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WIRTSCHAFT/1659: Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 13. Mai 2014

Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen



"Die Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung liegen nicht liquide vor, sondern sind investiert. Die Bundesregierung ist umgehend aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Überführung dieser Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsieht, um das Geld vor Spekulation zu schützen und für dauerhafte Atommüllfolgekosten zu sichern. Darüber hinaus müssen die Unternehmen weiterhin in der Haftung für darüber hinaus anfallende Kosten bleiben. Eine Befreiung wird es mit uns nicht geben", erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, angesichts der Pläne der drei großen Energiekonzerne E:on, RWE und EnBW, ihr gesamtes deutsches Atomgeschäft an den Bund zu übertragen, allerdings ohne für darüber hinaus anfallenden Kosten zu haften. Zdebel weiter:

"Die Rückstellungen der Betreiber für Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Entsorgung des Atommülls, zu denen die Atomkonzerne durch das Atomgesetz verpflichtet sind, sind steuerlich freigestellt. Das führt zu wirtschaftlichen Vorteilen für die Betreiber der Atomkraftwerke, denn die Rückstellungen können für Unternehmensaktivitäten wie die Finanzierung von Investitionsvorhaben verwendet werden, was die Aufnahme von Krediten und damit Fremdkapitalzinsen erspart (Innenfinanzierungsvorteil). Hinzu kommt ein Zinsvorteil aus der Verschiebung von Steuerzahlungen in die Zukunft. Die gegenwärtige Rückstellungsregelung hat nach konservativen Schätzungen in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wirtschaftlichen Vorteil für die Atomkonzerne von über 50 Mrd. Euro geführt. Im Falle einer Insolvenz der Atomkonzerne hingegen stünden die Rückstellungen nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung.

Die Rückstellungen sollen daher in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 13. Mai 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2014