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WIRTSCHAFT/1933: Hygiene-Smiley sofort einführen


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 30. November 2016

Hygiene-Smiley sofort einführen


"DIE LINKE fordert, dass alle aktuellen Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung öffentlich gemacht werden. Die gleichbleibend hohe Anzahl von Beanstandungen von Hygienemängeln bei Lebensmittelbetrieben macht das erforderlich. Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, wie es um die Sauberkeit in der Lebensmittelbranche bestellt ist. Schmuddel-Betriebe dürfen keine Chance haben", erklärt Karin Binder, ernährungs- und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Veröffentlichung der Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2015 durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Binder weiter:

"Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) muss endlich seine Blockadehaltung gegen den Hygiene-Smiley aufgeben und eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage dafür schaffen. Mit Hilfe der grafischen Darstellung eines mehr oder weniger lachenden Smiley-Gesichts werden Kunden schnell und verständlich über die aktuellen Hygiene-Bedingungen in Lebensmittelbetrieben informiert. Das motiviert die Unternehmer, stets sauber zu arbeiten, und dient dem gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Bisher haben die Behörden in den Bundesländern keine Chance, die Kontrollergebnisse bei jedem einzelnen Betrieb öffentlich zu machen. Da eine geeignete Rechtsgrundlage auf Bundesebene fehlt, wird jede verbraucherfreundliche Information über die Hygiene in Lebensmittelbetrieben vor Gericht gestoppt. Die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder hat Bundesminister Schmidt in den vergangenen Jahren mehrfacht erfolglos aufgefordert, eine rechtssichere Information der Verbraucher zu ermöglichen. Der Schutz der Unternehmen ist dem Bundesernährungsminister offenbar wichtiger als die Gesundheit der Verbraucher."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 30. November 2016
Deutscher Bundestag
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2016

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