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WIRTSCHAFT/1947: Anstandsklausel für Managergehälter statt Millionenabfindungen


DIE LINKE - Presseerklärung vom 31. Januar 2017

Anstandsklausel für Managergehälter statt Millionenabfindungen


Nach nur einem Jahr verlässt mit Christine Hohmann-Dennhardt die einzige Frau den VW-Vorstand. Sie wurde für die Aufarbeitung des Abgasskandals geholt und war für die Bereiche Integrität und Recht zuständig.

Dazu erklärt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE: Frau Hohmann-Dennhardt erhält nach nur einem Jahr im Vorstand eine Abfindung in Höhe von mehr als 12 Millionen Euro. Solche Dimensionen sind einfach nur obszön, sie haben mit der tatsächlichen Arbeitsleistung nichts zu tun. Das ist reine Selbstbedienung und muss von normalen Beschäftigten, die in der Regel gar keine Abfindungen erhalten, als pure Unverschämtheit empfunden werden.

Doch die Manager wirtschaften sich immer riesigere Summen in die eigene Tasche - auf Anstand zu hoffen, wäre naiv. Wir brauchen gesetzliche Regeln, um Manager auf den Teppich zurückzuholen. DIE LINKE fordert eine verbindliche Obergrenze für Manager- und Vorstandsgehälter: Das Zwanzigfache der niedrigsten Gehaltsstufe im Unternehmen ist mehr als ausreichend für Spitzenpersonal.

Das deutsche Aktiengesetz macht eine solche Anstandsklausel möglich: Vorstandsbezüge müssen laut § 87 "in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Zudem sollen sie auf eine "nachhaltige Unternehmensentwicklung" ausgerichtet sein. Unangemessen hohe Bezüge nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen können drei Jahre lang nachträglich gesenkt werden. Davon müssen die Aufsichtsräte Gebrauch machen.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 31. Januar 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2017

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