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BUNDESTAG/3031: Heute im Bundestag Nr. 036 - 25.01.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 036
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. Januar 2012 Redaktionsschluss: 10:15 Uhr


1. Patientensicherheit durch gesetzlich verpflichtende OP-Checklisten stärken
2. SPD-Fraktion will "Cookies" nur mit Einwilligung
3. Linke fordert Konsequenzen aus dem Pollen-Urteil zum Schutz der Imker


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1. Patientensicherheit durch gesetzlich verpflichtende OP-Checklisten stärken

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich für die Schaffung gesetzlicher Regelungen zum Einsatz von OP-Checklisten in Krankenhäusern aus. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss auf eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die gezeigt habe, dass durch OP-Checklisten sowohl die Sterblichkeit als auch die Komplikationsrate vermindert werden könne. "Die Gewährleistung der Patientensicherheit ist von überragender Bedeutung", machen die Abgeordneten deutlich.

Der Petent fordert in seiner Eingabe, die OP-Checklisten nach dem Vorbild der WHO "gesetzlich verpflichtend in allen OP-Sälen der Republik vorzuschreiben". Die Checklisten müssten "vor, während und nach Operationen" abgefragt werden, heißt es in der Petition. Zur Begründung wird auf die positiven Ergebnisse der WHO-Studie verwiesen, an der zwischen Oktober 2007 und September 2008 acht Krankenhäuser in acht Städten weltweit teilgenommen haben.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, sieht auch das BMG Checklisten als "wichtiges Instrument zur Erhöhung der Patientensicherheit" an. Schon jetzt seien alle Erbringer von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Einführung eines internen Qualitätsmanagements sowie zur Beteiligung an Maßnahmen der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung verpflichtet, teilt das Ministerium mit. Mit diesen Regelungen habe der Gesetzgeber den gesetzlichen Rahmen vorgegeben, innerhalb dessen der Gemeinsame Bundesausschuss - in dem Krankenkassen, Krankenhäuser sowie Kassenärztliche Bundesvereinigungen und Patientenverbände vertreten sind - konkrete Maßnahmen der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung festzulegen hat. Die vom Petenten geforderten Checklisten gehören nach Aussage des BMG derzeit nicht dazu.

Um eine Verbreitung von Konzepten zur Erhöhung der Patientensicherheit zu unterstützen, fördere das BMG seit 2005 das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), heißt es weiter. Das APS habe seitdem ein Vielzahl von Materialien erarbeitet, um Fehler im medizinischen Behandlungsprozess und sonstige Risiken für Patienten zu erkennen. Bereits 2006 habe das APS Empfehlungen zur Prävention von Eingriffsverwechslungen mit einer Checkliste veröffentlicht, die Elemente der WHO enthalte.

Nach Aussage des BMG zeigt das immer wieder berichtete positive Echo auf die Arbeit des APS, dass die erarbeiteten Handreichungen die Bedürfnisse derjenigen träfen, die damit arbeiten sollen und daher im Versorgungsalltag breite Anwendung fänden. Aus Sicht des Ministeriums ist es daher fraglich, ob eine rechtliche Verankerung von OP-Checklisten - wie vom Petenten gefordert - darüber hinaus noch zu einer weiteren Verbreitung und Beachtung der Checklisten beitragen könnte.


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2. SPD-Fraktion will "Cookies" nur mit Einwilligung

Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Anbieter von Telemediendiensten sollen sogenannte Cookies nur mit Einwilligung ihrer Kunden auf deren Computern speichern dürfen. Dieses Ziel verfolgt ein von der SPD-Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (17/8454), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Zur Begründung verweist die SPD-Fraktion auf eine EU-Richtlinie, nach der Deutschland verpflichtet gewesen wäre, den Einwilligungsvorbehalt bereits bis spätestens Mai des vergangenen Jahres einzuführen.

Wie die Fraktion weiter schreibt, muss der Diensteanbieter bisher nur über das Setzen von Cookies unterrichten. Vor der durch Cookies ermöglichten Profilbildung sei der Kunde bisher nur durch eine Widerspruchslösung nach dem Telemediengesetz geschützt. Danach könne ein Diensteanbieter zu Zwecken der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, wenn der Kunde nicht widerspreche. Zum Ergebnis der Neuregelung schreibt die Fraktion: "Eine Speicherung von Informationen auf dem Endgerät des Nutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät des Nutzers gespeichert sind, ist nur gestattet, wenn der Nutzer zuvor eingewilligt hat, und das auf Grundlage von klaren und umfassenden Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung gemäß der Datenschutzrichtlinie (1995/46/EG)."


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3. Linke fordert Konsequenzen aus dem Pollen-Urteil zum Schutz der Imker

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Die Linke interessiert sich in einer Kleinen Anfrage (17/8333) dafür, wie die Bundesregierung die Belange der Imkerei angesichts der Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft schützen will. Nachdem im Herbst 2011 der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt hat, dass mit transgenen Pollen verunreinigter Honig nicht verkehrsfähig ist und vernichtet werden muss, fordert die Linksfraktion die Regierung dazu auf, Schlüsse aus dem Urteil zu ziehen.


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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 036 - 25. Januar 2012 - 10:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2012