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BUNDESTAG/3038: Heute im Bundestag Nr. 043 - 25.01.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 043
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. Januar 2012 Redaktionsschluss: 15:20 Uhr


1. EuGH-Urteil zwingt zu höherer Mehrwertsteuer für Pferde
2. Ministerin Schröder präsentiert Vorhaben für 2012


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1. EuGH-Urteil zwingt zu höherer Mehrwertsteuer für Pferde

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Pferde soll aufgehoben werden. Ab 1. Juli dieses Jahres soll auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben werden. Im Finanzausschuss legten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP am Mittwoch einen Antrag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor. Die Paragrafen sollen an das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (17/8235) angehängt werden.

Nach Angaben der Bundesregierung ist die Gesetzesänderung notwendig, da die EU-Kommission wegen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Pferde vor dem Europäischen Gerichthof Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben und Recht bekommen hatte. Das Gericht hielt die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes nur dann für zulässig, "soweit das einzelne Tier zur Herstellung von Nahrungs- oder Futtermitteln oder zum Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt ist". Dazu hieß es von der Bundesregierung, Pferdefleisch habe an der gesamten Fleischerzeugung nur einen Anteil von 0,037 Prozent. Auch der Einsatz von Pferden in der Landwirtschaft sei nicht sehr intensiv. Die Regierung erwartet Mehreinnahmen in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr.

Die Oppositionsfraktionen übten Kritik am Verfahren. So fragte die SPD-Fraktion, was Pferde mit den Gemeindefinanzen zu tun hätten. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konnte nicht nachvollziehen, warum die Koalition die Mehrwertsteuer für Pferde in das Gemeindefinanzierungsgesetz packe. Die Fraktion Die Linke fand das Verfahren "etwas eigentümlich". Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass das Urteil bereits im Mai 2011 ergangen sei und umgesetzt werden müsse.

Der eigentliche Gesetzentwurf, der am 29. Februar im Finanzausschuss weiter beraten werden soll, sieht eine Anhebung der Höchstbeträge zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer vor. Dies sei notwendig, um die Ziele der Gemeindefinanzreform wie zum Beispiel eine Verteilung der Steuer auf Grundlage des örtlichen Aufkommens zu erreichen, heißt es in dem Entwurf zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes. Danach sollen die Höchstbeträge auf 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten steigen. Bisher betragen diese Werte 30.000 beziehungsweise 60.000 Euro.

In der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt die Regierung, eine bundeseinheitliche Regelung sei ausdrücklich vom Grundgesetz vorgesehen: "Andernfalls wäre nicht auszuschließen, dass Gemeinden, die nach Größe, Funktion und Struktur vergleichbar sind, je nach Zugehörigkeit zu einem Land unterschiedliche Einnahmen aus der Einkommensteuer zu verzeichnen hätten."

Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens aus der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer sowie zwölf Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Im Jahre 2012 werde das Aufkommen dieses Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bei 27,6 Milliarden Euro liegen, erwartet die Bundesregierung. Mit der jetzt vorgesehenen Anhebung der zuletzt 2006 geänderten Höchstbeträge könne den Zielen der Gemeindefinanzreform weitgehend entsprochen werden.

Die Koalitionsfraktionen legten dazu außerdem einen Änderungsantrag vor, mit dem Steuerausfälle durch Freistellung von Dividenden aus Schachtelbeteiligungen in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden sollen. Außerdem würden künftige steuerliche Gestaltungen, die zu geschätzten Steuerausfällen im unteren dreistelligen Millionenbereich führen könnten, verhindert.


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2. Ministerin Schröder präsentiert Vorhaben für 2012

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/AW) Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hält unverändert an der Einführung des umstrittenen Betreuungsgeldes im Jahr 2013 fest. Dies teilte Schröder am Mittwoch vor dem Familienausschuss mit, den sie über die Vorhaben ihres Ministerium im Jahr 2012 informierte. Nach Aussage der Ministerin stehen die Eckpunkte fest, das Gesetz werde noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht. So sollen Eltern, die keinen Betreuungsplatz für ihr Kind in Anspruch nehmen, ab 2013 zunächst 100 Euro monatlich für das zweite Lebensjahr des Kindes erhalten, ab 2014 dann 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes. Mit dem Betreuungsgeld würde den Eltern die Wahl gelassen, ob ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut werden soll oder ob sie dies selbst daheim tun wollen.

Mahnende Worte richtete die Kristina Schröder an die Bundesländer. Noch immer seien nicht alle Bundesmittel für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ausgeschöpft. Rund 500 Millionen Euro, dies entspreche 23 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Bundesmittel - seien noch nicht beantragt worden.

Wenn einzelne Länder die Mittel nicht abriefen, würden sie an andere Länder verteilt, drohte die Ministerin. Schröder zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass der gesetzlich garantierte Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2013 auch erfüllt werde. Die angestrebten 750.000 Plätze entsprächen einer Betreuungsquote von rund 40 Prozent. Dies sei ausreichend.

Mehr staatliche Unterstützung sollen Paare erhalten, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können. Viele dieser Kinderlosen könnten eine entsprechende Behandlung finanziell nicht stemmen, argumentierte Schröder. Die Ministerin präferiert ein System, bei dem 50 Prozent der Behandlungskosten bei den ersten drei Versuchen einer Schwangerschaft von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden und die anderen 50 Prozent je zur Hälfte vom Bund und den Bundesländern. Sachsen und Sachsen-Anhalt hätten bereits ihr Interesse an einem solchen Modell bekundet, sagte Kristina Schröder.

Eine gesetzliche Regelung strebt Schröder nach eigenem Bekunden für sogenannte "vertrauliche Geburten" an. Dies soll es ermöglichen, dass eine Frau ein Kind im Krankenhaus entbinden kann ohne dass ihre Daten an die Meldeämter weitergeleitet werden und ihre Anonymität gegenüber ihren übrigen Familienangehörigen gewahrt bleibt. Im Gegenzug soll das Kind allerdings nach 12 bis 14 Jahren das Recht haben, die Daten über die Mutter einzusehen und so Informationen über die eigene Herkunft zu erhalten. Der gesamte Komplex müsse "aus der Grauzone raus" argumentierte Schröder. Babyklappen und anonyme Geburten seien zwar in Notsituationen hilfreich. Allerdings gelte es, auch die Rechte des Kindes zu wahren. Vor allem müsste Sorge getragen werden, dass schwangere Frauen zur Entbindung ins Krankenhaus kommen. Dort sei es auch einfacher, die Frauen umfassend über Hilfsangebote zu informieren, wenn sie das Kind doch nicht zur Adoption frei geben wollen. Änderungen will Schröder auch beim Adoptionsrecht bewirken. Dies müsse besser an die Lebenswirklichkeit angepasst werden.

Als weitere Vorhaben benannte Ministerin Schröder die Einführung der Flexi-Quote für Frauen in börsennotierten Unternehmen, den Ausbau des Bundesfreiwilligendienstes, die Zusammenführung der Ausbildung bei den Pflegeberufen, die Weiterführung des Programms "Mehr Männer in Kitas" und der Mehrgenerationenhäuser, die Freischaltung des Nothilfetelefons für Frauen in Not zum Ende des Jahres 2012, die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund, die Entschädigung von sexuell missbrauchten Kindern in Heimen und Erziehungseinrichtungen der DDR sowie die Prävention gegen Rechtsextremismus.


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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 043 - 25. Januar 2012 - 15:20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2012