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BUNDESTAG/3130: Heute im Bundestag Nr. 135 - 15.03.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 135
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 15. März 2012 Redaktionsschluss: 14:50 Uhr


1. Anhörung über geplante Kürzung der Solarförderung
2. Europaauschuss diskutiert Forderung nach Abschaffung des Euratom-Vertrages
3. Regierung: Sicherheitsbehörden verfolgen Neonazi-Fackelzüge "mit besonderer Aufmerksamkeit"
4. Regierung: Soweit noch ermittelbar, haben keine BfV-Beziehungen zu Barbie bestanden
5. Linksfraktion thematisiert "Modellprojekte mit rechtsextremen Jugendlichen"
6. Im Bundestag notiert: Zugleitsystem ERTMS
7. Im Bundestag notiert: Engpässe in der Erdgasversorgung
8. Im Bundestag notiert: Anwendbarkeit des Erbschaftssteuergesetzes


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1. Anhörung über geplante Kürzung der Solarförderung

Umwelt/Anhörung

Berlin: (hib/AS) Die geplante Kürzung der Solarförderung ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, den 21. März 2012 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Diskutiert wird der Gesetzentwurf von Union und FDP zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus Solarenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (17/8877). Dazu sind folgende Sachverständige geladen: Maren Hille vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Holger Krawinkel, Verbraucherzentrale Bundesverband sowie Hubert A. Aulich von der PV Crystalox Solar GmbH. Außerdem werden Martin Zembsch von der Belectric Trading GmbH, Karl-Heinz Remmers, Solarpraxis AG und Philipp Welter, Photon Europe GmbH, ihre Positionen darlegen und die Fragen der Abgeordneten beantworten. Die Anhörung findet im Jakob-Kaiser-Haus, 1.302, Dorotheenstraße 100 - 101 in 10117 Berlin statt.

Das Gesetz sieht vor, dass die Förderung von Solarstrom je nach Größe der Anlage um bis zu 30 Prozent abgesenkt werden soll. Um den Bau weiterer Anlagen einzudämmen, wird damit eine deutliche Einmalabsenkung für neue Anlagen vorgenommen. Künftig würde es danach nur noch drei Kategorien von Anlagen geben: Dachanlagen bis zehn Kilowatt, Dachanlagen bis 1000 Kilowatt und große Anlagen mit einer Leistung von 1000 Kilowatt bis zu zehn Megawatt. Anlagen über zehn Megawatt sollen keine Vergütung mehr erhalten. Ab Mai soll die Förderung dann bis Ende des Jahres monatlich nochmals um 0,15 Cent gekürzt werden. Ziel der Absenkung ist es, die Vergütung an die gesunkenen Markpreise anzupassen und den weiteren Bau von Solaranlagen einzuschränken.

Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, dass künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der Strommenge vergütet werden kann. Der restliche Strom soll entweder selbst verbraucht oder an andere Verbraucher verkauft werden. Diese Regelung soll in Zukunft durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages auch auf andere erneuerbare Energien angewandt werden können.

Der Strombezug von Stromspeichern soll durch das Gesetz grundsätzlich von der EEG-Umlage befreit werden. Damit soll die Wirtschaftlichkeit der Speicher sichergestellt werden. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die erforderlichen Kosten für die Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen über die EEG-Umlage und die Netzentgelte umgelegt werden können. Damit soll die Netzstabilität erhöht werden.

Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unter umweltausschuss@bundestag.de anmelden.


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2. Europaauschuss diskutiert Forderung nach Abschaffung des Euratom-Vertrages

Europa/Anhörung

Berlin: (hib/AS) Die Forderung nach einer Auflösung des Euratom-Vertrages steht im Mittelpunkt einer Anhörung, die der Europaausschuss am Mittwoch, den 21. März 2012 veranstaltet. Abgeordnete und Sachverständige diskutieren dazu einen Antrag der Fraktion Die Linke (17/6151). Darin sprechen sich die Abgeordneten der Linksfraktion für die Abschaffung des Vertragswerkes und für den Abschluss eines neues Vertrages aus, auf dessen Grundlage eine alternative Europäische Gemeinschaft zur Förderung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung eingerichtet werden soll. Als Sachverständige wurden benannt: Professor Jürgen Grunwald vom Europa-Institut der Universität des Saarlandes, Dörte Fouquet von der Kanzlei Becker Buettner Held, Joachim Held vom Karlsruher Institut für Technologie sowie Patricia Lorenz von Friends of the Earth. Die Sitzung findet um 15.00 Uhr im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses (4.900), Konrad-Adenauer Straße, 10557 Berlin statt.

Der Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) wurde im Jahr 1957 durch die Römischen Verträge beschlossen. Ziel der eigenständigen Organisation, die mit der Europäischen Union sämtliche Organe teilt, ist es zur Bildung und Entwicklung von Kernindustrien in Europa beizutragen, um "sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten von der Entwicklung der Atomenergie profitieren" können. Hintergrund der Gründung war der in den 1950er Jahren herrschende Mangel an Energieträgern. Die sechs Gründungsstaaten sahen zum damaligen Zeitpunkt in der Kernenergie eine Chance, die Unabhängigkeit in der Energieversorgung zu erreichen. Mit dem Euratom-Vertrag beschlossen sie, auf den verschiedensten Gebieten wie etwa Forschung und Entwicklung, einheitlichen Sicherheitsnormen, gemeinsamen Investitionen und dem Schutz von zivilen Kernmaterial zusammenzuarbeiten.

Interessierte Besucher werden gebeten, sich beim Europaausschuss unter Angabe ihres Geburtsdatums und der Nummer ihres Personalausweises unter europaausschuss@bundestag.de anzumelden.


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3. Regierung: Sicherheitsbehörden verfolgen Neonazi-Fackelzüge "mit besonderer Aufmerksamkeit"

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Neonazistische Fackelzüge sind Thema einer Antwort der Bundesregierung (17/8888) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8705). Wie die Fragesteller darin schreiben, haben vermummte, sich als "Unsterbliche" bezeichnende Neonazis seit 2011 mindestens 17 unangemeldete, nächtliche Fackelzüge in verschiedenen Städten gegen einen angeblichen "deutschen Volkstod" durchgeführt. Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es ihrer Antwort zufolge bislang rund 25 derartige Veranstaltungen. Die Mehrzahl sei in den ostdeutschen Bundesländern mit Schwerpunkt in Sachsen erfolgt, berichtet die Regierung. Die größten Aufzüge hätten in der Nacht zum 1. Mai 2011 in Bautzen/Sachsen mit rund 150 bis 200 Teilnehmern und am 30. September 2011 in Stolpen/Sachsen mit rund 300 Teilnehmern stattgefunden.

Im Zusammenhang mit den Aufmärschen der "Unsterblichen", an denen sich überwiegend Personen aus dem neonazistischen Spektrum beteiligten, seien Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet worden, schreibt die Regierung weiter. Die Sicherheitsbehörden verfolgten das Phänomen dieser Aufmärsche mit "besonderer Aufmerksamkeit". Im Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus seien "Aufmärsche und Veranstaltungen im Kontext zu 'Die Unsterblichen' bereits mehrfach Thema der Lagebesprechungen" gewesen.


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4. Regierung: Soweit noch ermittelbar, haben keine BfV-Beziehungen zu Barbie bestanden

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem NS-Kriegsverbrecher Klaus Barbie haben nach Angaben der Bundesregierung, "soweit aus heutiger Sicht noch ermittelbar", zu keinem Zeitpunkt Beziehungen bestanden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/8962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8702) weiter schreibt, gab es sowohl während seines Aufenthalts in Südamerika als auch nach seiner Auslieferung nach Frankreich Hinweise auf Kontakte Barbies zu Rechtsextremisten - unter anderem zu Altnazis - innerhalb und außerhalb Europas. Insbesondere die Auslieferung und Verurteilung Barbies sei auch in Teilen der deutschen rechtsextremistischen Szene thematisiert worden. "Ein Nachweis entsprechender Kontakte konnte nicht geführt werden", fügt die Regierung hinzu.

Der Anfrage zufolge schrieb der Historiker Peter Hammerschmidt Ende Januar in einem Zeitungsbeitrag von den Schwierigkeiten, die ihm das BfV "bei seiner Arbeit zur Nachkriegskarriere des als 'Schlächter von Lyon' bekannten Gestapo-Chefs von Lyon, Klaus Barbie, macht". Trotz mehrfacher Anfrage weigere sich das BfV, die von Hammerschmidt erbetene Akteneinsicht zu gewähren. Weiter heißt es in der Anfrage, laut Hammerschmidt sei Barbie unter dem Namen Klaus Altmann bis in die 1980er Jahre wiederholt in der Bundesrepublik gewesen.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass das BfV Hammerschmidt "diejenigen Teile der Akte Klaus Barbie/alias Klaus Altmann, die älter als 30 Jahre und nicht als Verschlusssache eingestuft sind, zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen" werde. Diese Zusage sei Hammerschmidt bereits erteilt worden. Für als "VS-Vertraulich" eingestufte Aktenteile, die älter als 30 Jahre sind, werde die Einstufung durch das BfV aufgehoben.

Für Aktenteile, die jünger als 30 Jahre sind, bestehe kein allgemeiner Anspruch auf Akteneinsicht, heißt es in der Antwort weiter. Diese Akten enthielten überwiegend Pressemeldungen, die von Hammerschmidt eingesehen werden könnten. Das BfV werde im Übrigen "im Rahmen der Verpflichtung, die zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht mehr benötigten Akten an das Bundesarchiv abzugeben, prüfen, ob auch darüber hinaus eine Einsichtnahme in diese Akten erfolgen kann". In diesem Zusammenhang werde das Amt auch "das Vorliegen aktuell materieller Geheimhaltungsgründe, die einer Einsichtnahme entgegenstehen, prüfen".


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5. Linksfraktion thematisiert "Modellprojekte mit rechtsextremen Jugendlichen"

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Modellprojekte mit rechtsextremen Jugendlichen" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/8968). Darin verweist die Fraktion darauf, dass im Rahmen des Bundesprogramms "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" auch solche Projekte gefördert würden, "die die Arbeit mit rechtsextrem orientierten Jugendlichen ins Zentrum ihrer Arbeit stellen". Ein Projekt führe die "Multilateral Academy gGmbH" in Dortmund durch. Im Rahmen dieses Projekts sollten "rechte und nicht rechte Jugendliche darüber diskutieren, wie Dortmunds Zukunft aussehen" soll. In der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigten Projektskizze, die schließlich zu einer Fördersumme von 300.000 Euro geführt habe, werde die "Teilnahme von Angehörigen der 'Autonomen Nationalisten' angestrebt, um eine direkte Konfrontation zwischen den unterschiedlichen Jugendlichen zu ermöglichen".

In den Medien sei es nach Bekanntwerden dieser Konzeption zu Kritik an dem Projekt gekommen, "da so den gewaltbereiten Anhängern der 'Autonomen Nationalisten' eine Bühne für ihre Ansichten geliefert würde". Inzwischen seien das Handlungskonzept durch den Träger modifiziert und die "Autonomen Nationalisten" nicht mehr explizit als Zielgruppe benannt worden. Wissen wollen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung "die Einbindung von Angehörigen der militanten 'Autonomen Nationalisten' in ein solches Projekt" für sinnvoll hält. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, wie die Bundesregierung die Änderung des Handlungskonzeptes bewertet.


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6. Im Bundestag notiert: Zugleitsystem ERTMS

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Technische Probleme beim europäischen Zugleitsystem ERTMS sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8946). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, ob sie Kenntnis darüber hat, dass die zur Einführung von ERTMS benötigten Funkkanalkapazitäten nicht ausreichend sind und welche Maßnahmen ergriffen werden, um diese Kapazitäten zu schaffen.


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7. Im Bundestag notiert: Engpässe in der Erdgasversorgung

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über Engpässe in der Erdgasversorgung in den vergangenen zwölf Monaten will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/8973) informieren. Die Abgeordneten interessiert unter anderem, welche EU-Mitgliedstaaten in diesem Zeitraum wie oft den Versorgungsnotstand aufgerufen haben und wie oft Deutschland Erdgas in andere EU-Staaten exportiert hat. Welche genauen Informationen der Bundesregierung darüber vorliegen, dass Italien im Februar 2012 den Versorgungsnotstand aufgerufen hat, wollen die Abgeordneten ebenfalls wissen.


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8. Im Bundestag notiert: Anwendbarkeit des Erbschaftssteuergesetzes

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes auf die Anwendbarkeit des Erbschaftssteuergesetzes interessiert die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (17/8948) wollen sie von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sie beurteilt, dass der Bundesfinanzhof das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert hat, ein Verfahren über die Verfassungskonformität des Erbschaftssteuergesetzes beizutreten. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass in der Vergangenheit der Beitrittsaufforderung regelmäßig die Aussetzung des Verfahrens folgte, um anschließend eine Entscheidung von dem Bundesverfassungsgericht zu erwirken.


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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 135 - 15. März 2012 - 14:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2012