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BUNDESTAG/3222: Heute im Bundestag Nr. 227 - 09.05.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 227
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 9. Mai 2012 Redaktionsschluss: 10:00 Uhr

1.‍ ‍"Kleine Genossenschaften" sollten von Pflichtprüfung befreit werden
2.‍ ‍Regierung hält an Haftungsrecht fest
3.‍ ‍Organspende: Regierung gegen verbindliche Richtlinien für Angehörigengespräche
4.‍ ‍Regierung: Homöopathische Arzneimittel bei schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenrezept
5.‍ ‍Regierung: Truppenübungsplätze in Deutschland sind nur gering kontaminiert



1. "Kleine Genossenschaften" sollten von Pflichtprüfung befreit werden

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen des Bundesjustizministeriums (BMJ), sogenannte "Kleine Genossenschaften" von der Pflichtmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband sowie den dabei vorgesehenen Pflichtprüfungen zu befreien. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem BMJ "zur Erwägung" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Der Petent hatte in seiner Eingabe auf die hohen Kosten der Prüfung verwiesen, die für seinen kleinen Dorfladen entstanden seien, der als Genossenschaft betrieben wurde. Diese hätten letztlich zur Schließung des Ladens und der Auflösung der Genossenschaft geführt, da die anfallenden Fixkosten nicht mehr zu erwirtschaften gewesen seien. Nach Ansicht des Petenten bringt die "teure Prüfung" ohnehin keinen Nutzen, da der Vorstand der Genossenschaft voll für die Führung der Geschäfte verantwortlich sei.

Dem stimmt der Petitionsausschuss jedoch nicht zu, wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung hervorgeht. Die Verantwortlichkeit des Vorstandes bestehe nur gegenüber der Genossenschaft, nicht aber gegenüber den einzelnen Genossenschaftsmitgliedern oder gegenüber Gläubigern der Genossenschaft, schreiben die Abgeordneten und kommen zu dem Schluss: "Die Verantwortlichkeit des Vorstandes kann schon aus diesem Grund nicht die Pflichtprüfung entbehrlich machen."

Gleichwohl könne in Fällen, in denen Umsatz und Bilanzsumme der Genossenschaft so gering sind, dass letztlich auch das wirtschaftliche Risiko für die Genossenschaftsmitglieder und die Gläubiger gering ist, das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten der Prüfung "kritisch hinterfragt" werden. "Es dient schließlich nicht der Aufrechterhaltung der Rechtsform der Genossenschaft, wenn wegen der Kosten für die genossenschaftliche Pflichtprüfung diese Rechtsform von kleineren Unternehmen kaum noch gewählt wird", urteilt der Petitionsausschuss.

Vor diesem Hintergrund erscheine es sinnvoll, bei ganz kleinen Genossenschaften auf Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung gänzlich zu verzichten, heißt es weiter. Die Bundesregierung habe in diese Richtung bereits Überlegungen angestellt. Danach soll eine "Kleine Genossenschaft" nach dem Vorbild der "Unternehmergesellschaft" eingeführt werden. Diese "Kleine Genossenschaft", die durch bestimmte - geringe - Größenmerkmale definiert werde, soll nach den Vorstellungen des BMJ von Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung befreit werden.

Mit der "Kleinen Genossenschaft" wird nach Ansicht des Ausschusses die Forderung des Petenten aufgegriffen, eine gerade für Selbsthilfegruppen bezahlbare und machbare Organisationsform zu schaffen. Die Petition erscheine daher als geeignet, in die laufenden Überlegungen einbezogen zu werden.

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2. Regierung hält an Haftungsrecht fest

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Auch angesichts steigender Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen und in anderen medizinischen Berufen hält die Bundesregierung am bestehenden System des Haftungsrechts fest. Dieses habe sich bewährt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9242). "Die Einführung einer verpflichtenden umlagefinanzierten Versicherungslösung entsprechend der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht erforderlich und nicht geboten", heißt es in der Antwort weiter. Die gesetzliche Unfallversicherung folge grundsätzlich anderen Prinzipien als eine Haftpflichtversicherung. Sie schütze unmittelbar die mit dem Risiko einer gesundheitlichen Schädigung behafteten Person. Die Haftpflichtversicherung trete hingegen dann ein, wenn jemand für einen Schaden, den er verursacht hat, haftet.

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3. Organspende: Regierung gegen verbindliche Richtlinien für Angehörigengespräche

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält die Schaffung allgemein verbindlicher Richtlinien für den Ablauf von Angehörigengesprächen bei postmortalen Organspenden nicht für empfehlenswert. Die im Zusammenhang mit einer möglichen Organspende stehenden individuellen und komplexen Detailfragen könnten darin nicht abgebildet werden, heißt es in der Antwort (17/9334) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9240). Die Regierung schreibt weiter, sie halte über das Transplantationsgesetz hinausgehende Regelungen für "weder erforderlich noch sächlich angezeigt". Danach sei es möglich, bereits im Vorfeld einer Hirntoddiagnostik "abstrakt über eine mögliche Organspende zu sprechen". Allerdings sei ein Angehörigengespräch "mit dem konkreten Ziel der Klärung, ob der mögliche Organspender eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben hat und wie deren Inhalt aussieht", erst nach Feststellung des Hirntods zulässig.

Nach Darstellung der Bundesregierung sollten die Angehörigengespräche ergebnisoffengeführt werden. Weiter heißt es in der Antwort, der Regierung lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in ihren Schulungen eine Ausrichtung der Angehörigengespräche dahingehend empfiehlt, eine Zustimmung zur Organspende zu erhalten. Wie die Regierung weiter schreibt, bietet die DSO nach ihrer Kenntnis zu den Angehörigengesprächen auch keine Schulungen nach der NLP-Methode an.

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4. Regierung: Homöopathische Arzneimittel bei schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenrezept

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht derzeit "kein Erfordernis, zur Sicherung der therapeutischen Vielfalt bei Arzneimitteln weitergehende Regelungen" im Arzneimittelgesetz vorzunehmen. In ihrer Antwort (17/9328) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9241) heißt es, bei Arzneimitteln anthroposophischer, homöopathischer und weiterer besonderer Therapierichtungen gebe es häufig keine vergleichbaren Angaben zu zugelassenen Anwendungsgebieten wie in der Schulmedizin. Vor diesem Hintergrund habe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für diese Arzneimittel eine allgemeine Öffnungsklausel in der Arzneimittelrichtlinie vorgesehen. Demnach könnten Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen unter der Voraussetzung auf Kassenrezept verordnet werden, dass eine der in der Arzneimittelrichtlinie aufgeführten schwerwiegenden Erkrankungen vorliegt und die von der Ärztin oder vom Arzt verordneten Mittel nach dem Erkenntnisstand der jeweiligen Therapierichtung als Therapiestandard eingesetzt werden. Mit dieser allgemeinen Regelung bleibe die Therapiefreiheit erhalten, schreibt die Regierung.

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5. Regierung: Truppenübungsplätze in Deutschland sind nur gering kontaminiert

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Rund 75 Prozent der Wald- und Offenlandflächen auf Truppen- und Standortübungsplätzen in Deutschland stehen unter Naturschutz. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9367) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9101) mit. Die Bundeswehr unterhalte Truppen- und Standortübungsplätze mit einer Fläche von 230.294 Hektar und die in Deutschland stationierten Streitkräfte der Nato-Partner weitere Übungsplätze mit einer Fläche von 63.240 Hektar (Stand: 31. Dezember 2010). Der Waldanteil an der Gesamtfläche der Truppen- und Standortübungsplätze betrage rund 60 Prozent, der Offenlandanteil rund 40 Prozent.

Nach Angaben der Regierung ist der Flächenanteil von kontaminierten Böden und Gewässern "mit unter fünf Prozent gering". Überwiegend seien die Offenlandflächen von Kontaminationen betroffen. Mit dem "Altlastenprogramm der Bundeswehr" würden seit 20 Jahren Kontaminationen auf den Liegenschaften der deutschen Streitkräfte fortlaufend erfasst, untersucht und bei Bedarf saniert. Pauschale Angaben über die Kosten einer Sanierung ließen sich jedoch nicht machen. Diese seien abhängig von zahlreichen Faktoren und könnten sehr stark variieren. Die Kosten für die Beseitigung von Kampfmitteln beziffert die Regierung auf 10.000 und 100.000 Euro pro Hektar.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 227 - 9. Mai 2012 - 10:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2012