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BUNDESTAG/3224: Heute im Bundestag Nr. 229 - 09.05.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 229
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 9. Mai 2012 Redaktionsschluss: 12:50 Uhr

1.‍ ‍Bekanntgabe des neuen Eröffnungstermins für Berliner Flughafen Anfang kommender Woche
2.‍ ‍Leistungen bei Schwangerschaft sollen im Omnibusverfahren ins Sozialgesetzbuch überführt werden
3.‍ ‍Koalition will Fingerspitzengefühl bei Länder-Verhandlungen über wissenschaftlichen Nachwuchs walten lassen
4.‍ ‍Debatte über EU-Fischerei vor den Küsten Afrikas
5.‍ ‍Im Bundestag notiert: Folgen der Aussetzung der Wehrpflicht für Deutsche mit einer doppelten Staatsangehörigkeit



1. Bekanntgabe des neuen Eröffnungstermins für Berliner Flughafen Anfang kommender Woche

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Berlin: (hib/MIK) Der neue Termin für die Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg International (BER) soll Anfang der kommenden Woche bekannt gegeben werden. Dies erklärte der BER-Chef Rainer Schwarz am Mittwochmorgen im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dabei begründete er zusammen mit Verkehrs-Staatssekretär Rainer Bomba, der den Bund im Aufsichtsrat vertritt, die am Dienstag bekannt gewordene Verschiebung des Eröffnungstermins.

Bomba führte aus, dass der Bund mit 26 Prozent am Flughafen beteiligt sei. Die Länder Berlin und Brandenburg halten jeweils 37 Prozent der Anteile. Bis vergangenen Montag sei er davon ausgegangen, dass der geplante Eröffnungstermin 3. Juni eingehalten werde. Er sei als Aufsichtsratsmitglied erst am Montagabend informiert worden, dass eine Verschiebung unumgänglich sei. Ursache dafür seien Probleme beim Brandschutz.

Bomba betonte, dass der Aufsichtsrat der Pflicht zur Kontrolle "voll umfänglich" nachgekommen sei. So habe der Aufsichtsrat regelmäßig entsprechende Kontrollberichte bekommen und geprüft. Er selbst habe sich mehrmals auch vor Ort über den Fortgang der Arbeiten informiert. Die Entscheidung zu verschieben sei richtig, da die Sicherheit immer Vorrang habe. Sicher sei jedoch auch, dass der nächste Termin eingehalten werden müsse. Es müsse noch eingehend geprüft werden, wer die Verantwortung habe und wie hoch die Kosten seien. Über Schadenersatzansprüche könne noch nichts gesagt werden.

Die Abgeordneten aller Fraktionen betonten, dass sie für die Verschiebung Verständnis hätten, da die Sicherheit der Mitarbeiter und Kunden Vorrang vor allen wirtschaftlichen Überlegungen habe. Sie befürchteten jedoch einen "riesengroßen Imageschaden" - besonders da der Eröffnungstermin zum zweiten Mal verschoben wurde. Die Zeit müsse nun genutzt werden, um die Inbetriebnahme zum neuen Termin zu 100 Prozent sicherzustellen. Außerdem könnten jetzt noch notwendige Schallschutzmaßnahmen an Wohnhäusern durchgeführt werden. Es müsse genau geklärt werden, wer die Verantwortung habe.

Flughafenchef Schwarz wies darauf hin, dass seit Monaten die Funktionsfähigkeit des Flughafens mit 10.000 Komparsen und ebenso vielen Koffern geprüft worden sei. Bis zum Montag habe es keinen Anlass gegeben, an dem Einweihungstermin zu zweifeln.

Er betonte, dass es bei der Eröffnung keine "große Einweihungsfeier" geben werde. Es genüge, einmal 40.000 Gäste auszuladen.

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2. Leistungen bei Schwangerschaft sollen im Omnibusverfahren ins Sozialgesetzbuch überführt werden

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss wird sich in seiner für die kommende Sitzungswoche geplanten öffentlichen Anhörung zur Pflegereform auch mit Änderungsanträgen der Koalition befassen. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP führten in der Ausschusssitzung am Mittwoch in die entsprechenden Vorlagen ein, die sich nicht ausschließlich um den Kern des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (17/9369) drehen. Vielmehr ist im sogenannten Omnibusverfahren auch geplant, die Regelungen zu Schwangerschaft und Mutterschaft von der Reichsversichertenordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) zu überführen.

Die Koalition erläuterte im Ausschuss, dass neben der Überführung ins SGB V einige Neuerungen aufgenommen werden sollen. Unter anderem solle künftig der Säugling Anspruch auf Hebammenhilfe haben, wenn - etwa in Fällen der Adoption oder bei Tod sowie krankheitsbedingter Abwesenheit der Mutter - kein Anspruch der Mutter selbst besteht. Eine weitere Regelung betreffe die Qualitätssicherung für Leistungen der Hebammenhilfe, hieß es weiter. In den Verträgen, die der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den Hebammenverbänden schließen, sollen den Angaben zufolge künftig Anforderungen an die Qualität der Leistungen in der gesamten Hebammenhilfe geregelt werden.

Ein Änderungsantrag sieht ferner vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Satzungsleistungen zu Schwangerschaft und Mutterschaft anbieten können. Die Möglichkeit beziehe sich ausdrücklich nur auf die von Hebammen erbrachten Leistungen und damit ausdrücklich nicht auf ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt, schreibt die Koalition zur Begründung. Darüber hinaus soll einem Änderungsantrag zufolge der Anspruch auf ambulante Entbindung ausdrücklich geregelt werden. Als mögliche Geburtsorte würden das Krankenhaus, eine von einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleitete Einrichtung, eine ärztlich geleitete Einrichtung, eine Hebammenpraxis sowie die Hausgeburt genannt.

Im Hinblick auf die Pflegeversicherung strebt die Koalition mit einem Änderungsantrag an, dass Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen einen Anspruch auf ungekürztes Pflegegelt anteilig für die Tage haben, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden. Ferner solle sichergestellt werden, dass bei der Qualitätsprüfung nicht eine Informationsquelle - wie etwa die Pflegedokumentation - einseitig die Wahrnehmung bestimmt. Auch die Inaugenscheinnahme des Pflegebedürftigen sei wichtig, unterstrich die Koalition.

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3. Koalition will Fingerspitzengefühl bei Länder-Verhandlungen über wissenschaftlichen Nachwuchs walten lassen

Ausschuss für Bildung, Forschung und Folgentechnikabschätzung

Berlin: (hib/ROL) Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag sind sich weitgehend einig, dass die Bedingungen für den wissenschaftliche Nachwuchs an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden müssen. Das gelte vor allem für die Postdoc-Phase. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochvormittag in Berlin wurden die Anträge der Regierungskoalition "Exzellenten Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs fortentwickeln" (17/9396) sowie der Antrag der Grünen "Einen Pakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs und zukunftsfähige Personalstrukturen (17/4203), der Antrag der Linken "Wissenschaft als Beruf attraktiv gestalten - Prekarisierung des akademischen Milieus beenden" (17/4423) und der Antrag der SPD "Personaloffensive für den wissenschaftlichen Nachwuchs starten" (17/6336) beraten.

Allerdings gibt es zwischen der Regierungskoalition und den Oppositionsparteien unterschiedliche Auffassungen, wie man die Probleme, etwa von zu kurzen Laufzeiten von Stellen an Hochschulen, angeht und die Länder dazu bewegt, etwas zu unternehmen. Die Koalition wies in der Sitzung immer wieder darauf hin, dass die Länder im deutschen föderalen System die Bildungshoheit inne hätten.

Die Grünen lobten die Regierungskoalition zwar dafür, wesentliche von ihren im Jahr 2010 formulierten Thesen übernommen zu haben, aber "kaum konkrete Forderungen" zu formulieren, so Krista Sager. "Das ist zu kurz gesprungen. Am Ende ist es enttäuschend, was die Koalition vorgelegt hat." Die ungünstigen Personalstrukturen an den Hochschulen würden so nicht gelöst werden.

In die gleiche Kerbe schlug Petra Sitte (Linke). Es müsse dringend der Wissenschaftszeitvertag nachgebessert werden, der den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen regelt. Viele Wissenschaftler arbeiteten in einem "System der Unsicherheit", über die Hälfte der Verträge hätte eine Laufzeit von unter einem Jahr, der Verdienst liege häufig unter 1.000 Euro im Monat. Auch Sitte verlangte von der Koalition, endlich konkret zu werden.

Swen Schulz (SPD) forderte, 2.500 Professuren und 1.000 Juniorprofessuren-Stellen zu schaffen. Laut Schulz tritt die SPD zudem für eine Frauenquote sowie den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots ein.

Tankred Schipanski (CDU/CSU) verwies darauf, dass laut Verfassung die Länder im Bildungsbereich die Hoheit hätten und erinnerte an die Freiheit von Wissenschaft und Lehre. Deshalb hätte der Bund lediglich Impulse und Vorschläge geben wollen. Schipanski: "Als Bund muss man aufpassen, wie man formuliert."

Martin Neumann (FDP) verteidigte ebenfalls den Antrag der Regierungskoalition. Man habe damit ein politisches Signal setzen wollen. Empfehlungen seien angesichts der verfassungsrechtlichen und politischen Situation angebracht.

Der Parlamentarische Staatssekretär Helge Braun (CDU) machte klar, was es bedeuten würde, wenn 2.500 Professuren neu geschaffen würden: "Eine Stelle hat eine Laufzeit von 30 Jahren und 20 Jahre Rentenlast." Das seien enorme Kosten von rund sechs Milliarden Euro. "Die Länder sind sehr empfindlich. Es ist ein schwieriges Brett, dass wir da bohren müssen."

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4. Debatte über EU-Fischerei vor den Küsten Afrikas

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berlin: (hib/KRU) Die Fischereipolitik der EU war am Mittwoch Vormittag Thema auf der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Dabei lehnten die Vertreter von Union und FDP gegen die Stimmen der Opposition einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ab, die EU-Fischereipolitik mit Blick auf deren außereuropäische Aktivitäten stärker zu regulieren. Der Grünen-Vertreter kritisierte, dass die europäischen Trawler mit ihrem industriellen Fischfang die Lebensgrundlagen vieler Fischer vor allem an den Küsten West- und Ostafrikas beschnitten. Die großen Fischtrawler der EU-Staaten würden an einem Tag so viel fischen wie 40 bis 50 Boote afrikanischer Fischer in einem ganzen Jahr. Nur die Hälfte der 800 Fangschiffe von EU-Ländern fische im Rahmen von Fischerei-Abkommen mit Entwicklungsländern, der Rest fahre unter anderer Flagge oder habe private Vereinbarungen. Die Küstenwache afrikanischer Staaten sei oft zu schwach, um Fangquoten zu überprüfen. Die Folge sei die Verarmung vieler Fischer in Afrika, die sich so teils der Piraterie an den Küsten Somalias zuwenden würden.

Auch die Fraktionen der SPD und Grünen stellten sich hinter die Grünen-Argumente. Die SPD beklagte, die Probleme seien schon lange bekannt, es geschehe aber politisch zu wenig. Dies müsse in der jetzigen Phase von Neuverhandlungen anders werden.

Die Linke verwies auch darauf, dass die lokale Wertschöpfung in afrikanischen Ländern leide, wenn der gefangene Fisch dort nicht mehr verarbeitet werde, sondern teils auf den Trawlern. Man habe nicht mehr viel Zeit, die Dinge zu regeln, weil die Fischfanggründe vor Ost- und Westafrika sich womöglich nicht mehr erholen könnten.

Die CDU-/CSU-Fraktion warf dem Grünen-Antrag zu viele pauschale Behauptungen vor, die teils von Nichtregierungs-Organisationen übernommen worden seien. So würden die außereuropäischen Fangmengen auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen festgelegt und seien nicht willkürlich hoch. Auch sei die Subventionierung der EU-Hochseeflotte sehr stark zurückgefahren worden. Die EU habe zudem die Entwicklungspolitik bei der Fischerei sehr wohl im Auge. Dies habe der Rat der EU im März in seinem Beschluss zu den externen Dimensionen der EU-Fischereipolitik betont.

Die FDP warf den Grünen vor, zu viel in ihren Antrag hineingeschrieben zu haben. So werde die Piraterie im Osten Afrikas heute von professionellen Organisationen betrieben und habe kaum etwas mit EU-Fischerei zu tun. Zudem sei die europäische Fischindustrie pauschal in die Nähe mafiöser Strukturen gerückt worden.

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5. Im Bundestag notiert: Folgen der Aussetzung der Wehrpflicht für Deutsche mit einer doppelten Staatsangehörigkeit

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Informationen über die Folgen der Aussetzung der Wehrpflicht für Deutsche mit einer doppelten Staatsangehörigkeit. In ihrer Kleinen Anfrage (17/9494) will sie unter anderem wissen, mit welchen Staaten Deutschland Abkommen über das Ableisten der Wehrpflicht von Doppelstaatlern abgeschlossen hat. Zudem erkundigt sie sich nach Fällen, in denen deutsche Staatsangehörige in jenem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, wegen Verletzung der dortigen Wehrpflicht strafrechtlich verfolgt wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 229 - 9. Mai 2012 - 12:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2012