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BUNDESTAG/3380: Heute im Bundestag Nr. 385 - 10.09.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 385
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 10. September 2012 Redaktionsschluss: 14:50 Uhr

1. Finanzbranche will an Kontrolle der Finanzaufsicht weiter mitwirken
2. Anhörung zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen
3. Regierung: Keine Regierungskontakte zu russischem Geschäftsmann



1. Finanzbranche will an Kontrolle der Finanzaufsicht weiter mitwirken

Finanzausschuss (Öffentliche Anhörung)

Berlin: (hib/HLE) Mehrere Sachverständige haben die geplanten Änderungen bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisiert und vor zu viel Bürokratie für die Wirtschaft durch Einführung zusätzlicher Mitteilungspflichten gewarnt. in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht (17/10040, 17/10252) pochte die deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, auf ihr Recht, Vertreter in das Gremium entsenden zu können. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, die zehn Mandate für die Finanzbranche im Verwaltungsrat auf sechs zu reduzieren und das ausschließliche Bestellungsrecht dem Finanzministerium zu übertragen. Damit würden "den bisherigen Repräsentanten der beaufsichtigten Wirtschaftszweige ihre Mandate im Verwaltungsrat der BaFin de facto künftig entzogen", protestierte die Kreditwirtschaft in ihrer Stellungnahme. Der Verband der Auslandsbanken beklagte, durch die Benachteiligung bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates könnten die beaufsichtigten Unternehmen ihr legitimes Recht zur Kostenkontrolle nicht mehr ausüben. Die Beiträge der Unternehmen an die BaFin seien jedoch inzwischen erheblich. Auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft erklärte, da die beaufsichtigten Branchen die BaFin zu 100 Prozent finanzieren würden, sei das vorgesehene Vorschlags- und Anhörungsrecht bei der Besetzung des Gremiums nicht ausreichend.

Das Deutsche Aktieninstitut verlangte auch die Berücksichtigung von Vertretern von Industrieemittenten im Verwaltungsrat, da diese auch zur Umlagefinanzierung der BaFin beitragen würden. Eine andere Ansicht äußerte der Verband unabhängiger Vermögensberater in seiner Stellungnahme. Angesichts unpräziser Vorgaben im Gesetzentwurf wäre es weiter möglich, dass alle sechs Positionen wiederum mit Interessenvertretern nur der Kredit- oder Versicherungswirtschaft besetzt würden. Die Gegenposition vertrat Professor Rudolf Hickel (Universität Bremen): Man könne die Kontrolle der BaFin nicht einem Verwaltungsrat überlassen, der von den Kontrollierten kontrolliert werde.

Die Kreditwirtschaft verlangte außerdem, den neu zu bildenden Ausschuss für Finanzstabilität zu stärken, indem dessen Mitglieder keine Weisungen annehmen sollen. Nach den Regelungen des Gesetzentwurfs sollen dem Ausschuss für Finanzstabilität Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesfinanzministeriums, der BaFin sowie ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (ohne Stimmrecht) angehören. Mit dem Entwurf wird der Deutschen Bundesbank die Aufgabe zugewiesen, auch zur Wahrung der Finanzstabilität beizutragen, indem sie "laufend die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte analysiert, um Gefahren für die Finanzstabilität zu identifizieren und gegebenenfalls Vorschläge zu Warnungen vor diesen Gefahren beziehungsweise zu Empfehlungen von Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahr zu erarbeiten". Auf dieser Grundlage solle dann der Ausschuss für Finanzstabilität gegebenenfalls Empfehlungen an zuständige nationale Stellen zur Beseitigung von Gefahren für die Finanzstabilität aussprechen. "Durch den Ausschuss für Finanzstabilität wird in Fragen der Finanzstabilität ein strukturierter und transparenter Dialog zwische n den für die Beaufsichtigung und Regulierung des deutschen Finanzplatzes maßgeblichen Institutionen geschaffen", heißt es in der Begründung.

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) warnte ebenso wie die Versicherungswirtschaft vor der Schaffung weiterer genereller Auskunftspflichten. Es müsse sichergestellt sein, dass bereits gemeldete und bei den Behörden vorliegende oder von ihnen abzurufende Daten nicht ein weiteres Mal angefordert werden könnten.

Zum Gesetzentwurf insgesamt hieß es von der Deutschen Bundesbank, dies sei ein "Beitrag zur weiteren Stärkung der Finanzaufsicht". Mit Blick auf die auf EU-Ebene geplante Schaffung einer europäischen Aufsicht äußerten Bundesbank und BaFin übereinstimmend die Auffassung, es werde noch Jahre dauern, bis man einen einheitlichen Aufsichtsansatz haben werde. Auch Professor Stephan Paul (Ruhr-Universität Bochum) sagte, es werde bis zum 1. Januar 2013 nicht möglich sein, eine einheitliche Aufsicht über 6.600 Kreditinstitute in Europa zu schaffen.

Mit einem sehr weitgehenden Vorstoß meldete sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in seiner Stellungnahme. Die Bundesbank solle ihr Wirken nicht allein mehr nur vorrangig auf die Preisstabilität ausrichten, sondern auch auf einen hohen Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum.

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2. Anhörung zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/10039) beschlossen. In einer Sitzung des Ausschusses am Montag einigten sich die Fraktionen darauf, dass die Anhörung am Montag, den 15. Oktober 2012 stattfinden wird.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind. Die Befreiung soll für alle vom 18. Mai 2011 (Datum des Kabinettsbeschlusses zur Elektromobilität) bis zum 31. Dezember 2015 zugelassenen Fahrzeuge gelten. Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sollen wieder wie bisher schon für den Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer befreit werden.

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3. Regierung: Keine Regierungskontakte zu russischem Geschäftsmann

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/TVW) Die Bundesregierung besitzt nach eigenem Bekunden keine Erkenntnisse über Kontakte einzelner Ressorts zu dem russischen Geschäftsmann Andrey Bykow. Dies teilt sie in ihrer Antwort (17/10549) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10464) mit. Es sei im Nachhinein auch nicht möglich festzustellen, ob der Kontakt zwischen deutschen Energiemanagern und Andrey Bykow Mitte der neunziger Jahre auf Empfehlung des BMFT zustande gekommen sei. Laut "Wirtschaftswoche" handelt es sich bei Bykow um einen "dubiosen Lobbyisten", der zurzeit in einen Rechtsstreit mit dem Energiekonzern EnBW über angeblich nicht erbrachte Gegenleistungen für Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe verwickelt sei.

In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung ferner, dass in den Jahren 2003 oder 2004 ein Gespräch zwischen Ernst Uhrlau, seinerzeit Leiter der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt, und dem damaligen Generalbevollmächtigten Wirtschaft, Politik und Gesellschaft des Energiekonzerns EnBW stattgefunden habe. Daraufhin habe das Bundeskanzleramt eine Personenanfrage beim Bundesnachrichtendienst zu Andrey Bykow gestellt. Der Bundesregierung sei auch bekannt gewesen, dass EnBW an Gaslieferungen in größerem Umfang aus Russland interessiert gewesen sei.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 385 - 10. September 2012 - 14:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2012