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BUNDESTAG/3450: Heute im Bundestag Nr. 455 - 18.10.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 455
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 18. Oktober 2012 Redaktionsschluss: 11:40 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zu energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften
2. Öffentliches Fachgespräch zum Reisekostenrecht
3. Insgesamt 2,2 Milliarden Euro für Europäische Investitionsbank und "Kinderbetreuungsausbau"
4. SPD will Patientenrechte erweitern
5. Bündnis 90/Die Grünen für faire Kostenverteilung bei der Energiewende
6. Regierung soll Nationalen Radverkehrsplan 2020 überarbeiten
7. Im Bundestag notiert: Inhaftierung von Flüchtlingen



1. Öffentliche Anhörung zu energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Berlin: (hib/HLE) Um den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (17/10754) geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Montag, den 22. Oktober. Die Anhörung beginnt um 12.00 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis 14.00 dauern. In dem Entwurf geht es um die bessere Planbarkeit und Steuerbarkeit von Investitionen in den Ausbau von Offshore-Windenergieanlagen. So sollen die Netzbetreiber haften, wenn die Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig angeschlossen werden können. Da die Übertragungsnetzbetreiber nicht unbegrenzt haften sollen, ist die Einführung einer "Entschädigungsumlage" geplant, die von allen Stromverbrauchern gezahlt werden soll. Als Sachverständige werden Vertreter der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission, und TenneT TSO sowie von der Bundesnetzagentur erwartet. Außerdem werden angehört der Bundesverband der Wasser- und Energiewirtschaft, EnBWEnergie Baden-Württemberg, der Verband kommunaler Unternehmen, das Offshore Forum Windenergie, Trinanel Windkraftwerk Bochum, die Allianz SE, die Verbraucherzentrale Bundesverband und Professor Dietmar Lindenberger (Energiewissenschaftliches Institut an der Universität Köln). Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.

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2. Öffentliches Fachgespräch zum Reisekostenrecht

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Zu dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (17/10774) führt der Finanzausschuss am Montag, den 22. Oktober, ein öffentliches Fachgespräch durch. Zu dem von 12.00 bis 13.30 Uhr dauernden Gespräch im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses werden zwölf Steuerexperten verschiedener Institutionen erwartet - von der amerikanischen Handelskammer bis zum Zentralverband des Deutschen Handwerks. Ziel des Entwurfs ist die Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts in den Bereichen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sieht der Gesetzentwurf vor, den Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von derzeit 511.500 Euro auf eine Million Euro anzuheben. Außerdem geht es in dem Fachgespräch um einen Antrag der Fraktion Die Linke (17/5525), der das Ziel hat, die steuerliche Verlustverrechnung einzuschränken, um die Steuereinnahmen sicherzustellen. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.

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3. Insgesamt 2,2 Milliarden Euro für Europäische Investitionsbank und "Kinderbetreuungsausbau"

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (17/10900) vorgelegt. Damit sollen für die Europäische Investitionsbank (EIB) und für das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" noch in diesem Jahr insgesamt 2,2 Milliarden Euro zu Verfügung gestellt werden. Laut Gesetzentwurf haben die Staats- und Regierungschefs der EU beschlossen, dass Kapital der EIB um 10 Milliarden Euro auf 21,6 Milliarden Euro zu erhöhen. Der deutsche Anteil an der Kapitalerhöhung betrage 1,62 Milliarden Euro. Ziel der Kapitalerhöhung der EIB sei es, den wirtschaftlichen Aufschwung der Mitgliedstaaten zur fördern und zu unterstützen. Mit der Stärkung der Eigenkapitalbasis erhöhe sich die Darlehenskapazität der EIB um 60 Milliarden Euro. Auf diese Weise könne die Bank einen zusätzlichen Beitrag zur Wachstum und Beschäftigung in Europa leisten und damit wichtige Impulse für die nachhaltige Überwindung der aktuellen Krise und der Wettbewerbsschwäche in einigen Mitgliedsstaaten geben, schreibt die Regierung. Mit der Kapitalerhöhung der EIB könnten zusätzliche Investitionen bis zu 180 Milliarden Euro in allen Ländern der Europäischen Union angestoßen werden. Neben kleinen und mittleren Unternehmen sollen Projekte in den Bereichen Forschung, Energie, Umweltschutz und Infrastruktur gefördert werden. Die Kapitalerhöhung der EIB trete spätestens zum 31. Dezember 2012 in Kraft. Im Bundeshaushalt 2012 sei für die Kaptaleinzahlung noch keine Vorsorge getroffen worden. Mit dem Zweiten Nachtragsetat zum Bundeshaushaltplan 2012 werde somit die haushaltmäßigen Voraussetzungen für die frühzeitige Einzahlung des auf Deutschland entfallenden Anteils an der Kapitalerhöhung geschaffen. Weiter soll mit dem Nachtragsetat das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" von Seiten des Bundes um 580,5 Millionen Euro erhöht werden. Zwischen Bund und Ländern sei eine Übereinkunft zur gemeinsamen Finanzierung der Betriebs- und Investitionskosten von 30.000 zusätzlichen Plätzen für die öffentlich geförderte Betreuung von Kindern unter drei Jahren getroffen worden, heißt es im Gesetzentwurf. Hierdurch soll das Ausbauziel des Kinderförderungsgesetzes auf 780.000 Plätze insgesamt erhöht werden. Wie der Zuführung von weiteren Mitteln in Höhe von 580,5 Millionen Euro an das Sondervermögen leiste die Bundesregierung ihren Beitrag zur gemeinsamen Finanzierung der notwendigen Investitionen. Darüber hinaus werden laut Regierungsentwurf im Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2012 Anpassungen bei den Zinseinnahmen und -ausgaben vorgenommen. Die Ausgaben sollen in diesem Jahr gegenüber den bisherigen Planungen um 2,4 Milliarden Euro geringer ausfallen. Insgesamt sollen die Ausgaben in diesem Jahr damit 312,5 Milliarden Euro betragen. Bisher waren 312,7 Milliarden Euro vorgesehen. Die veranschlagte Nettokreditaufnahme für 2012 soll laut Entwurf unverändert bei 32,1 Milliarden Euro bleiben.Über den Nachtragshaushalt will der Bundestag erstmals am kommenden Freitag beraten.

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4. SPD will Patientenrechte erweitern

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/TVW) Die Fraktion der SPD will die Rechte der Patienten erheblich erweitern. In einem Antrag (17/11008) kritisiert die SPD, dass dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Patientenrechtegesetz wesentliche Regelungen zum Schutz und zur Interessenvertretung von Patienten fehlten. Er kodifiziere lediglich das bereits bestehende Richterrecht. Demgegenüber habe die SPD seit März 2010 in einer Reihe von Anträgen zahlreiche darüber hinausgehende Forderungen erhoben. Die SPD will diese nun um weitere Punkte ergänzen. Nach dem Willen der Abgeordneten sollen Patienten nach jedem Eingriff einen Patientenbrief mit Informationen über die durchgeführte Operation, die angewandten Techniken, den Verlauf und eventuelle Komplikationen erhalten. Ferner solle ein Härtefallfonds aufgelegt werden, der eintrete, wenn es keinen sicheren Nachweis der Schadensursache oder des Verschuldens gebe oder eine seltene oder bislang unbekannte Komplikation auftrete, die die betroffene Person erheblich schädige. "Es soll ein besonderes Mediations- und Schiedsverfahren für Fälle der Arzt- bzw. Krankenhaushaftung eingeführt werden", fordern die Abgeordneten weiter. Die Schlichtungsstelle habe die Aufgabe zu klären, ob ein für den Schaden ursächlicher Behandlungsfehler vorliege, und könne dann auf Antrag des Patienten ein Vergleichsverfahren durchführen. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten, dass es über die Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern hinaus weitergehende Beweiserleichterungen für die Betroffenen geben soll. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, der die genannten Regelungen mit aufnimmt.

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5. Bündnis 90/Die Grünen für faire Kostenverteilung bei der Energiewende

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Kosten der Energiewende fair verteilen. In einem Antrag (17/11004), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, wird die Energiewende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bezeichnet, die unter anderem erhebliche Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen sowie Netze und Speicher erfordere. "Ihr Erfolg hängt maßgeblich von einer fairen Verteilung der Lasten und des Nutzens auf Wirtschaft, Verbraucherinnen und Verbraucher ab, denn nur so ist die erforderliche Akzeptanz für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Energieeinspeisung dauerhaft zu sichern", schreiben die Abgeordneten. Sie verweisen darauf, dass der zunehmende Anteil erneuerbarer Energien zu einer Senkung des Börsenstrompreises geführt habe, der vor allem für stromintensive Unternehmen die Basis für Strombeschaffungskosten bilde. Die von der Umlage nach dem EEG befreiten Unternehmen hätten dadurch ihre Energiekosten in diesem und im vergangenen Jahr um jeweils 600 Millionen Euro senken können. "Die weit verbreitete Sorge, dass die Energiewende gerade energieintensive Unternehmen hart treffen werde, hat sich als unbegründet erwiesen", heißt es in dem Antrag. Inzwischen sind durch Entlastungen für Unternehmen nach Angaben der Fraktion 30 Prozent des gesamten deutschen Stromverbrauchs weitgehend oder ganz von der Finanzierung der erneuerbaren Energien ausgenommen. Insgesamt seien die Unternehmen durch die Maßnahmen der Koalition um sieben Milliarden Euro entlastet worden, was auf Kosten der Privathaushalte und des Mittelstandes gehe. Daher fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter anderem, die Ausweitung der Befreiungen für stromintensive Unternehmen rückgängig zu machen. "Dieses Maßnahmenpaket dient dazu, Unternehmen fair an dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen, ohne sie wirtschaftlich zu überfordern" ,heißt es in dem Antrag.

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6. Regierung soll Nationalen Radverkehrsplan 2020 überarbeiten

Verkehr und Bau/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Eine Überarbeitung des Nationalen Radverkehrsplan 2020 fordert die SPD Fraktion in einem Antrag (17/11000), der am heutigen Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird. Dadurch sollen neue Impulse für die Förderung des Radverkehrs gesetzt werden. Deshalb fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, den unterschiedlichen Entwicklungsstufen des Radverkehrs in den Regionen in Deutschland gerecht zu werden und entsprechend differenzierte Förderansätze zu erarbeiten. Weiter soll die Regierung die bestehenden erfolgreichen Vernetzungsinstrumente wie den Bund-Länder-Arbeitskreis, den Beirat Radverkehr und die Fahrradkommunalkonferenz stärken und weiterentwickeln und darauf hinwirken, dass in allen Ländern Netzwerke initiiert werden, die die Kommunen bei der Radverkehrsförderung unterstützen. Zudem soll die Bundesregierung den neuen Nationalen Radverkehrsplan 2020 konkretisieren und klare Ziele, Fristen sowie Maßnahmen zur Zielerreichung wie auch Empfehlungen an die Länder und Kommunen verfassen. Dabei soll unter anderen die Finanzausstattung für den Bau von Radwegen an Bundesfernstraßen bedarfsgerecht in Höhe von 100 Millionen Euro in der mittelfristigen Finanzplanung festgeschrieben werden und der Bau von Fahrradwegen als Teil von städtebaulichen Konzepten zur Umgestaltung des öffentlichen Raumes im Rahmen der Städtebauförderung weiter gefördert werden. Voraussetzung dafür sei, dass die Bundesmittel für die Städtebauförderung entsprechend des vorhandenen Bedarfs auf mindestens 700 Millionen Euro erhöht und in der mittelfristigen Finanzplanung verstetigt werden. Fahrradfahren ist eine gesunde und umweltfreundliche Alternative zum Auto, erhöht die Lebensqualität und führt attraktiveren, lebendigeren Städten und Gemeinden, schreibt die Fraktion in dem Antrag. Besonders in den größeren Städten und Gemeinden könne das Fahrrad als Verkehrsmittel seine Stärken unter Beweis stellen. Die Förderung des Radverkehrs sei im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern besonders effizient und der Ausbau einer Fahrradgerechten Infrastruktur reduzieren den CO2-Ausstoss, heißt es zur Begründung.

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7. Im Bundestag notiert: Inhaftierung von Flüchtlingen

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte von der Bundesregierung wissen, wie viele Menschen in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 durch die Bundespolizei an den Land- und Seegrenzen oder im grenznahen Raum aufgegriffen wurden und in wie vielen Fällen es zu Zurückweisungen oder Zurückschiebungen kam. In einer Kleinen Anfrage zur "Inhaftierung von Flüchtlingen durch die Bundespolizei" (17/10946) erkundigt sie sich zudem danach, wie viele Menschen in den genannten Jahren durch die Bundespolizei an einem deutschen Flughafen bei dem Versuch der unerlaubten Einreise zurückgewiesen wurden. Auch fragen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Menschen "in den gleichen Zeiträumen durch die Bundespolizei nach unerlaubter Einreise über einen deutschen Flughafen zurückgeschoben" wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 455 - 18. Oktober 2012 - 11:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2012