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BUNDESTAG/3457: Heute im Bundestag Nr. 462 - 22.10.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 462
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 22. Oktober 2012 Redaktionsschluss: 18:15 Uhr

1. Experten sehen Regelungsbedarf bei IGeL-Leistungen
2. Experten beraten über Zukunft von Minijobbern
3. Greening und Direktzahlungen bestimmen die Diskussion über die GAP-Reform
4. Kulturerbeforschung in Depots von Museen muss weiter vorangetrieben werden
5. Im Bundestag notiert: Verbindungen zwischen der Reservistengruppe der Bundeswehr "Marschgruppe Hürtgenwald" zur rechtsextremistischen Szene



1. Experten sehen Regelungsbedarf bei IGeL-Leistungen

Ausschuss für Gesundheit und Rechtsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/TVW) Eine Erweiterung der Patientenrechte und deren Zusammenfassung in einem Gesetz wird grundsätzlich von vielen Experten befürwortet. In einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und des Rechtsausschusses am Montag, 22. Oktober 2012, gab eine große Zahl von Sachverständigen Einschätzungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (17/10488) sowie zu den Anträgen der Fraktionen der SPD (17/9061), Die Linke (17/6489) und Bündnis 90/Die Grünen (17/6348) ab.

In ihrer Mehrzahl lobten die Sachverständigen das Vorhaben der Koalition, die bislang in verschiedenen Gesetzesmaterien und im Richterrecht verstreuten Patientenrechte zusammenzufassen und nunmehr überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aber auch im Sozialgesetzbuch V (gesetzliche Krankenversicherung) zu regeln. So hält der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Frank Ulrich Montgomery, das Gesetz für einen gelungenen Wurf. "Wir sehen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen positiv", sagte Montgomery. Die Neuregelungen versetzten die Patienten in die Lage, ihre Rechte nicht nur leichter als bisher zu erkennen, sondern auch gegenüber Dritten durchzusetzen. Ähnlich argumentierte Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband. Mit der Neuregelung könne sich der Patient künftig leichter kundig machen, welche Rechte er habe, erklärte sie.

Im Detail lagen die Auffassungen jedoch zum Teil weit auseinander. Umstritten war vor allem das Thema IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen). Gernot Kiefer vom GKV-Spitzenverband wies darauf hin, dass es sich bei den IGeL-Leistungen um einen dynamischen Markt handele, auf dem nur bedingt qualitätsgesicherte Leistungen angeboten würden. Für den Patienten stehe aber die vertragsärztliche Versorgung mit Kassenleistungen im Vordergrund, betonte Kiefer. Die beiden Leistungsarten dürften daher bei der Behandlung nicht vermischt werden. Nach Kiefers Auffassung sollten zwischen dem Angebot und der Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung mindestens 24 Stunden vergehen. BÄK-Präsident Montgomery tritt zwar ebenfalls dafür ein, IGel-Leistungen und GKV-Leistungen sachlich zu trennen. "Beide zusammen dürfen nicht in einem einheitlichen Behandlungsakt erfolgen", meinte Montgomery. Eine zeitliche Trennung, etwa durch eine 24-Stunden-Frist, hält Montgomery aber für unangemessen.

Susanne Mauersberg von der Verbraucherzentrale Bundesverband wies darauf hin, dass es zurzeit für die Patienten noch ausgesprochen schwierig sei, sich unabhängige Informationen über den therapeutischen Nutzen von IGeL-Leistungen zu verschaffen. Der sogenannte IGeL-Monitor, der vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) in Auftrag gegeben worden sei, sei gerade erst angelaufen. Oft sei der Patient in der Arztpraxis genötigt, sich "sofort zu entscheiden", ob er eine solche Leistung in Anspruch nehmen wolle, sagte Mauersberg. Klaus Koch vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) stieß ins gleiche Horn: "Der Nutzen mancher Art von Krebsfrüherkennungsuntersuchung ist sehr umstritten oder sogar negativ." IGeL-Leistungen wie die Früherkennungsuntersuchung zum Prostatakrebs hätten zur Folge gehabt, dass sich seit den achtziger Jahren die Zahl der Prostatakrebsdiagnosen verdreifacht habe.

Thomas Rompf von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hält es für abwegig, dem Vorschlag der Linken zu folgen, dass der Patient darüber informiert werden muss, weshalb eine angebotene IGeL-Leistung nicht Bestandteil des Leistungskataloges der GKV ist. Darüber müssten "die Krankenkassen den Patienten informieren, aber nicht der Arzt", betonte Rompf. Denn im Rahmen der GKV bestehe zwischen Arzt und Patient keine direkte Vertragsbeziehung.

Volker Pickerodt vom Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VDÄÄ) hält einen Teil der IGeL-Leistungen, wie etwa Reiseschutzimpfungen, für sinnvoll. "Solche Maßnahmen sollten daher in den Leistungskatalog der GKV übernommen werden", meint Pickerodt. Bei anderen Leistungen sei eine Finanzierung durch die GKV hingegen nicht angemessen. Das Problem sei, dass zwischen beiden eine große Grauzone existiere. Nach Ansicht von Pickerodt könnte eine Abgrenzung durch die Festlegung von Mindeststandards für IGeL-Leistungen, wie etwas der ausdrückliche Wunsch des Patienten, bilden.

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2. Experten beraten über Zukunft von Minijobbern

Ausschuss für Arbeit und Soziales/Anhörung

Berlin: (hib/VER) Das Für und Wider geringfügiger Beschäftigung hat am Montagnachmittag Experten und Abgeordnete in einer öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses beschäftigt. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Mini- und Midijobber mehr Geld verdienen können. Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte, die sogenannten Minijobber, und Beschäftigte in der Gleitzone, die sogenannten Midijobber, sollen erhöht werden. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP einen Gesetzentwurf zu "Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" (17/10773) in den Bundestag eingebracht. Während die Entgeltgrenze für Minijobber von 400 Euro auf 450 Euro angehoben werden soll, soll sie für Midijobber entsprechend "auf 850 Euro angepasst" werden.

Die zwölf Sachverständigen nahmen in der Anhörung nicht nur zu der Regierungsinitiative, sondern auch zu einem Antrag der Linksfraktion (17/7386) Stellung. Die Linke will, dass abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig ist und ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Öffentliche, vor allem soziale Dienstleistungen sollten ausgebaut werden, um neue, regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.

Heribert Jöris, Geschäftsführer beim Handelsverband Deutschland, sprach sich eindeutig für die geringfügige Beschäftigung aus. Sie sei ein "guter Einstieg in den Job" und habe durchaus einen sogenannten Klebeeffekt: Viele würden dank Minijob "im ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen". Sogar die Hälfte von ihnen würde anschließend direkt eine sozialversicherungspflichtigen Voll- oder Teilzeitbeschäftigung finden. Die andere Hälfte wolle teils sogar im Minijob bleiben, sagte Jöris, etwa aus familiären Gründen. Anschließend äußerte sich Holger Meinken von der Bundeagentur für Arbeit zur Struktur der Minijobber: etwa 72 Prozent seien Hausfrauen und -Männer; zehn Prozent seien Arbeitslose, die übrigen seien Rentner, Schüler und Studenten.

"Die Regelung ist zu kritisieren", bemängelte der Sozialwissenschaftler Professor Dr. Gerhard Bäcker den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Er sah "dringenden Reformbedarf" und forderte höhere Löhne. Denn solange die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregelungen andauern, werde ein "sehr großer Teil des Beschäftigungsvolumens und der Beschäftigten auf Arbeitsverhältnisse im unteren Stunden- und Einkommenssektor abgedrängt beziehungsweise festgehalten". Ähnlich argumentierte der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Johannes Jakob. Er sprach von einem Zwei-Klassen-Arbeitsmarkt. Die "Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze verdrängt Arbeit mit sozialer Sicherung", erklärte Jakob.

Antrag und Gesetzentwurf werden am Donnerstagvormittag im Bundestagsplenum debattiert und abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten.

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3. Greening und Direktzahlungen bestimmen die Diskussion über die GAP-Reform

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Anhörung)

Berlin: (hib/EIS) Das "Greening" und die Direktzahlungen an Landwirte bestimmen die Diskussion unter Experten in Vorbereitung auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Die EU hat sich vorgenommen, die Weichen in der Landwirtschaftsförderung bis Ende 2013 neu zu stellen. Ziel ist es, dass die EU-Landwirte bis 2020 wettbewerbsfähiger und nachhaltiger wirtschaften. Der Agrarausschuss des Deutschen Bundestages hörte am Montag, 22. Oktober 2012, die Meinung von acht Sachverständigen zu den von der EU-Kommission vorgelegten Reformvorschlägen an.

Dass eine Reform des derzeit praktizierten Systems der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen notwendig sei, stellte Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft vor dem Ausschuss fest. "20 Prozent der Betriebe erhalten 80 Prozent der Förderung", sagte er. Direktzahlungen sind finanzielle Leistungen vom Staat, die unter anderem Wettbewerbsnachteile aufgrund hoher Auflagen und dem Allgemeinwohl dienende, nicht über den Markt honorierte Leistungen der Landwirte ausgleichen. Die Hilfen seien zum Nutzen weniger, aber zum Nachteil vieler, kritisierte Graefe zu Baringdorf. Im "internationalen Maßstab" würden die Zahlungen Preissenkungen Vorschub leisten und somit europäische Exporte von Agrarrohstoffen subventionieren. Weil die EU zu den größten Exporteuren im internationalen Agrarhandel zähle, würden sich diese Hilfen in Entwicklungs- und Schwellenländern sozial und ökologisch negativ auswirken. Graefe zu Baringdorf forderte den Abbau der heutigen Form der Zahlungen. Landwirte sollten nur noch die Förderung durch die EU erhalten, wenn sie sieben Prozent der Äcker und Wiesen als ökologische Ausgleichsflächen ausweisen würden, um zum Beispiel die biologische Vielfalt zu fördern. Damit unterstützte er das seitens der EU-Kommission vorgeschlagene Konzept des sogenannten Greenings.

Eine Forderung, die Joachim Rukwied vom Deutschen Bauernverband ablehnte, denn das Greening würde im Ergebnis nach seinen Angaben zu einer Flächenstilllegung von rund 500.000 bis 600.000 Hektar führen. Für die gesamte EU würde eine Fläche von fünf Millionen Hektar zusammenkommen. Das entspreche laut dem Verband der Produktion von rund 30 Millionen Tonnen Getreide beziehungsweise der Versorgung von etwa 15 Millionen Menschen. Vor dem Trend einer weltweit stetig steigenden Nachfrage nach Lebensmitteln hätte dies "mit Sicherheit negative Auswirkungen auf die Märkte" und würde zu einer künstlichen Verknappung führen, die zu neuen direkten und indirekten Landnutzungsänderungen in Drittstaaten führen würde. Außerdem rechnete Rukwied damit, dass der Einkommensverlust für die heimischen landwirtschaftlichen Betriebe sich auf acht bis 15 Prozent beziffern würde. "Der Gewinn für die Natur ist gleich Null", sagte er.

Dr. Volker Petersen vom Deutschen Raiffeisenverband sekundierte, indem er sich für den Erhalt der Direktzahlungen aussprach. Das Greening würde nur die Preisschwankungen auf den Rohstoffmärkten "anheizen". Das stehe im Widerspruch zu dem erklärten Ziel der EU-Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors zu erhöhen und den Herausforderungen der weltweiten Ernährungssicherung wirksam zu begegnen. Petersen sprach sich auch gegen den Vorschlag aus, Kappungsgrenzen für Höchstfördersätze einzuführen, weil diese Agrargenossenschaften belasten würden. "Das wäre zum Nachteil der Landwirte, die sich zusammenschließen wollen." Er schlug im Gegenzug vor, im Falle von Genossenschaften jeden beteiligten Landwirt einzeln zu zählen und auf diese Weise die Fördersätze für Agrargenossenschaften aufzuaddieren.

Seitens der Wissenschaft sah Prof. Dr. Folkhard Isermeyer vom Johann Heinrich von Thünen-Institut die Chance gekommen, die anstehende GAP-Reform zu nutzen, den Ausstieg aus dem flächendeckenden System der Direktzahlungen bei gleichzeitigem Ausbau zielgerichteter ökologischer Maßnahmen zu beginnen. "Die flächenbezogene Gießkannenförderung wird den Problemen nicht mehr gerecht", sagte er. Isermeyer sprach sich ebenfalls gegen des vorgesehene Konzept des Greenings aus, weil hinsichtlich des Klimaschutzes kein nennenswerter Effekt zu erwarten sei und eine wirkliche Verbesserung der biologischen Vielfalt nicht erreicht würde. Prof. Dr. Klaus Müller vom Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung schloss sich seinem Vorredner an und betonte, dass das zukünftige Förderungssystem "klar definierte Leistungen bei den Landwirten einkaufen" muss. Es dürfe nicht belohnt werden, was ohnehin gemacht würde.

Gegen die Abschaffung der Direktzahlungen sprach für die Politik Minister Dr. Hermann Onko Aeikens (CDU) vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt aus. "Die Direktzahlungen sind vertretbar und erforderlich", sagte er. So würde der Anteil der Zahlungen rund 80 Prozent des Gewinns je Hektar landwirtschaftliche Fläche in Sachsen-Anhalt ausmachen. "Eine Reduktion der Mittel wäre für den ländlichen Raum verheerend", sagte der Minister. Die Zahlungen seien ein Ausgleich für die hohen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzstandards in der EU im Vergleich zu den Produktionsauflagen in vielen Drittstaaten. Ein Ausstieg hätte eine beutende Zahl Betriebsschließungen zur Folge. Außerdem wären in Zukunft landwirtschaftliche Unternehmen auf außerlandwirtschaftliche Investoren angewiesen.

Der Einzelsachverständige Lutz Ribbe brach aus Sicht des Umweltschutzes für höhere ökologische Standards eine Lanze: "Das Greening ist kein Luxus, sondern notwendig." Es sei Konsens, dass die Förderung der biologischen Vielfalt in der Umwelt zur Sicherung der Existenzgrundlage beitrage. Das Argument, dass dem Welthunger dadurch Vorschub geleistet würde, lehnte Ribbe ab, denn die Forderung nach der Schaffung von Biotopverbünden durch Bereitstellung von Flächen sei im Bereich der Umweltgesetzgebung nicht neu und könnte damit auch "kompatibel" gemacht werden.

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4. Kulturerbeforschung in Depots von Museen muss weiter vorangetrieben werden

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Bereich der Kulturerbeforschung 37 Forschungsvorhaben mit rund 9,2 Millionen Euro. Hinzu kommen Förderungen durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder, heißt es in der Antwort der Bundesregierung zur "Situation der Kulturerbeforschung" (17/10766) auf die Kleine Anfrage der Linken (17/10611).

Grundsätzlich hält die Bundesregierung die laufenden und geplanten Aktivitäten für ausreichend. Einzig im Bereich der Forschung an Museen und Sammlungen sieht sie einen gewissen Handlungsbedarf. Aus diesem Grund habe das Bundesministerium für Bildung und Forschung im März 2012 das Förderprogramm "Die Sprache der Objekte - Materielle Kultur im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen" ausgeschrieben. Dieses Programm ermögliche die Erschließung, Erfassung, Pflege, Konservierung und Digitalisierung einer Sammlung.

Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage die Haltung vertreten, dass die verschiedenen Quellen einen unverzichtbaren Wissensspeicher für die Gesellschaft darstellen. Da sich die Kulturerbeforschung als angewandte und interdisziplinäre Wissenschaft jedoch klassischen, disziplinären Zuschreibungen entziehe, wollte die Fraktion wissen, aus welchen Quellen und in welcher Höhe die Kulturerbe- und Konservierungsforschung gefördert wird.

Auch interessierte die Fraktion die wissenschaftliche Forschung zu dem Thema. In der Antwort der Bundesregierung heißt es, dass derzeit 1040 Studenten dieses Fachs an den Hochschulen eingeschrieben sind, wovon zehn promovieren. Die Bundesregierung führt neun Studiengänge der Kulturerbeforschung auf. Darunter fällt beispielsweise der Studiengang für Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung von Kunst- und Kulturgut an der Hochschule für Bildende Künste Dresden wie auch das Institut für Restaurierungs- und Konservierungswissenschaft an der Fachhochschule Köln sowie der duale Studiengang Archäologische Restaurierung am Römisch-Germanischen Zentralmuseum und der Universität Mainz.

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5. Im Bundestag notiert: Verbindungen zwischen der Reservistengruppe der Bundeswehr "Marschgruppe Hürtgenwald" zur rechtsextremistischen Szene

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über mögliche personelle Verbindungen zwischen der Reservistengruppe der Bundeswehr "Marschgruppe Hürtgenwald" zur rechtsextremistischen Szene. In ihrer Kleinen Anfrage (17/10936) beruft sich die Fraktion auf Medienberichte, nach denen ein Hauptmann der Bundeswehr und Mitglied der Reservistengruppe Kontakte zur NPD und zur rechtsextremistischen Gruppierung "Freier Widerstand Kassel" habe. Die Linksfraktion will unter anderem wissen, welche Erkenntnisse darüber der Bundesregierung vorliegen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 462 - 22. Oktober 2012 - 18:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2012