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BUNDESTAG/3519: Heute im Bundestag Nr. 524 - 19.11.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 524
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 19. November 2012 Redaktionsschluss: 12:40 Uhr

1. Mehr als 19.000 unerlaubt Eingereiste 2011 im Grenzgebiet und auf Flughäfen festgestellt
2. 155 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen im dritten Quartal widerrufen
3. Wiederaufnahme der polizeilichen Zusammenarbeit mit Belarus nicht beabsichtigt
4. Einfache Melderegisterauskünfte gegen Gebühr zu erhalten
5. Im Bundestag notiert: Einsatz deutscher Polizisten in internationalen Friedensmissionen
6. Im Bundestag notiert: das bürgerschaftliche Engagement von Senioren



1. Mehr als 19.000 unerlaubt Eingereiste 2011 im Grenzgebiet und auf Flughäfen festgestellt

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr haben die Grenzbehörden laut Bundesregierung innerhalb des 30-Kilometer-Grenzgebietes 11.522 unerlaubt eingereiste Menschen festgestellt. In 5.073 Fällen kam es dabei zu einer Entscheidung für eine Zurückschiebung, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/11235) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10946) hervorgeht. Die "Anzahl zurückgewiesener Personen über Seegrenzen" wird mit zwei angegeben.

An deutschen Flughäfen haben die Grenzbehörden 2011 der Antwort zufolge 1.491 Menschen im Anschluss an eine versuchte unerlaubte Einreise zurückgewiesen. Hinzu kamen laut Regierung acht weitere Personen, bei denen nach versuchter unerlaubter Einreise über einen Flughafen die Zurückweisung über andere Grenzen erfolgte.

Ferner haben die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden auf Flughäfen im vergangenen Jahr 7.553 unerlaubt eingereiste Menschen festgestellt, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Dabei kam es laut Vorlage in 123 Fällen zu einer Entscheidung für eine Zurückschiebung.

Mit Blick auf die Entscheidungen für eine Zurückschiebung verweist die Bundesregierung in der Antwort zudem darauf, dass die dazu angegebenen Fallzahlen "in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang zur Feststellung der unerlaubten Einreise statistisch erfasst" würden. In Einzelfällen sei es möglich, dass die Zurückschiebung später nicht vollzogen wird, weil sich rechtliche oder faktische Hindernisse ergeben.

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2. 155 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen im dritten Quartal widerrufen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im dritten Quartal dieses Jahres sind in Deutschland insgesamt 155 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen zurückgenommen worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/11221) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10940) hervor. Danach gab es von Anfang Juli bis einschließlich September 2012 insgesamt 3.015 Entscheidungen in Widerrufsprüfverfahren. Dabei kam es laut Vorlage in 2.860 Fällen oder 94,6 Prozent zu keinem Widerruf.

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3. Wiederaufnahme der polizeilichen Zusammenarbeit mit Belarus nicht beabsichtigt

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung beabsichtigt nach eigenen Angaben derzeit nicht, die polizeiliche Zusammenarbeit mit Weißrussland wieder aufzunehmen. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/11077) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10727) schreibt, unterstützte Deutschland Weißrussland im Rahmen der bilateralen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe mit der Durchführung von Maßnahmen zur Heranführung des Landes an die polizeilichen EU-Standards, "indem es am Beispiel der deutschen Polizei die Durchführung polizeilicher Maßnahmen unter Beachtung rechtsstaatlich-demokratischer Strukturen und Werte vermittelte". Das Projekt sei im Jahr 2008 initiiert, 2009 die Umsetzung begonnen und "mit Blick auf das damals bekannt gewordene unangemessene Einsatzverhalten gegenüber Demonstranten im Umfeld der Wahl 2010 in Belarus abgebrochen" worden.

Die Maßnahmen im Bereich der Bundespolizei mit dem weißrussischen Grenzschutz wurden der Antwort zufolge nach dem 19. Dezember 2010 reduziert. Der Grenzschutz sei eine eigenständige Behörde in Weißrussland und nach Kenntnis der Bundesregierung "nicht in die gewaltsamen Repressionen nach den gefälschten Präsidentschaftswahlen eingebunden" gewesen, heißt es in der Vorlage weiter. "Aus den Erfahrungen der Zusammenarbeit war vielmehr der Eindruck zu gewinnen, dass der Grenzschutz ernsthaft eine Entwicklung hin zu einer Grenzpolizei nach rechtsstaatlichen Grundsätzen anstrebt", schreibt die Regierung. Erst mit der weiteren "Verschärfung der Repression gegen weißrussische Oppositionelle und der zunehmenden Möglichkeit, dass auch der belarussische Grenzschutz aktiv in entsprechende Maßnahmen einbezogen werden könnte", sei die Zusammenarbeit vollständig eingestellt und der Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte im Mai 2012 aus dem Land abgezogen worden.

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4. Einfache Melderegisterauskünfte gegen Gebühr zu erhalten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Adressunternehmen können laut Bundesregierung von den Meldebehörden "einfache Melderegisterauskünfte auf Grundlage der geltenden Landesgesetze gegen Gebühr erhalten". Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11017) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10897) schreibt, erteilen die Meldebehörden gegen Gebühr diese Auskünfte an Privatpersonen und Unternehmen. Die einfache Melderegisterauskunft umfasse Vor- und Familiennahmen, gegebenenfalls Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Personen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, enthalten die geltenden Gesetze - das heißt das Melderechtsrahmengesetz des Bundes und die Meldegesetze der Länder - kein spezielles Recht der betroffenen Person, eine einfache Melderegisterauskunft an einen Adresshändler zu verhindern. Nach einer vom Bundestag beschlossenen Regelung wäre es laut Bundesregierung verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft unter anderem zu Zwecken des Adresshandels zu verwenden, "wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat, es sei denn, die Daten werden ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet". Auf ihr Widerspruchsrecht "wären die betroffenen Personen regelmäßig hinzuweisen", heißt es in der Vorlage weiter. Darin verweist die Regierung zugleich darauf, dass es nach dem Beschluss des Bundesrates zur Einberufung des Vermittlungsausschusses Aufgabe dieses Gremiums sei, einen Einigungsvorschlag vorzulegen.

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5. Im Bundestag notiert: Einsatz deutscher Polizisten in internationalen Friedensmissionen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Einsatz deutscher Polizisten in internationalen Friedensmissionen unterliegt laut Bundesregierung "engen Maßstäben", die im Bundespolizeigesetz festgeschrieben sind. Hierzu zähle neben einem Mandat der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union auch die vorherige Benachrichtigung des Bundestages, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/11012) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10635). Darüber hinaus habe der Bundestag "die Möglichkeit, durch Beschluss zu fordern, den Einsatz zu beenden".

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6. Im Bundestag notiert: das bürgerschaftliche Engagement von Senioren

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Informationen über das bürgerschaftliche Engagement von Senioren. In ihrer Kleinen Anfrage (17/11231) will sie unter anderem wissen, wie viele Senioren einen der Freiwilligendienste absolvieren und wie viele Stunden pro Jahr sich Menschen ab 55 Jahren ehrenamtlich engagieren. Zudem will sie erfahren, wie hoch der volkswirtschaftliche Beitrag dieses Engagements veranschlagt wird.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 524 - 19. November 2012 - 12:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2012