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BUNDESTAG/3559: Heute im Bundestag Nr. 564 - 03.12.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 564
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 3. Dezember 2012 Redaktionsschluss: 12:30 Uhr

1. Höhere Stromrechnungen durch "abschaltbare Lasten"
2. Im Bundestag notiert: Speicherung personenbezogener Daten
3. Im Bundestag notiert: Übermittlung personenbezogener Daten
4. Im Bundestag notiert: Petitionsrecht
5. Im Bundestag notiert: Mautdaten
6. Im Bundestag notiert: Statistiken zum überdurchschnittlichen Staugeschehen



1. Höhere Stromrechnungen durch "abschaltbare Lasten"

Wirtschaft und Technologie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Große Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes vom Netz gehen können und sollen dafür eine Entschädigung erhalten, die auf den Strompreis umgelegt wird. Dies sieht die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (17/11671) vor. Danach können die Übertragungsnetzbetreiber in Zukunft abschaltbare Lasten ausschreiben und mit den Anbietern Verträge bis zu einer Gesamtabschaltleistung von 3.000 Megawatt schließen. Abschaltbare Lasten seien "große Verbrauchseinheiten, die am Hoch- und Höchstspanungsnetz angeschlossen sind, mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und aufgrund der Besonderheiten ihres Produktionsprozesses kurzfristig auf Abruf für eine bestimmte Zeit ihre Verbrauchsleistung reduzieren können" erläutert die Bundesregierung.

Nach Angaben der Regierung können für die abschaltbaren Lasten Kosten von maximal 348 Millionen Euro im Jahr entstehen, die an die Großabnehmer zu zahlen sind. Diese Maximalbetrachtung sei aber rein rechnerischer Natur und würde einer jährlichen finanziellen maximalen Mehrbelastung von 4,18 Euro für den durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden entsprechen. "Tatsächlich zu erwarten sind allerdings Kostenbelastungen, die einen Teil dessen betragen und zwischen ein und zwei Euro jährlich liegen dürften", prognostiziert die Bundesregierung.

Weiter schreibt die Regierung, die Berechnung berücksichtige "in keiner Weise die positiven netzstabilisierenden Effekte der Kosten verursachenden Maßnahmen. Ziel der Verordnung ist es, die Versorgungssicherheit und Zuverlässigkeit zu erhöhen und die Kostensteigerungen dadurch aufzuwiegen. Aufgrund der positiven Effekte, die in Beiträgen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit liegen, soll im Idealfall von einer Kostenneutralität auszugehen sein", hofft die Bundesregierung.

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2. Im Bundestag notiert: Speicherung personenbezogener Daten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der "Umgang von Versicherungskonzernen mit sensiblen Kundendaten" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/11342) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11122). Danach gibt es zur Frage, welche Daten ihrer Versicherungsnehmer - neben den zur Aufnahme notwendigen - die Versicherungskonzerne wie speichern dürfen, keine spezielle versicherungsaufsichtsrechtliche Regelung. Für die Speicherung personenbezogener Daten gelte das Bundesdatenschutzgesetz, schreibt die Regierung weiter

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3. Im Bundestag notiert: Übermittlung personenbezogener Daten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) führt nach Angaben der Bundesregierung keine Gesamtstatistik zur Zahl der Personen, über die Daten an Sicherheitsbehörden ausländischer Staaten übermittelt wurden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/11296) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11086) zur "Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden" weiter schreibt, werden die ausländischen Partnerdienste bei Datenübermittlungen "immer schriftlich verpflichtet, dem BfV grundsätzlich Rechenschaft über die Verwendung der Daten abzugeben und nachzufragen, bevor eine Weitergabe von personenbezogenen BfV-Erkenntnissen an andere Stellen erfolgt".

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4. Im Bundestag notiert: Petitionsrecht

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die in Petitionen geäußerten Bitten und Beschwerden fließen laut Bundesregierung in ihre Willensbildung sowie die der einzelnen Ressorts und ihrer Organisationseinheiten ein. Allerdings stelle das Petitionsrecht, das Verfassungsrang genieße, ein "Bitt- und Beschwerderecht gerade außerhalb von Verwaltungsverfahren dar" und sei deshalb von diesen zu unterscheiden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11297) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/11073). Sie verfolge daher keine konkreten Pläne, um in Petitionen vorgebrachte Anliegen verfahrensmäßig einzubinden.

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5. Im Bundestag notiert: Mautdaten

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Mautdaten dürfen nur für Mautzwecke erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11446) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11240) zum Lkw-Verkehr im Norden Deutschlands. Daher würden Fahrtendaten auch nicht auf eine Zuordnung nach Transit- und Inlandsverkehr hin verarbeitet, heißt es weiter.

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6. Im Bundestag notiert: Statistiken zum überdurchschnittlichen Staugeschehen

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesregierung liegen keine Statistiken zum überdurchschnittlichen Staugeschehen vor. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/11414) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/11151) hervor.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 564 - 3. Dezember 2012 - 12:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2012