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BUNDESTAG/3839: Heute im Bundestag Nr. 239 - 29.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 239
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 29. April 2013 Redaktionsschluss: 12:10 Uhr

1. Bundesrat bringt eigenen Jahressteuergesetz-Entwurf ein
2. Schwarz-Gelb will soziale Überforderung bei Krankenversicherung beseitigen
3. Regierung stellt 1,8 Milliarden Euro für Energieprojekte in Entwicklungsländern bereit
4. Regierung: 35 Kommunen und 180 Stiftungen sind Teil der Initiative "Lernen vor Ort"
5. Im Bundestag notiert: Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung
6. Im Bundestag notiert: Pensionssubventionen



1. Bundesrat bringt eigenen Jahressteuergesetz-Entwurf ein

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 (17/13033) eingebracht. Damit sollen alle Maßnahmen aus dem Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt werden, über die im Vermittlungsverfahren Einvernehmen erzielt worden sei, schreiben die Länder in der Begründung des Entwurfs. Enthalten seien auch Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung wie zum Beispiel im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer die "Cash-GmbH" und bei der Grunderwerbsteuer Regelungen zu den "RETT-Blocker-Strukturen", die im Vermittlungsverfahren einvernehmlich ergänzt worden seien.

Wie der Bundesrat weiter erläutert, enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen zu Dividendenzahlungen bei Mutter-Tochter-Gesellschaften. Außerdem sollen Nachteile bei der privaten Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen ausgeglichen werden. Arbeitnehmern sollen Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren künftig für zwei Jahre gewährt werden. Außerdem soll die Abzugsfähigkeiten von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen werden.

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2. Schwarz-Gelb will soziale Überforderung bei Krankenversicherung beseitigen

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/suk) Die Koalition will die Säumniszuschläge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) senken und einen Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) einführen. So sollen Versicherte vor Überschuldung geschützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf von Union und FDP (17/13079).

Bislang werde seit den Neuregelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2007 in der GKV für freiwillig Versicherte und bisher nicht Versicherte ein höherer Säumniszuschlag in Höhe von fünf Prozent des rückständigen Beitrags erhoben. Dieser sollte eigentlich "die Verpflichtung zur Beitragszahlung durchsetzen und damit dem Schutz der Solidargemeinschaft dienen". Es habe sich jedoch gezeigt, dass dieser erhöhte Säumniszuschlag, der jährlich 60 Prozent erreichen könne, das Problem der Beitragsrückstände "nicht gelöst, sondern verschärft hat". Dadurch überschuldete Mitglieder könnten in vielen Fällen keine oder nur verminderte Beiträge zahlen. Deshalb sollen die Säumniszuschläge auch für freiwillig in der GKV Versicherte künftig nur noch ein Prozent monatlich betragen.

Gleichzeitig will die Koalition einen Notlagentarif für Beitragsschuldner in der privaten Krankenversicherung einführen. Seit 2009 sei jede Person mit Wohnsitz in Deutschland zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung verpflichtet, sofern sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder anderweitig abgesichert sei. Damit sei es nicht mehr möglich, Versicherte, die ihrer Pflicht zur Beitragszahlung nicht nachkommen, aus der Krankenversicherung auszuschließen. In der PKV werde in diesen Fällen der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen ruhend gestellt und die Leistungen auf ein Notfallniveau herabgesetzt. Zudem sehe das Gesetz vor, dass die Versicherung im Basistarif fortzusetzen sei, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach Beginn des Ruhens alle ausstehenden Beitragsschulden vollständig bezahlt werden. Auch diese Regelung habe sich "zum teil als unzweckmäßig erwiesen". Versicherte, die ihre Beitrage nicht zahlen, sollen nach dem Entwurf nach der durchführung eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens in diesen Notlagentarif überführt werden, für den eine einheitliche Prämie kalkuliert werde. Ein Anspruch des Versicherten auf Behandlung bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, Schwangerschaft und Mutterschaft bleibe "auch im Notlagentarif bestehen".

Die Koalition schreibt, es gäbe derzeit rund 146.000 Versicherte in der PKV, die ihre Pflicht zur Beitragszahlung nicht nachkämen und nach Inkrafttreten des Notlagentarifs in diesen überführt würden. Man gehe davon aus, dass die niedrigere Prämie des Notlagentarifs eine "höhere Zahlungsmoral" von bisher säumigen Beitragszahlern nach sich ziehen werde. Insgesamt sei es Ziel des Gesetzentwurfs zu verhindern, dass den Versicherten weitere Schulden entstehen und dafür zu sorgen, dass die Versicherten ihre Krankenversicherungsbeiträge wieder regelmäßig erbringen und damit auch alle ursprünglich vereinbarten Leistungen der Krankenversicherung in vollem Umfang in Anspruch nehmen könnten.

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3. Regierung stellt 1,8 Milliarden Euro für Energieprojekte in Entwicklungsländern bereit

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat im Jahr 2011 rund 1,8 Milliarden Euro für erneuerbare Energien und Energieeffizienz in rund 50 Kooperationsländern bereitgestellt. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in einer Antwort (17/13065) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/12748) über erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Entwicklungsländern. Der Energiebereich wird in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit am stärksten gefördert. Die Bekämpfung der Energiearmut und der Zugang zu Energie seien für die Befriedigung von Grundbedürfnissen und damit der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele von zentraler Bedeutung, schreibt die Regierung weiter. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Energiesektor besteht dabei im Aufbau von entsprechenden Kapazitäten, der Informationsvermittlung und der Bildung und Ausbildung über erneuerbare Energien in Entwicklungsländern. Gleichzeitig werden aber mittels von mehr als 140 Vorhaben in 35 Ländern auch die Rahmenbedingungen für das Knowhow für Energieeffizienz verbessert und konkrete Investitionsmaßnahmen umgesetzt.

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4. Regierung: 35 Kommunen und 180 Stiftungen sind Teil der Initiative "Lernen vor Ort"

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Kommunen auf dem Land sollen laut einer Antwort der Bundesregierung (17/13093) in den Bereichen Bildung und Kultur im Vergleich zu Städten nicht benachteiligt werden. Mit der Initiative "Lernen vor Ort" unterstütze deshalb das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2009 Kreise und kreisfreie Städte dabei, ein "integriertes datenbasiertes Bildungsmanagement aufzubauen, das durch die Etablierung geeigneter Kooperations- und Abstimmungsstrukturen auf der kommunalen Ebene lokale beziehungsweise regionale Verantwortungsgemeinschaften für Bildung ermöglicht." Aktuell würden insgesamt 35 Kommunen gefördert und rund 180 Stiftungen als Partner mitwirken. Die Fraktion Die Linke hatte sich in einer Kleinen Anfrage (17/12789) für die Initiative "Lernen vor Ort" interessiert, die im Fortschrittsbericht zur Entwicklung ländlicher Räume (17/8499) als eine Maßnahme zur Unterstützung kommunalen Bildungsmanagements vorgestellt wurde.

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5. Im Bundestag notiert: Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung

Wirtschaft und Technologie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung (17/13309) vorgelegt. "Die Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung gibt dem Bewachungsunternehmen sowie den eingesetzten Wachpersonen klare vorgaben über die Anforderungen für die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen und die jeweils zu erbringenden Nachweise im Antragsverfahren", wird dazu erläutert.

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6. Im Bundestag notiert: Pensionssubventionen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um Pensionssubventionen des Bundes für die ehemaligen Beschäftigten der Post und ihrer Nachfolgeunternehmen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13167). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, wie viele Pensionssubventionen der Bund bis 2020 beziehungsweise bis 2030 noch wird bezahlen müssen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 239 - 29. April 2013 - 12:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2013