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BUNDESTAG/3875: Heute im Bundestag Nr. 275 - 16.05.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 275
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. Mai 2013 Redaktionsschluss: 12:10 Uhr

1. CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen bringen Gesetzentwurf für Suche und Auswahl eines Standorts für hochradioaktiven Abfalls ein
2. Grünen-Fraktion fordert "Abschaffung des Optionszwangs"
3. Bündnis 90/Die Grünen: Export von Zensurtechnologie verbieten
4. Bündnis 90/Die Grünen wollen Netzneutralität gesetzlich festschreiben
5. Grüne wollen ländlichen Raum als Lebensraum bewahren
6. Im Bundestag notiert: Bundesverfassungsgericht



1. CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen bringen Gesetzentwurf für Suche und Auswahl eines Standorts für hochradioaktiven Abfalls ein

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AS ) Nach dem Atomausstieg soll im nationalen Konsens ein sicheres Endlager für hochradioaktive Abfälle gesucht werden. Dazu legten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/13471) vor, der an diesem Freitag in erster Lesung debattiert werden soll. Das Standortauswahlgesetz (StandAG) regelt die einzelnen Verfahrensschritte für eine ergebnisoffene Suche und die Auswahl eines Standorts für die Lagerung der hochradioaktiven Abfälle. Dabei soll nach gesetzlich festgelegten Kriterien ein Standort gefunden werden, "der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet", heißt es in dem Gesetz. Um eine breite Übereinstimmung für die Standortauswahl zu erhalten, soll das Verfahren transparent und mit einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Für die Standortauswahl wird mit Kosten in Höhe von 2 Milliarden Euro gerechnet. Es ist geplant, das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden. Das gesamte Verfahren soll bis zum Jahr 2031 beendet sein.

Die Grundlagen für den Entwurf des Standortauswahlgesetzes gehen auf eine Einigung zwischen Bund, Ländern und den Fraktionen zurück, die am 9. April 2013 erzielt worden war. Dabei hatte man sich darauf verständigt, dass die Lösung für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle innerhalb einer Generation gefunden werden soll. Die Entsorgung der Abfälle wird danach ausschließlich in Deutschland erfolgen. Die Standortauswahl wird nach wissenschaftlichen Kriterien beschlossen und soll die bestmögliche Sicherheit bieten. Bundestag und Bundesrat werden die wesentlichen Entscheidungen für die Standortauswahl beschließen. Die Suche nach einem Standort wird nach dem Prinzip der "weißen Landkarte" erfolgen. Das bedeutet, dass keine Standort - wie zum Beispiel Gorleben - im Vorfeld ausgeschlossen werden. Insgesamt soll die Suche nach einem Endlager in einem demokratisch, legitimierten, nachvollziehbarem und schrittweisen Verfahren auf der Grundlage fachlich begründeter Kriterien erfolgen.

Das Verfahren, um den bestmöglichen Standort zu finden, wird in verschiedenen Schritten durchgeführt: Zu Beginn wird es eine Evaluierungsphase geben, in der die gesetzlichen Regelungen überprüft und grundlegende Kriterien festgelegt werden. Anschließend wird ermittelt, welche Regionen für eine Endlagerung in Frage kommen, die dann über- und untertägig erkundet werden. Nachdem die einzelnen Standorte miteinander verglichen und ein Standort vorgeschlagen worden ist, wird ein Bundesgesetz den Standort festlegen. Die Vorbereitung des Standortauswahlverfahrens wird durch eine pluralistisch besetzte Bund-Länder-Kommission vorbereitet. Sie soll bis Ende 2015 grundsätzliche Fragen wie etwa geologische Auswahlkriterien oder Sicherheitsanforderungen klären und Bundestag und Bundesrat einen Bericht vorlegen. Aufgrund der Ergebnisse der Kommission, die für den Bundestag nicht bindend sind, wird das Standortauswahlgesetz evaluiert und gegebenenfalls geändert. Für die Durchführung der Endlagersuche wird neben dem Bundesamt für Strahlenschutz auch d as Bundesamt für kerntechnische Entsorgung zuständig sein, das neu eingerichtet wird. Beide Behörden sind auch dafür verantwortlich, die Öffentlichkeit frühzeitig zu unterrichten und etwa in Form von Bürgerforen umfassend zu beteiligen.

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2. Grünen-Fraktion fordert "Abschaffung des Optionszwangs"

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine "Abschaffung des Optionszwangs" im Staatsangehörigkeitsrecht. In einem Antrag (17/13488), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs auf. Nach der sogenannten Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern mit Erreichen der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

Deutschland sei das einzige Land dieser Erde, das eine solche Regelung kenne, heißt es in der Vorlage. Im Jahr 2013 würden die ersten rund 3.300 Optionspflichtigen 23 Jahre alt. Von ihnen hätten bis Jahresanfang laut Bundesinnenministerium mehr als 500 noch keine Erklärung abgegeben, welche Staatsangehörigkeit sie behalten wollen. Ihnen drohe nun die Ausbürgerung. Es sei jedoch integrationspolitisch kontraproduktiv, "junge Deutsche dazu zu zwingen, die deutsche Staatsangehörigkeit abzulegen - sie gar zwangsweise auszubürgern".

Seit Jahren erfolge mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, argumentierten die Abgeordneten. Es sei "kein sachlicher Grund ersichtlich, warum die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit, die in vielen europäischen Ländern schon seit etlichen Jahren erfolgreich praktiziert wird, in Deutschland nicht funktionieren soll".

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3. Bündnis 90/Die Grünen: Export von Zensurtechnologie verbieten

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll den Export von Überwachungs- und Zensurtechnologie an autoritäre Staaten verhindern. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/13489), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, "sofort alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Export von entsprechender Technologie und Software auf nationaler Ebene zu regulieren und in autoritäre Staaten zu unterbinden". Außerdem soll die Entwicklung von Überwachungs- und Zensursoftware durch private Unternehmen nicht länger mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer und internationaler Ebene verstärkt für den freien und ungehinderten Zugang zum Internet einzusetzen.

Die Fraktion begründet ihren Antrag mit dem Hinweis, für Regimekritiker würden in autoritären Staaten erhebliche Gefahren entstehen, wenn die Telekommunikation von offizieller Seite behindert, manipuliert oder überwacht werde.

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4. Bündnis 90/Die Grünen wollen Netzneutralität gesetzlich festschreiben

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) IP-Datenpakete sollen im Internet grundsätzlich gleichberechtigt und diskriminierungsfrei behandelt werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/13466). Die Bundesregierung soll einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorlegen. Außerdem wird verlangt, dass die von Internetzugangsanbietern beworbenen Geschwindigkeiten von Internetanschlüssen den Kunden auch in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Die Einschätzung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft", wonach in Deutschland keine akute Gefährdung der Netzneutralität erkennbar sei, sei durch die Ankündigung der Deutschen Telekom, nur noch Flatrate-Tarife mit Inklusiv-Datenvolumen anzubieten, überholt. Der Antrag steht an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

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5. Grüne wollen ländlichen Raum als Lebensraum bewahren

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, ländliche Räume zukunftsfähig zu gestalten. Die Fraktion hat dem Bundestag einen Antrag (17/13490) vorgelegt, der unter anderem verlangt, ein "qualitativ und quantitativ ausreichendes Bildungsangebot" auf dem Land zu sichern, "bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung und Pflege zu gewährleisten", der "Regionalwirtschaft das Rückgrat zu stärken", die Verkehrsplanung anzupassen sowie die "finanzielle Abwärtsspirale der Kommunen zu stoppen".

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6. Im Bundestag notiert: Bundesverfassungsgericht

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Die Einsichtnahme in Entscheidungen und Unterlagen des Bundesverfassungsgerichts soll erleichtert werden, um Forschungsarbeiten zum Karlsruher Einfluss auf den Werdegang der Bundesrepublik zu unterstützen. Ein von CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachter Gesetzentwurf (17/13469) sieht deshalb eine eigenständige gesetzliche Regelung dieser Frage vor. Danach soll für Akten über das Gericht, die beim Bundesarchiv lagern, eine Frist von 30 Jahren nach Abschluss eines Verfahrens gelten. Bei Entscheidungsvorschlägen und -entwürfen der Karlsruher Richter ist für die Einsichtnahme eine Frist von 60 Jahren nach dem Ende eines Verfahrens vorgesehen, Wum dem hohen Rang des Beratungsgeheimnisses Rechnung zu tragen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 275 - 16. Mai 2013 - 12:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2013