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BUNDESTAG/3896: Heute im Bundestag Nr. 296 - 05.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 296
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 5. Juni 2013 Redaktionsschluss: 12:55 Uhr

1. Abgeordnete fordern Verbesserungen beim Lärmschutz an Schienenwegen
2. Bundesregierung befürwortet anonyme Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen
3. Im Bundestag notiert: rechtsextremistische Straftaten in Deutschland
4. Im Bundestag notiert: Ausweisungen im Jahr 2012



1. Abgeordnete fordern Verbesserungen beim Lärmschutz an Schienenwegen

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich für Verbesserungen beim Lärmschutz an Eisenbahnstrecken aus. Während der Sitzung am Mittwoch beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, Teile einer Petition der Bürgerinitiative Bahnemission Elbtal dem Verkehrsministerium "als Material" zu überweisen. Dazu gehört die Forderung nach einer möglichst baldigen kritischen Revision der derzeit niedrigen Priorisierung des Lärmschutzes auf der Eisenbahnstrecke Berlin-Dresden im Bereich der Gemeinden Coswig, Radebeul und Weinböhla. Die Überprüfung durch das Ministerium solle mit dem Ziel der Erhöhung der Mittel aus dem Bundeshaushalt für Lärmschutzprogramme erfolgen, verlangten die Parlamentarier.

Zudem sprechen sie sich für die beschleunigte Umrüstung der Bestandsgüterwagen vor Ablauf der festgelegten Acht-Jahres-Frist und die Reduzierung der Geschwindigkeit in der Nacht aus. Auch die Forderung nach einer kurzfristigen Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich des Krankenhauses in Coswig wird unterstützt.

Der Ausschuss hatte sich am 12.April 2013 bei einem Ortstermin über die Problematik informiert. Ergebnis dessen, so heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, sei die Einschätzung, dass seitens der zuständigen Stellen das geltende Recht beachtet wurde. Gleichwohl hätten die Abgeordneten einen Eindruck davon gewinnen können, "dass vor Ort ein Lärmproblem existiert". Daher halte man eine kritische Revision der niedrigen Priorisierung des Lärmschutzes für angezeigt. Zur Erläuterung wird darauf verwiesen, dass die vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für jeden betrachteten Streckenabschnitt ermittelten Priorisierungsziffern die Reihung bestimmen, in welcher die Abschnitte, finanziert aus dem Lärmsanierungsprogramm, mit Schallschutzmaßnahmen versehen werden. Das EBA führt den Angaben zu Folge die Berechnungen anhand des ermittelten Lärms und einer Bewertung des Ausmaßes betroffener Anlieger durch.

Wie aus der Beschlussempfehlung weiter hervorgeht, ist auch der Petitionsausschuss der Ansicht, dass der Schutz der Bürger vor Verkehrslärm ein wichtiges Anliegen und eine enorme Herausforderung für alle beteiligten Akteure sei. Da derzeit ein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen nur bei Neuerrichtung oder wesentlicher Änderung bestehender Schienenwege bestehe, habe die Bundesregierung mit Blick auf den Lärmschutz an der Lärmquelle ein Pilot- und Innovationsprogramm gestartet. Darin werde die Umrüstung von Güterwagen auf lärmarme Verbundstoff-Bremssohlen gefördert. Außerdem schaffe die Bundesregierung einen zusätzlichen Anreiz für Eisenbahnunternehmen zur Umrüstung älterer Güterwagen, indem entsprechend dem Verursacherprinzip lautere Züge höhere Entgelte für die Trassennutzung zahlen müssten. Ziel des Programmes sei es, dass bis 2020 80 Prozent der Bestandsgüterwagen umgerüstet werden.

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2. Bundesregierung befürwortet anonyme Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat keine Hinweise darauf, dass anonym gegebene Hinweise zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu einem Missbrauch oder einer Verunglimpfung der Ärzteschaft geführt hätten. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/13588) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13371). Eine "nachdrückliche" Bekämpfung des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen sei "unabdingbar", um "den effizienten Einsatz von Finanzmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken" und die Transparenz über die Verwendung der Mittel zu erhöhen. Grundsätzlich befürworte das Bundesministerium für Gesundheit die Möglichkeit, Hinweise auf Fehlverhalten auch anonym an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Es sei "nicht auszuschließen", dass eine Verpflichtung zu personenbezogenen Daten des Hinweisgebers, "zu einem erheblichen Rückgang der Hinweise führen würden".

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, habe in einer Presseerklärung aber "zu Recht" die Wortwahl in dem vom GKV-Spitzenverband verwendeten Formular zur online-Erfassung von Hinweisen auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen kritisiert. Die Stellen zur Fehlverhaltensbekämpfung sollten "Fehlverhalten jeder Art nachgehen" und eine Anlaufstelle für Personen sein, die auf Fälle von Fehlverhalten hinweisen wollten. Nicht jedes Fehlverhalten sei "aber auch eine Straftat", stellt die Regierung fest; ob ein Fehlverhalten eine Straftat darstelle, "entscheiden ausschließlich die Staatsanwaltschaften".

Bislang seien der GKV-Spitzenverband, die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihrer gesetzlichen Verpflichtung, Berichte über die Tätigkeit ihrer Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten vorzulegen, nachgekommen. Sofern Krankenkassen oder Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung dies nicht getan hätten, "obliegt es der jeweiligen zuständigen Aufsichtsbehörde", dagegen aufsichtsrechtlich vorzugehen.

In ihrer Antwort schreibt die Regierung, sie beabsichtige nicht, den bislang nur dem Gesundheitsausschuss vorliegenden Bericht zum Thema Korruption von Ärzten zu veröffentlichen. Dieser sei "für eine nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestags angefordert worden". Auch für einen weiteren Bericht über die Arbeit der Stellen zur Fehlverhaltensbekämpfung gebe es keinen aktuellen Anlass.

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3. Im Bundestag notiert: rechtsextremistische Straftaten in Deutschland

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in Deutschland sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13653). Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, welche rechtsextremistischen Aktivitäten - etwa gegen Migranten - der Bundesregierung im April 2013 bekannt geworden sind und wie viele Tatverdächtige wegen ausländerfeindlicher Übergriffe in diesem Monat festgenommen wurden.

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4. Im Bundestag notiert: Ausweisungen im Jahr 2012

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, wie viele Ausländer mit Stand vom 30. Juni 2012 im Ausländerzentralregister gespeichert waren, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist. Zudem erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (17/13603) mit dem Titel "Ausweisungen im Jahr 2012" unter anderem danach, wie viele der Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung erging, abgeschoben wurden und wie viele "aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden" konnten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 296 - 5. Juni 2013 - 12:55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2013