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BUNDESTAG/3924: Heute im Bundestag Nr. 324 - 12.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 324
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Juni 2013 Redaktionsschluss: 14:10 Uhr

1. Kues: Hilfsfonds "Sexueller Missbrauch" konnte Arbeit nur zum Teil aufnehmen
2. Grüne fordern Aussetzung des Pflege-TÜV
3. Regierung: Aufsicht und Geldpolitik in EZB klar getrennt



1. Kues: Hilfsfonds "Sexueller Missbrauch" konnte Arbeit nur zum Teil aufnehmen

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/AW) Eine gemischte Bilanz über den Start des Hilfsfonds "Sexueller Missbrauch" hat der Parlamentarische Staatssekretär im Familienministerium, Hermann Kues (CDU), am Mittwoch vor dem Familienausschuss gezogen. Der Fonds für den Bereich sexueller Missbrauch im familiären Umfeld habe Anfang Mai dieses Jahres seine Arbeit aufgenommen. Die Einsetzung des Fonds als ergänzendes Hilfesystem über andere Sozialleistungen hinaus sei ein "richtiger Schritt" gewesen, sagte Kues. Opfer sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich können bei dem Fonds Sachleistungen oder Hilfen bis zu einem Wert von 10.000 Euro beantragen. Dazu gehören beispielsweise Therapien, die von den Krankenkassen nicht gezahlt werden. Nach Angaben des Ministeriums sind bislang 83 Anträge von Betroffenen eingegangen.

Kues musste zugleich einräumen, dass der Fonds für Opfer sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich - zum Beispiel in Schulen, kirchlichen Einrichtungen oder Vereinen - seine Arbeit noch immer nicht aufnehmen konnte. Bislang hätten die Verhandlungen mit den Bundesländern über das System der Entschädigung von Opfern und den Anteil der Länder noch zu keinem Ergebnis geführt. Der Bund beteiligt sich laut Kues mit insgesamt 50 Millionen Euro am Hilfsfonds.

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2. Grüne fordern Aussetzung des Pflege-TÜV

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/SUK) Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der so genannte Pflege-TÜV gescheitert. Sie fordert deshalb in einem Antrag (17/13760), die Pflegenoten auszusetzen und neue Kriterien der Qualitätsprüfung für die Pflege einzuführen. Eine "bloße Überarbeitung oder Neubewertung" der bisherigen Kriterien werde "nichts an der derzeit fehlgeleiteten Qualitätsmessung ändern.

Die Abgeordneten schreiben, die Regelung zur Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV) im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verfolge die Absicht, Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Pflege im ambulanten und stationären Bereich für die Verbraucher transparent zu machen. Die damit verbundenen Qualitätsprüfungen würden mindestens einmal jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder dem Prüfdienst der privaten Krankenversicherung bei allen stationären und ambulanten Diensten durchgeführt. Es sei das Ziel gewesen, durch "die verständliche, übersichtliche sowie vergleichbare Veröffentlichung der Ergebnisse" der Prüfung die Transparenz für die Verbraucher zu erhöhen. In Anlehnung an das Schulnotensystem werde die Qualität verschiedener Versorgungsbereiche erhoben, bewertet und veröffentlicht. Mit dem so genannten Pflege-TÜV sollte eine Entscheidungshilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geschaffen werden, die ihn die Wahl für ein Angebot erleichtern sollte.

Tatsächlich aber reiße die Kritik an den Pflegenoten nicht ab - und sei überdies begründet. Immer wieder werde bemängelt. dass die Noten die tatsächliche Qualität der geprüften Einrichtungen oder Dienste "nicht abbilden"; zudem seien die Entstehung der Prüfkriterien, deren Gewichtung, Validität und Zuverlässigkeit strittig. Auch von wissenschaftlicher Seite seien die Transparenzkriterien und die Bewertungssystematik "sehr umstritten".

Damit, so heißt es in dem Antrag, habe das derzeitige System zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität "nichts zum Verbraucherschutz und zur Transparenz beigetragen". Daran würden auch kurzfristige Nachbesserungen nichts ändern. Nach Ansicht der Parlamentarier führt an einer Reform "kein Weg vorbei". Die Bundesregierung soll daher die bestehenden Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität reformieren und ein Qualitätssicherungssystem entwickeln, das sich am aktuellen Stand der Wissenschaft ausrichte. In diesen Prozess seien die maßgeblichen Organisationen und Selbsthilfeverbände für die Wahrnehmung der Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen "gleichberechtigt mit einzubeziehen".

Gleichzeitig wollen die Grünen die Errichtung eines "unabhängigen und multidisziplinär besetzten Instituts für Qualität in der Pflege", das künftig Vorschläge für Qualitätsanforderungen erarbeiten soll. Außerdem fordern sie, die Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenlassen im Zuge der Reform der Qualitätssicherung anzupassen.

Im Antrag heißt es, das im Auftrag des Gesundheitsministeriums und des Familienministeriums zwischen 2008 und 2010 durchgeführte Projekt "Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe" schlage ein Indikatorensystem vor, das Aussagen über die Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen ermögliche. Davon würden sich auch die Pflegekassen eine Umstrukturierung von Prüfinhalten und einen Zuwachs von bewertbaren Informationen für das Prüfverfahren erhoffen. Doch seit dem Abschluss des Projekts gebe es keine Weiterentwicklung, die gewonnenen Ergebnisse hätten "keinen Eingang" in die bisherige Qualitätssicherung gefunden.

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3. Regierung: Aufsicht und Geldpolitik in EZB klar getrennt

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, dass die Schaffung eines einheitlichen Banken-Aufsichtsmechanismus in Europa als Bestandteil einer Bankenunion Ansteckungsrisiken entgegen wirken kann, die durch Schieflagen in den nationalen Finanzsystemen entstehen. Wie sie in ihrer als Unterrichtung (17/13901) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (17/13829) weiter schreibt, vermag sie sich dem Vorschlag des Bundesrates, die Übertragung der einheitlichen Aufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB) als Zwischenlösung anzusehen, nicht anzuschließen. "Die nur zweitweise Übertragung von Aufgaben der Bankenaufsicht an die EZB ist nicht geeignet, Vertrauen herzustellen", schreibt die Regierung und verweist auf die ihrer Ansicht nach "klare Trennung zwischen Aufsicht und Geldpolitik".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 324 - 12. Juni 2013 - 14:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2013