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BUNDESTAG/3957: Heute im Bundestag Nr. 357 - 26.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 357
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. Juni 2013 Redaktionsschluss: 12:10 Uhr

1. Streit über Begrenzung von Managergehältern
2. Gesundheitsausschuss gegen Rechtsformänderung bei DSO
3. SPD will Wissenschaftszeitvertragsgesetz ändern
4. Im Bundestag notiert: Politisch motivierte Straftaten
5. Im Bundestag notiert: Anhebung der Kinderfreibeträge



1. Streit über Begrenzung von Managergehältern

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/KOS) SPD und Grüne sind am Mittwoch im Rechtsausschuss mit dem Versuch gescheitert, die Höhe von Managergehältern durch eine Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandsbezügen in börsennotierten Unternehmen zu begrenzen. Nach kontroverser Debatte lehnte die Koalitionsmehrheit entsprechende Anträge von SPD (17/13472) und Grünen (17/13239) ab. Stattdessen plädierten Union und FDP dafür, bei Aktiengesellschaften den Einfluss der Hauptversammlung auf die Festlegung von Vorstandseinkünften zu stärken. Einen Gesetzentwurf der Regierung (17/8989) mit diversen Änderungen des Aktienrechts verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalition gegen die drei Oppositionsfraktionen.

Die Anträge von SPD und Grünen zielen im Kern auf eine Limitierung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandseinkommen, um so "exorbitante" Managergehälter zu begrenzen. Nach dem Willen der SPD sollen solche Bezüge unter Einschluss von Boni und Abfindungen nur bis zu einer Höhe von 500.000 Euro als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, wobei sich diese Summe noch um maximal 50 Prozent jener Beträge erhöhen kann, die 500.000 Euro übersteigen. Geht es nach der Fraktion, sind Aufsichtsräte künftig verpflichtet, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Vorstandseinkünften und Arbeitnehmereinkommen im jeweiligen Unternehmen festzulegen, wobei eine Höchstgrenze für diese Relation zu beachten sei.

Im Antrag der Grünen heißt es, der Abzug von Einkünften als Betriebsausgaben solle auf 500.000 Euro jährlich pro Kopf beschränkt werden, wobei eine solche Limitierung "für alle fixen und variablen Gehaltsbestandteile" zu gelten habe. Während der Debatte betonte die Fraktion, man wolle Unternehmen nicht verpflichten, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Managerbezügen und Arbeitnehmereinkommen festzulegen. Der Hauptversammlung müsse jedoch offengelegt werden, wie diese Relation aussehe, so die Grünen. Es gehe um "Transparenz", die Aktionäre müssten wissen, "wie viel die Vorstände und wie viel jene an der Werkbank verdienen".

Im Ausschuss kritisierte die Union die von SPD und Grünen angestrebten Beschränkungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandseinkünften als "Holzhammermethoden". Stattdessen wolle die Koalition erreichen, dass in Zukunft Hauptversammlungen "in einem gewissen Rahmen" über solche Bezüge entscheiden. Diese Reform sei "systemimmanent" und werde dem "gesellschaftspolitisch sensiblen" Thema der Managergehälter gerecht. Als "richtigen Schritt" bewertete die FDP die Ausweitung des Einflusses der Hauptversammlung, wodurch die Verantwortung der Eigentümer gestärkt werde. Diese hätten ein Interesse an der Begrenzung von Ausgaben samt der Bezahlung von Vorständen, da diese Kosten zu Lasten von Rendite und Dividenden gingen. Insofern kann man aus Sicht der Liberalen über einen größeren Einfluss der Hauptversammlung "die Ausgaben eher in den Griff bekommen".

Die SPD gab sich überzeugt, dass die Stärkung der Hauptversammlung "nicht zu einer Begrenzung von Managerhältern führen wird". In diesem Gremium hätten nicht Kleinaktionäre, sondern institutionelle Anleger die Mehrheit. Letztlich wolle die Koalition mit der Verlagerung von Kompetenzen vom Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung "die Mitbestimmung aushebeln". Die Belegschaft eines Unternehmens ist zwar im Aufsichtsrat, nicht aber in der Hauptversammlung vertreten. Die Grünen bewerteten die Stärkung der Hauptversammlung zwar prinzipiell positiv, sahen aber auch das Problem, dass auf diese Weise der Einfluss der Arbeitnehmer geschwächt werde. Wolle man Managergehälter wirksam beschränken, "dann muss man an das Steuerrecht ran".

Am Beispiel von Borussia Dortmund entbrannte eine Kontroverse über die Frage der steuerlichen Behandlung von Spitzenverdienern im Sport. Sprecher der Koalition kritisierten, nach den Vorstellungen von SPD und Grünen könnten Unternehmen wie etwa Borussia Dortmund Millionenbezüge von Spielern als Arbeitnehmern weiterhin steuerlich voll absetzen, deutlich geringere Einkünfte von Vorständen jedoch nur noch bis 500.000 Euro. Die FDP fragte, ob auf diese Weise nicht der im Grundgesetz verankerte Gleichheitsgrundsatz verletzt werde.

Die SPD wies den Vergleich mit Borussia Dortmund als "unzulässig" zurück. Es sei für die soziale Marktwirtschaft ein Kernproblem, wenn einerseits Arbeitnehmer zusehends von Niedriglöhnen leben müssten und andererseits Vorstandsbezüge, "die zum Himmel stinken", immer stärker gewachsen seien. Dies müsse man wieder "ins Lot bringen".

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2. Gesundheitsausschuss gegen Rechtsformänderung bei DSO

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/SUK) Für die Mitglieder des Gesundheitsausschusses ist die Debatte um das Transplantationsgesetz auch nach den jüngsten Änderungen nicht beendet. Es gelte nun, verlorenen gegangenes Vertrauen in der Bevölkerung wiederherzustellen und die als Konsequenz um die Manipulationen an einzelnen Organspendezentren eingeleiteten Maßnahmen aufmerksam zu verfolgen. Dies machten Vertreter aller Fraktionen in der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch, 26. Juni 2013, deutlich. Alle Fraktionen lobten den einstimmig angenommenen interfraktionellen Antrag zur Stärkung des Systems der Organtransplantation (17/13897). Forderungen nach einer anderen Rechtsform für die Deutsche Stiftung Organstransplantation (DSO) fanden keine Mehrheit.

Zu einem weiteren Antrag der Linken (17/12225) für mehr öffentliche Kontrolle im Prozess der Organspende sagte die Union, es sei nicht nötig, die Rechtsform der DSO zu ändern. Erst die jüngste Anhörung des Ausschusses am Montag, 24. Juni 2013, habe gezeigt, dass die gewählte Konstruktion sachgerecht sei.

Die FDP kritisierte, dass Linke und Bündnisgrüne neben der interfraktionellen Entschließung ihre Anträge aufrecht gehalten hätten. Sie lobte die interfraktionelle Entschließung: Die getroffenen Maßnahmen - wie etwa die Richtlinien der Bundesärztekammer unter den Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums zu stellen und einen Straftatbestand für die Manipulation von Patientendaten zu schaffen - seien nur "folgerichtig", das habe auch die Anhörung bestätigt.

Auch die SPD betonte, die von der Linken geforderte Rechtsformänderung der DSO sei zur Zeit "nicht sinnvoll". Die Sozialdemokraten mahnten zudem ein Transplantationsregister an.

Die Grünen, die mit ihrem Antrag (17/11308) gegen die Stimmen von Koalition und SPD scheiterten, betonten, sie hätten mit ihrer Initiative "möglichst frühzeitig ein starkes Signal" setzen wollen. Mit dem Bekanntwerden der Manipulationen sei das Vertrauen der Bevölkerung in das System der Organspende "geradezu fühlbar" gesunken. Auch die jetzt verabschiedeten Regelungen seien nicht das Ende aller Diskussionen.

Die Linke plädierte weiterhin für eine andere Rechtsform der DSO, dies würde eine stärkere öffentliche und demokratische Kontrolle bedeuten. Dennoch stelle der gemeinsame Antrag einen guten "Abschluss der Legislatur" dar.

Das Bundesgesundheitsministerium betonte, die beschlossenen stärkeren Kontrollen bei der Koordinierungsstelle und die eingeleiteten Neustrukturierungen innerhalb der DSO müssten nun "Wirkung zeigen". "Bislang" sei eine Änderung der Rechtsform nicht erforderlich. Kritisiert wurden Aussagen aus der Anhörung. wonach ein Modellprojekt zu der Frage, ob auch ältere Organe verwendet werden können, als "zweite Warteliste" bezeichnet worden seien, die das Ministerium hätte verbieten müssen. Es sei zu hoffen, dass sich "dieses Niveau" in weiteren Anhörungen nicht fortsetzen werde.

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3. SPD will Wissenschaftszeitvertragsgesetz ändern

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/ROL) "Wir hatten gehofft, dass die Koalitionsfraktionen sich auf ein konstruktives Gespräch zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz einlassen und wir am Ende Nägel mit Köpfen machen können", sagte der Vertreter der SPD-Fraktion am Mittwochvormittag im Ausschuss für Bildung und Forschung im Berliner Paul-Löbe-Haus in der Beratung zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Die SPD hatte einen Vorschlag mit dem Titel "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft" (17/12531) eingebracht. In der Änderung strebt die SPD Mindestlaufzeiten für befristet Beschäftigte an Hochschulen an. Zudem soll nach dem Entwurf die Laufzeit der Arbeitsverträge den Bewilligungszeitraum der Drittmittel für ein Forschungsprojekt nicht unterschreiten oder bei längeren Laufzeiten zumindest für zwei Jahre vereinbart werden. Der Vertreter der Sozialdemokraten warb noch einmal für den Entwurf, da er den Eindruck gewonnen habe, dass im Ausschuss weitgehende Einigung darüber herrsche, dass viel zu viele Wissenschaftler an Hochschulen bei Stellenbesetzungen einer "ungebremsten Befristungspraxis" ausgeliefert seien. Zudem sei in einer Anhörung des Ausschusses zu dem Thema klar geworden, dass viele Experten den Entwurf der SPD in weiten Teilen für sinnvoll hielten. Umso unverständlicher sei es, "dass die Koalition sich nicht auf ein Gespräch eingelassen hat und alles in Bausch und Bogen verdammt".

Die Linksfraktion argumentierte ähnlich und unterstrich noch einmal, dass sich für die Betroffenen an den Hochschulen das Hamsterrad weiter drehe. Und noch viel mehr: "Die Situation hat sich sogar verschärft", so die Bundestagsabgeordnete. Sie wies noch einmal darauf hin, dass die Hochschulen bis 2025 rund 30.000 neue Wissenschaftler benötigen, davon rund 16.000 Professoren. Zudem sprach sie sich wie auch die Vertreterin der Grünen für die Einführung der Tarifautonomie an den Hochschulen aus. Die Sprecherin der Grünen machte deutlich, wie "verbittert" das wissenschaftliche Personal an Hochschulen mittlerweile sei, weil sich die Leute von Job zu Job hangeln müssten. "Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist ein wesentliches Instrument, mit dem der Bund handeln kann", sagte die Abgeordnete.

Der Vertreter der CDU/CSU machte deutlich, dass er das Wissenschaftszeitvertrag gerade nicht für geeignetes Instrument halte, um in das Personalmanagement an Hochschulen einzugreifen. Dafür sei das Landeshochschulgesetz vorgesehen. Er lobte die Arbeit der CDU/CSU und FDP und sagte: "Die Koalition hingegen hat praxistaugliche Vorschläge eingebracht." Erst wenn der Artikel 91b im Grundgesetz geändert werden würde, könne der Bund tätig werden. "Aber wer blockiert denn? Es ist nicht die Koalition sondern die Opposition." Damit spielte er darauf an, dass die Regierungskoalitionen die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern unter Wahrung der föderalen Strukturen im Forschungs- und Hochschulbereich mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Grundgesetz erweitern will. Diese Änderungen gehen der Opposition nicht weit genug. Sie möchte das Kooperationsverbot auch in der Bildung brechen und blockiert deshalb die Gesetzesänderung.

Der Vertreter der FDP betonte, dass man sich mit der Opposition einig sei, dass die Befristungspraxis an den Hochschulen ausgeufert sei. Aber auch er unterstrich genauso wie sein Kollege von der CDU/CSU, dass eine Änderung des 91b der entscheidende Schritt in die richtige Richtung wäre. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz an sich habe sich durchaus bewährt. Über den SPD-Entwurf sagte er: "Die uns vorliegenden Vorschläge, bringen keine Lösung."

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4. Im Bundestag notiert: Politisch motivierte Straftaten

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Politisch motivierte Straftaten in Deutschland im Mai 2013" sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/14058). Darin erkundigen sich die Koalitionsfraktionen unter anderem danach, wie viele solcher Straftaten der Bundesregierung bislang für Mai dieses Jahres bekannt geworden sind.

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5. Im Bundestag notiert: Anhebung der Kinderfreibeträge

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach den Mehrkosten durch eine von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angekündigte Anhebung der Kinderfreibeträge erkundigt sich die SPD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/13983). Die Bundesregierung soll auch Angaben zu den Kosten einer besseren Bewertung von Zeiten der Kindererziehung in der Rentenversicherung machen und Auskunft über zusätzliche Mittel für die Verkehrsinfrastruktur geben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 357 - 26. Juni 2013 - 12:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2013