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BUNDESTAG/3971: Heute im Bundestag Nr. 371 - 02.07.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 371
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 2. Juli 2013 Redaktionsschluss: 12:25 Uhr

1. Bundesregierung sieht GKV-Versicherte vor finanzieller Überforderung geschützt
2. Kartellamt missfällt Ausgestaltung der Energiewende
3. Im Bundestag notiert: Gespräch mit einem russischen Geschäftsmann
4. Im Bundestag notiert: Europäische Territoriale Zusammenarbeit
5. Im Bundestag notiert: Betroffenheit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld durch die Flutkatastrophe



1. Bundesregierung sieht GKV-Versicherte vor finanzieller Überforderung geschützt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat keinen Zweifel daran, dass Versicherte beim Sozialausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend vor finanzieller Überforderung geschützt sind. Das geht aus ihrer Antwort (17/13981) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/13657) hervor.

Ein aus Fachleuten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamtes und des GKV-Spitzenverbandes bestehender Schätzerkreis habe die Aufgabe, auf Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben, die Zahl der Versicherten und GKV-Mitglieder zu bewerten. Auf dieser Grundlage werde eine Prognose über die weitere Entwicklung im Folgejahr getroffen. Im Jahr 2011 sei die Prognose des Schätzerkreises bei den Einnahmen des Gesundheitsfonds um 1,7 Prozent abgewichen: Statt der prognostizierten 181.090 Millionen Euro habe der Gesundheitsfonds 184.191 Millionen Euro eingenommen. Eine ähnliche Differenz habe es bei den zuweisungsrelevanten Ausgaben der Krankenkassen gegeben: Diese hätten nicht wie erwartet bei 178.946 Millionen Euro gelegen, sondern bei 175.164 Millionen Euro. Ähnliche Abweichungen habe es für das Jahr 2012 gegeben. Auf der Einnahmeseite sei der Grund für die "günstiger als erwartet" verlaufene Entwicklung "insbesondere die überraschend positive Entwicklung am Arbeitsmarkt" gewesen. Bei der Prognose der Ausgaben seien die zum Teil "sehr heterogen verlaufenen Ausgabeentwicklungen in der Summe der mittlerweile noch 133 am Gesundheitsfonds teilnehmenden Versicherungsträger" zu bewerten. Konkrete Schätzungen der Ausgabenentwicklung seien im Bereich der Krankenkassen, die von einer Vielzahl einzelner Einflussfaktoren auf Bundes- und regionaler Ebene abhingen, "naturgemäß schwieriger".

Grundsätzlich, so schreibt die Bundesregierung, werde dort, wo "unvollständige Informationen und Ungewissheiten Bewertungsspielräume" eröffneten, "das Vorsichtsprinzip" beachtet. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Versicherten werde aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und den voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds sowie der Zahl von potenziell von Zusatzbeiträgen betroffenen Mitglieder ermittelt. Die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags erfolge durch das Gesundheitsministerium "nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises für das Folgejahr im Einvernehmen" mit dem Bundesfinanzministerium. Für die Jahre 2011 und 2012 sei er jeweils mit Null Euro bekannt gegeben worden: Dies sei "endgültig und bedarf keiner Korrektur". Weil für Einnahmen- und Ausgabenschätzung das Vorsichtsprinzip gelte, sei das "Risiko einer Unterschätzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags" damit "äußerst gering".

Die Festlegung des Zusatzbeitrags sei eine entscheidende Voraussetzung für die damit erfolgende gleichzeitige Durchführung eines Sozialausgleichs. Dabei werde ausdrücklich der durchschnittliche Zusatzbeitrag und nicht der Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenlassen als Bezugsbasis der Belastungsobergrenzen der Versicherten herangezogen. Durch den Sozialausgleich werde die Belastung aus der Erhebung von Zusatzbeiträgen auf zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt. So werde sichergestellt, "dass niemand finanziell überfordert wird". Alle Mitglieder hätten die Wahlfreiheit, sich trotz der Erhebung eines Zusatzbeitrags für den Verbleib in einer Krankenkasse zu entscheiden, weil sie mit deren Preis-Leistungsverhältnis zufrieden seien. Aufgrund des Kontrahierungszwangs - also der Verpflichtung der GKV, jeden Beitrittswilligen aufzunehmen - sei ein Krankenkassenwechsel grundsätzlich allen GKV-Mitgliedern möglich. Jeder Versicherte habe das Recht, "Preis und Leistung der Krankenkassen zu vergleichen und die Krankenasse mit dem besten preis-Leistungsverhältnis zu wählen".

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2. Kartellamt missfällt Ausgestaltung der Energiewende

Wirtschaft und Technologie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Das Bundeskartellamt hat scharfe Kritik an der Ausgestaltung der Energiewende geübt. "Bei der Ausgestaltung der Energiewende bleibt das Wettbewerbsprinzip bislang unberücksichtigt. Die Folgen sind unmittelbar ablesbar an einer Fehlsteuerung von Ressourcen sowie einem anhaltenden Kostenanstieg, der sowohl die deutsche Wirtschaft als auch die privaten Haushalte zu überfordern droht", warnt das Kartellamt in seinem von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/13675) vorgelegten Bericht über seine Tätigkeit in den Jahren 2011 und 2012 sowie über die Lage und Entwicklung in seinem Aufgabengebiet.

In der Entsorgungswirtschaft trage das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu bei, dass private Konkurrenz zugunsten der Interessen der Kommunen zum Nachteil der Verbraucher verdrängt werde, wird außerdem kritisiert. Bei der Wasserversorgung und den Stromnetzen sei ebenfalls ein Trend zur Rekommunalisierung erkennbar, "der ebenfalls nicht immer zum optimalen Nutzen der Verbraucher ist". Bei der Rekommunalisierung handelt es sich nach Einschätzung des Bundeskartellamtes um eine "Grundstimmung , dass die Übernahme der Aufgaben der Daseinsvorsorge durch die Kommunen grundsätzlich im Interesse der Bürger sei. Hierdurch werde eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet, die ein privater Anbieter nicht im selben Maße bieten könne. Vergessen wird dabei allzu oft, dass die kommunalen Interessen und die der Bürger nicht zwangsläufig deckungsgleich sein müssen. Tatsächlich ist die Motivation vieler Kommunen oftmals eher finanziell begründet."

In ihrer Stellungnahme teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundeskartellamtes, "dass auch die Energiewende soweit möglich wettbewerblich gestaltet werden sollte". Das gegenwärtige Fördersystem müsse mit dem Ziel überprüft werden, weitere Kostensenkungen sowie eine gerechtere Verteilung der Kosten zu erreichen.

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3. Im Bundestag notiert: Gespräch mit einem russischen Geschäftsmann

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Ein Abteilungsleiter des Bundesfinanzministerium habe einem Gespräch mit einem russischen Geschäftsmann keine Relevanz beigemessen. Daher sei auch von einer Dokumentation der Gesprächsinhalte in Form von Notizen und Aktenvermerken abgesehen worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/13842) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13634) zu den "atomkraftbezogenen Aktivitäten und Kontakten der Bundesregierung und deutscher Stromkonzerne zu einem russischen Geschäftsmann".

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4. Im Bundestag notiert: Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaft und Technologie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welche Rolle die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) mit Blick auf die Kohäsion und die Integration in Europa spielt, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/14045) von der Bundesregierung erfahren. Wie die Fraktion im Vorwort zur Kleinen Anfrage erläutert, ist die ETZ neben den Zielen "Konvergenz" und "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" eigenständiges Ziel der europäischen Strukturpolitik und soll durch die INTERREG-IV-Programme verwirklicht werden. Nach den genauen Zielen dieser Programme wird in der Kleinen Anfrage gefragt.

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5. Im Bundestag notiert: Betroffenheit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld durch die Flutkatastrophe

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Verantwortung des Bundes für die besondere Betroffenheit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld durch die Flutkatastrophe ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14043). Darin geht es um mögliche Gefährdungen durch stillgelegte Tagebaue, in denen Seen entstanden sind, deren Wasserstand durch das jüngste Hochwasser stark gestiegen ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 371 - 2. Juli 2013 - 12:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2013