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BUNDESTAG/4161: Heute im Bundestag Nr. 026 - 16.01.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 026
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. Januar 2014 Redaktionsschluss: 14:55 Uhr

1. Sozial-Abkommen mit Uruguay
2. Gesetzentwurf gegen Doping im Sport
3. Linke für "humane Flüchtlingspolitik"
4. Regierung berichtet über Eurosur



1. Sozial-Abkommen mit Uruguay

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/272) vorgelegt, der ein Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay umsetzt. Darin geht es unter anderem um Regelungen, die eine Doppelversicherung von Arbeitnehmern verhindern sollen, die von ihren Betrieben in das jeweils andere Land entsendet werden. Die Arbeitnehmer sollen allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates, in der Regel des Heimatstaates, unterliegen, heißt es in dem Entwurf. Darüber hinaus sehen die Regelungen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor. Voraussetzungen dafür könnten durch die Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden, schreibt die Regierung.

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2. Gesetzentwurf gegen Doping im Sport

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit schärferen Regelungen im Arzneimittelrecht und im Strafgesetzbuch will der Bundesrat potenziellen Dopingsündern den Kampf ansagen. Die Länderkammer legte einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/294) vor mit dem Ziel, die Dopingbekämpfung im Sport effektiver zu gestalten. Es handele sich um ein ernsthaftes Problem, dem nachdrücklich entgegen getreten werden müsse, heißt es in der Vorlage.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die entsprechende Verbotsregelung im Arzneimittelgesetz (AMG) auf den gewinnorientierten Handel und die dem Doping zugrunde liegenden Wirkstoffe zu erweitern. Ferner solle in das AMG der Tatbestand des "Dopingbetrugs" aufgenommen werden. Demnach soll es verboten sein, "an berufssportlichen Wettkämpfen teilzunehmen, wenn der Berufssportler (...) Dopingmittel im Körper oder eine Methode zur Manipulation von Blut oder Blutbestandteilen angewendet hat".

Ferner sollen dem Gesetzentwurf zufolge die Strafobergrenze für Dopingdelikte von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe angehoben und der "Dopingbetrug" in die Sanktion einbezogen werden. Wegen der schwierigen Beweislage "in dem nach außen abgeschotteten Milieu" soll ferner eine Kronzeugenregelung eingeführt werden, "die einen Anreiz zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden bietet". Schließlich soll im Strafgesetzbuch (StGB) der sogenannte "Vortatenkatalog der Geldwäsche" um die im AMG einschlägig aufgeführten Straftaten erweitert werden.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, die Diskussion habe gezeigt, dass es beim neu formulierten Tatbestand des Dopingbetrugs "noch erhebliche Abgrenzungs- und Bestimmtheitsprobleme gibt, insbesondere mit Blick auf die Definition des 'Berufssports' sowie die Unterscheidung des (strafbaren) Einsatzes von Dopingmitteln im Wettkampf vom (straflosen) Einsatz im Training."

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3. Linke für "humane Flüchtlingspolitik"

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Fraktion Die Linke "umfassend auf der EU-Ebene für eine offene, solidarische und humane Flüchtlingspolitik der Europäischen Union" einsetzen, um das "Massensterben an den EU-Außengrenzen zu beenden". Dazu müssten sichere Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge geschaffen werden, "indem Visa zur Durchführung eines Asylverfahrens erteilt werden", schreibt die Fraktion in einem Antrag (18/288) , der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Auch bedürfe es eines gemeinsamen Programms zur Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Personen, die vom UNHCR in anderen Ländern als Flüchtlinge bereits anerkannt wurden, dort jedoch nicht bleiben können. Auch sei es vor dem Hintergrund von Millionen syrischer Flüchtlinge auf EU-Ebene erforderlich, unverzüglich eine gemeinsame Aufnahmeaktion zur Entlastung der überforderten Nachbarstaaten Syriens zu starten und Evakuierungen aus Syrien vorzunehmen.

Ferner fordert die Fraktion in der Vorlage, die EU-Grenzschutzagentur Frontex aufzulösen. Die Rettung von in Seenot geratenen Menschen dürfe nicht durch Straf- und Sanktionsandrohungen verhindert werden; gerettete Schutzsuchende müssten einen sicheren Zugang zu einem fairen Asylverfahren in der EU erhalten. Auch soll nach dem Willen der Abgeordneten unter anderem die sogenannte Dublin-Verordnung geändert werden, "so dass Asylsuchende die Wahl haben, in welchem der Mitgliedsstaaten sie ihr Asylverfahren durchführen wollen, etwa wegen familiärer Bindungen oder besonderer Sprachkenntnisse".

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4. Regierung berichtet über Eurosur

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das europäische Grenzüberwachungssystem Eurosur ist Thema der Antwort der Bundesregierung (18/254) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/76). Wie die Fraktion darin schreibt, soll Eurosur "die Zusammenschaltung von bereits vorhandenen Überwachungskapazitäten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bewerkstelligen". Bilder und Daten anderer Sensoren würden von "nationalen Koordinierungszentren" an den Außengrenzen in Echtzeit übermittelt.

Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort, dass das Eurosur-Netzwerk als sogenanntes System der Systeme bereits vorhandene nationale Grenzüberwachungssysteme der Mitgliedstaaten integriere. Nach ihrer Kenntnis seien gegenwärtig die Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Griechenland und Zypern sowie der Schengen-Mitgliedstaat Norwegen mit ihren nationalen Koordinierungszentren (NCC) an das EUROSUR Netzwerk angeschlossen. Die NCC seien organisatorisch überwiegend bei den jeweils zuständigen Grenzschutz- beziehungsweise Polizeibehörden angesiedelt.

In Deutschland wird der Antwort zufolge ausschließlich die Bundespolizei an Eurosur angeschlossen. Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, wird das deutsche nationale Koordinierungszentrum im Lage- und Führungsdienst des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam eingerichtet und nach derzeitigem Stand bis zum 1. Dezember 2014 einsatzfähig sein. Der Beitrag der Bundespolizei werde sich nach gegenwärtigem Stand auf die Überwachung und die Übermittlung von Informationen aus dem deutschen Schengen-Außengrenzabschnitt in der Nord- und Ostsee beschränken. Die spezifische Aufgabe der Seeaußengrenzenüberwachung in der Nord- und Ostsee werde über die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt und dort durch das Gemeinsame Lagezentrum See (GLZ See) wahrgenommen werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 026 - 16. Januar 2014 - 14:55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2014