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BUNDESTAG/4164: Heute im Bundestag Nr. 029 - 21.01.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 029
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 21. Januar 2014 Redaktionsschluss: 12:10 Uhr

1. Linke fordert "Pille danach" rezeptfrei
2. Überschneidungen bei Hooligans und Neonazis
3. "Reisende Gewalttäter"
4. Fraktionen können auf mehr Geld hoffen



1. Linke fordert "Pille danach" rezeptfrei

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die sogenannte "Pille danach" sollte nach Auffassung der Fraktion Die Linke rezeptfrei ausgegeben werden und erstattungsfähig sein. In einem Antrag (18/303) an den Bundestag wird gefordert, einen entsprechenden Bundesratsbeschluss vom 8. November 2013 rasch umzusetzen. Das Medikament mit dem Wirkstoff Levonorgestrel könne vor allem jungen Frauen helfen, ungewollte Schwangerschaften oder Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern.

Voraussetzung dafür sei die rechtzeitige Einnahme, die ohne Arztbesuch eher zu gewährleisten sei. Zudem werde damit Frauen in ländlichen Regionen oder Frauen, für die der Arztbesuch eine große Hürde darstelle, der Zugang zu einer Notfallnachverhütung erleichtert. Aus frauenpolitischer Sicht sei die "Pille danach" ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung, heißt es in der Vorlage.

Durch die Apothekenpflicht des Präparats werde auch nach der Entlassung aus der Verschreibungspflicht die notwendige Beratung der Patientinnen gewährleistet. Wissenschaftliche Studien zeigten zudem, dass es keine sachlichen Gründe gebe, die rezeptfreie Vergabe der "Pille danach" abzulehnen. Medizinische Risiken in der Anwendung seien bislang nicht bekannt geworden. Aus vielen Ländern lägen gute Erfahrungen mit der Aufhebung der Verschreibungspflicht vor, wird in dem Antrag argumentiert.

Bereits am 5. Juli 2013 habe der Bundesrat die Regierung aufgefordert, bei der nächsten Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordung die Aufhebung der Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption vorzusehen. Dieses Anliegen sei am 8. November 2013 bekräftigt worden. Der Antrag enthalte überwiegend diesen Beschluss des Bundesrates.

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2. Überschneidungen bei Hooligans und Neonazis

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Hooligans sowie Ultras sind sind nach Angaben der Bundesregierung "grundsätzlich nicht in ihrer Gesamtheit als rechtsextremistisch zu bewerten". Dies schließe partielle Überschneidungen der beiden Szenen nicht aus, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/194). Gemäß dem Jahresbericht Fußball 2012/2013 der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen sei in 16 Standorten der beiden Bundesligen nach Einschätzung der zuständigen Polizeibehörden von einer teilweisen personellen Überschneidung der jeweiligen Fußballszenen mit den rechten Szenen auszugehen. Hierbei handele es sich um fünf Standorte der 1. Bundesliga mit zusammen 100 der rechten Szene zuzurechnenden, gewaltbereiten beziehungsweise gewaltsuchenden Fans und um elf Standorte der 2. Bundesliga mit zusammen 332 Personen. Wie auch in den Vorjahren liege der Anteil des rechtsmotivierten Personenpotenzials in den gewaltbereiten Szenen beider Bundesligen weiterhin unter fünf Prozent.

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3. "Reisende Gewalttäter"

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Einrichtung einer Datenbank zu Personen, von denen im Zusammenhang mit Großereignissen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, kann nach Auffassung der Bundesregierung "sinnvoll sein, um im Einzelfall nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen staatenübergreifend personenbezogene Daten austauschen zu können". Hierdurch könnten Sicherheitsrisiken verringert werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/257) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/149) zum ",Vorgehen der Europäischen Union gegen 'Reisende Gewalttäter' bei umwelt- und freizeitbezogenen Veranstaltungen sowie Gipfelprotesten".

"Die Einrichtung einer solchen Datenbank sollte allerdings in der Entscheidungshoheit jedes EU-Mitgliedstaates stehen", heißt es in der Vorlage weiter. Voraussetzung dafür sei unter anderem die Erarbeitung einer einheitlichen Definition des Begriffs der "reisenden Gewalttäter". Im Mittelpunkt der Definition des Begriffs der "reisenden Gewalttäter" sollte nach Ansicht der Bundesregierung das Kriterium der Gewaltbereitschaft der betreffenden Person stehen, und zwar unabhängig von der Art der jeweiligen Großveranstaltung.

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4. Fraktionen können auf mehr Geld hoffen

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Bundestagsfraktionen können in diesem Jahr auf eine leichte Anhebung der Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt hoffen. Dies geht aus einem als Unterrichtung (18/304) vorgelegten Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) im Benehmen mit dem Ältestenrat hervor. Danach würde der monatliche Grundbetrag für jede Fraktion ab dem Haushaltsjahr 2014 bei 373.820 Euro liegen und der monatliche Betrag für jedes Mitglied bei 7.804 Euro. Wird der Vorschlag umgesetzt, bedeutet dies eine Erhöhung der Geldleistungen um 0,69 Prozent. Die bisherigen Oppositionszuschläge blieben unverändert.

In der Unterrichtung wird darauf verwiesen, dass sich nach Feststellungen des Statistischen Bundesamtes im Juli 2013 gegenüber dem Vorjahresmonat eine durchschnittliche Preiserhöhung von 3,12 Prozent bei den Kosten für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie Verpflegungs-, Beherbergungs- und Verkehrsdienstleistungen ergeben habe. Diese Preiserhöhung müsste angesichts der Verwendung der Geldleistungen durch die Fraktionen zu 22 Prozent für ihre Sachausgaben zu einer Erhöhung der Geldleistungen um 0,69 Prozent für 2013 führen.

Wie es in der Unterrichtung weiter heißt, endet die Laufzeit der geltenden Entgeltregelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst frühestens am 28. Februar dieses Jahres. Zum jetzigen Zeitpunkt könne daher "insoweit eine Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen im Haushaltsjahr 2014 noch nicht vorgeschlagen werden".

Dem Vorschlag zufolge werden die Geldleistungen im Haushaltsjahr 2013 nicht angehoben. Damit leisteten die Fraktionen "einen Beitrag zu den Einsparungen im Bundeshaushalt". Der Bundestagspräsident ist nach dem Abgeordnetengesetz verpflichtet, dem Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen vorzulegen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 029 - 21. Januar 2014 - 12:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2014