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BUNDESTAG/4339: Heute im Bundestag Nr. 203 - 17.04.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 203
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 17. April 2014 Redaktionsschluss: 13:00 Uhr

1. Befristung ohne Grund bleibt weiter möglich
2. Befristet Beschäftigte nicht im Nachteil
3. Eingliederungshilfe keine Armutsfalle
4. Arbeitslosengeld für Kurzzeit-Beschäftigte



1. Befristung ohne Grund bleibt weiter möglich

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die meisten befristet Beschäftigten arbeiteten im Jahr 2013 in der Branche Erziehung und Unterricht, wo der Befristungsanteil bei 17,2 Prozent lag. Das geht aus der Antwort (18/1029) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/696) der Fraktion Die Linke hervor. Bezogen auf die Gesamtwirtschaft lag der Anteil demnach bei 7,5 Prozent. Die Bundesregierung betont in der Antwort jedoch, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse nicht automatisch prekär seien und verwies auf die Übernahmequote aus befristeter Beschäftigung, die 2013 bei 37 Prozent lag. Sie betont in der Antwort außerdem, die Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung nicht abschaffen zu wollen.

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2. Befristet Beschäftigte nicht im Nachteil

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben darüber vor, wie oft und warum es in den vergangenen Jahren zu Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz gekommen ist. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/1045) auf eine Kleine Anfrage (18/882) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie betont darin, dass befristet Beschäftigte genauso wie unbefristet Beschäftigte zu Arbeitnehmern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes gehören und demnach bei Betriebsratswahlen aktives und passives Wahlrecht besitzen. "Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bestehen in vollem Umfang auch für befristet Beschäftigte", heißt es in der Antwort.

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3. Eingliederungshilfe keine Armutsfalle

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass die Eingliederungshilfe eine Armutsfalle für Menschen mit Behinderungen sein kann. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/1031) auf eine Kleine Anfrage (18/834) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion hatte unter anderem kritisiert, dass ein behinderter Mensch, der Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht, seine Vermögensverhältnisse offenlegen muss und nur ein Schonvermögen von 2.600 Euro auf dem Konto haben darf. Die Bundesregierung betont, dass der Einsatz eigener Mittel zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen nur verlangt werden dürfe, wenn diese eigenen Mittel über der Einkommensgrenze liegen und auch dann nur in zumutbarem Umfang. Ein Einsatz des gesamten Einkommens sei rechtlich nicht möglich. Schwerstpflegebedürftigen und blinden Menschen dürften auch jenseits der Einkommensgrenze nur mit 40 Prozent an den anfallenden Kosten beteiligt werden, schreibt die Regierung. Sie betont, dass dem Sozialhilfeträger bei der Anrechnung des Eigenanteils ein breiter Entscheidungsrahmen eingeräumt werde, der verhindert, dass existenzgefährdende Härtefälle eintreten.

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4. Arbeitslosengeld für Kurzzeit-Beschäftigte

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/1061) zum Zugang zum Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte gestellt. Darin verweist sie auf die Schwierigkeiten von Beschäftigten vor allem in der Kulturbranche, die vorgeschriebenen zwölf Monate Versicherungszeit innerhalb von zwei Jahren nachweisen zu können. Sie fragt die Bundesregierung unter anderem nach der Wirksamkeit der derzeitigen Regelung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch und nach einer im Koalitionsvertrag angekündigten Anschlussregelung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 203 - 17. April 2014 - 13:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2014