Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4465: Heute im Bundestag Nr. 330 - 24.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 330
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 24. Juni 2014, Redaktionsschluss: 11.25 Uhr

1. Beratung über Novelle des EEG erst später
2. Keine Änderungen beim Verkehrslärmschutz
3. Übermittlung von Familienstandsdaten



1. Beratung über Novelle des EEG erst später

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat seine Beratungen über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/1304) in seiner Sitzung am Dienstag Morgen noch nicht abschließen können. Der Vorsitzende des Ausschusses, Peter Ramsauer (CSU), sprach von einer "etwas unübersichtlichen Gesamtgefechtslage", da die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzesvorhaben erst am Dienstag Nachmittag in Fraktionssitzungen beschlossen werden könnten. Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich ebenfalls "nicht unbedingt begeistert" und die SPD-Fraktion sprach von einer "besonderen Situation". Die Koalitionsfraktionen zeigten sich aber gemeinsam überzeugt, über die Änderungsanträge ordnungsgemäß in einer Sitzung des Ausschusses am Dienstag Abend beraten zu können.

Anderer Meinung waren die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Es sei unmöglich, Änderungsanträge, deren genauen Umfang man bisher nicht einmal einschätzen könne, bis zum Abend zu beraten. Es gehe um Menschen, die Energiewende und den Kohlendioxidausstoß, erklärte die Linksfraktion. Das Gesetze könne nicht einfach durchgewunken werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einem "Riesen-Chaos". Das sei der Wichtigkeit des Gesetzes in keiner Weise angemessen. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen beschloss der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, die Beratungen am Abend fortzusetzen.

Alle Fraktionen begrüßten eine vom Normenkontrollrat vorgelegte ergänzende Stellungnahme zur EEG-Novelle. Danach wird der von der Regierung dargestellte Anstieg des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft um jährlich 5,6 Millionen und einmalig um 13 Millionen Euro bestätigt. Für die Verwaltung wird mit einem Anstieg des Erfüllungsaufwandes um jährlich 7,4 und einmalig um 0,9 Millionen Euro gerechnet. Der Normenkontrollrat rechnet aber mit weiteren, bisher noch nicht berücksichtigten kostenerhöhenden Effekten etwa durch die Einbeziehung der Eigenversorgung in die EEG-Umlage. Eine seriöse Abschätzung dieser Kosten sei aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

*

2. Keine Änderungen beim Verkehrslärmschutz

Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Berlin: (hib/MIK) Der Bundestag soll auf Änderungen bei der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Änderung der Sechszehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung, 18/1280) verzichten. Dies beschloss der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Dienstag Morgen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Mit der Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung will die Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Immissionen von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie Lärmausbreitung in die Verkehrslärmschutzverordnung einarbeiten. Die neue Berechnungsvorschrift Schall 03 (2012) soll das bisherige Verfahren Schall 03 aus dem Jahr 1990 ersetzen.

Für die Koalition war die Änderung der Verordnung längst überfällig, da diese seit 1990 unverändert geblieben sei. In diesem Zeitraum habe es aber technische Veränderungen gegeben, die nun in die Verordnung eingearbeitet worden seien. Dies sei ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung der von Lärm betroffenen Bürger, betonte die Koalition.

Der Ausschuss nahm zugleich einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen an, in dem unter anderem gefordert wurde, dass die Umsetzung der geplanten EU-Lärmschutzrichtlinie nicht zu einer Senkung des Standards der neuen Verordnung führe. Weiter soll die Regierung eine standardisierte Beschreibung des Fahrflächenzustandes in Anlehnung an das Verfahren für das besonders überwachte Gleis entwickeln.

Die Opposition hielt die Verordnung für ein Provisorium, das nachgebessert werden müsse. Es sei nicht nachvollziehbar, dass nicht alle von Experten in einer Anhörung aufgezeichneten Probleme eingearbeitet worden seien, betonte die Fraktion Die Linke. Auch für Bündnis 90/Die Grünen ist die Verordnung ein Rückschritt für die betroffenen Menschen. Beide Fraktionen betonten, dass der Schienenbonus, der zu Beginn des nächsten Jahres abgeschafft wird, teilweise durch die Hintertür wieder eingeführt werde. "Den lärmgeschädigten Menschen wird nicht geholfen", sagte der Sprecher der Grünen-Fraktion. Entschließungsanträge der Opposition, in denen unter anderem gefordert wurde, die Verordnung nicht in Kraft treten zu lassen, lehnte der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalition ab.

Der Bundestag befasst sich am Freitag abschließend mit der Verordnung.

*

3. Übermittlung von Familienstandsdaten

Innenausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/STO) Die von der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen zur Übermittlung von Familienstandsdaten der Meldebehörden an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind unter Experten umstritten. Das wurde am Dienstagvormittag bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zum Regierungsentwurf einer Novelle des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (18/1284) deutlich. Mit der Vorlage soll unter anderem im Bundesmeldegesetz eine im Einkommensteuergesetz erfolgte Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften nachvollzogen werden. Dies betrifft auch die Übermittlung von Familienstandsdaten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie die vorgesehenen Neuregelungen "ausgestaltet werden müssen, damit die bei den Kirchen beschäftigten Personen, die Mitglieder der Kirche sind und eine Lebenspartnerschaft führen oder deren Ehe geschieden worden ist, vor einer etwaigen Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen Interessen geschützt werden". Dabei komme "beispielsweise die Einführung einer Widerspruchsmöglichkeit für die betroffenen Personen in Betracht, die zur Folge hat, dass im Melderegister eine bereichsspezifische Übermittlungssperre eingetragen werden kann".

Nach einem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll eine Übermittlung der entsprechenden Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften nur zulässig sein, "wenn der Datenempfänger erklärt, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund eines bestimmten Familienstandes zu ziehen". In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass nach dem Gesetzentwurf auch der Familienstand "eine Lebenspartnerschaft führend" an die Religionsgemeinschaften übermittelt werden dürfe. Durch die Mitteilung des Familienstandes "zweite Eheschließung" und "Lebenspartnerschaft" an die katholische Kirche würden "die schutzwürdigen Belange der Beschäftigten in katholischen Einrichtungen unverhältnismäßig belastet", weil diese Kirche Beschäftigte entlasse, die nach einer Scheidung eine zweite Ehe eingehen oder die eine Lebenspartnerschaft begründen.

In der Anhörung plädierte der frühere Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Manfred Bruns, dafür, die betreffende Passage des Gesetzentwurfes um eine Vorschrift zu ergänzen, dass die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft die Daten "nur für Zwecke der Steuererhebung verwenden" dürfe. Sollte sie einem Beschäftigten wegen seines Familienstandes kündigen, soll sie nach dem Vorschlag von Bruns nachweisen müssen, "dass sie die Kenntnis von dem Familienstand auf anderem Weg erlangt hat".

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und das Informationsfreiheitsgesetz, Alexander Dix, sagte, er teile die Bedenken des Bundesrates und unterstütze dessen Vorschlag. Das Melderecht solle es den Betroffenen überlassen, "ob und wann sie dem kirchlichen Arbeitgeber Informationen zu ihrem Familienstand zukommen lassen".

Der Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Professor Ansgar Hense, wandte sich gegen die "Unterstellung", dass "mit der Erhebung des Familienstandes ein doppelter Automatismus erfolgt, nämlich einerseits die Nutzung für arbeitsrechtliche Zwecke und andererseits mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass der Einsatz der Information über den Familienstand gleichsam automatisch arbeitsrechtliche Konsequenzen - sprich: die Kündigung - hat". Auch im kirchlichen Bereich erfolge "ein Zweckbindungsgrundsatz", der untersage, dass Familienstandsdaten "einfach von der Personalabteilung letzten Endes genutzt werden für arbeitsrechtliche Fragen".

Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, argumentierte, die Familienstandsdaten seien für die Kirchen sehr wichtig. Eine sinnvolle Betreuung der Mitglieder lasse sich "nur durchführen, wenn die familiäre Situation des einzelnen Mitgliedes zumindest in Umrissen der jeweiligen Kirche bekannt ist". Zugleich wies Jüsten die Befürchtung, die Meldedaten zum Familienstand würden vom kirchlichen Arbeitgeber für arbeitsrechtliche Zwecke genutzt, als unbegründet zurück. Die Bistümer würden nochmals in ihrem Amtsblättern darauf hinweisen, dass die Meldedaten nicht zu Beschäftigungszwecken verwendet werden dürfen. In einigen Amtsblättern sei dies bereits vollzogen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 330 - 24. Juni 2014 - 11.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2014