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BUNDESTAG/4587: Heute im Bundestag Nr. 452 - 16.09.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 452
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 16. September 2014, Redaktionsschluss: 13.00 Uhr

1. Monopolkommission für freie Taxi-Preise
2. Kontakte zu Schwedens Sicherheitsbehörden
3. Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht
4. Studie zu Linksextremismus
5. Markteinführung der 1.000-Dollar-Pille



1. Monopolkommission für freie Taxi-Preise

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Monopolkommission hat sich für eine Liberalisierung des deutschen Taximarktes ausgesprochen und setzt große Erwartungen in neue Dienste wie Taxirufsysteme über Apps auf Smartphones. Die Kommission spricht sich für eine Aufhebung der quantitativen Beschränkung des Marktzugangs sowie gegen die Tarifpflicht im Taxigewerbe aus. Die staatlich festgelegten Beförderungsentgelte sollten aufgehoben werden, heißt es im Zwanzigsten Hauptgutachten der Monopolkommission, das von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/2150) vorgelegt wurde.

Das Hauptgutachten enthält Beobachtungen und Empfehlungen zu vielen Wirtschaftsbereichen - von der Energie bis zu Kindertagesstätten und zur Fusionskontrolle. Die Kommission hat sich aber auch mit dem durch das Aufkommen neuer Mietwagenfirmen, deren Fahrzeuge über Apps bestellt werden können, in Bewegung geratenen Taximarkt beschäftigt. Die heutigen Beschränkungen beim Zugang und die staatliche Festsetzung der Preise könnten "zu einer Unterversorgung der Bevölkerung mit Taxis sowie zu überhöhten Preisen führen". In der Abschaffung der Marktzugangsbeschränkungen sieht die Kommission kein Problem: "Eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes infolge von Überkapazitäten ist aufgrund geringer Marktaustrittsbarrieren und eines funktionsfähigen Gebrauchtwagenmarktes nicht gegeben." Erforderlich sei aber eine qualitative Regulierung, um die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sicherzustellen. Auch das bisherige Verbot der Aufnahme von Fahrgästen an Taxiständen sowie am Straßenrand außerhalb des eigenen Pflichtfahrbereichs sollte aufgehoben werden. Einige bestehende und im Vergleich zum Taxigewerbe schärfere Regulierungen für konkurrierende Mietwagenunternehmen sollten aufgehoben werden.

Zur Freigabe der Fahrpreise heißt es: "Die Monopolkommission empfiehlt zur Gewöhnung der Fahrgäste an die Liberalisierung zunächst für einen Übergangszeitraum von drei Jahren Höchstpreise einzuführen, die von den Behörden festgesetzt werden und sich an den aktuellen Tarifen orientieren sollen." Danach solle ein "freier Preiswettbewerb gelten". Einwände, eine Tarifpflicht sichere die Qualität im Taxigewerbe, akzeptiert die Kommission nicht: "Tatsächlich bestehen für die Taxiunternehmer bei Einheitstarifen nur dann Anreize zur Investition in eine höhere als die zur Erhaltung der Lizenz notwendige Mindestqualität, wenn diese mit einem entsprechend höheren Fahrtaufkommen einhergeht, da andernfalls jede Qualitätssteigerung ihren Gewinn schmälern würde."

Die einem großen Teil der Bevölkerung bereits zur Verfügung stehenden Smartphones würden gute Möglichkeiten zum Vergleich freigegebener Preise bieten: "Taxi-Apps ermöglichen unter anderem eine Bewertung von Taxifahrern, die ungefähre Berechnung des Fahrpreises sowie einen Überblick über im näheren Umkreis verfügbare Taxis. Da im Rahmen solcher Apps die Bewertung der Fahrer beziehungsweise Taxiunternehmer bei der Zuteilung von Beförderungsaufträgen berücksichtigt werden kann, sinken die Anreize zu einer Übervorteilung des Fahrgastes."

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2. Kontakte zu Schwedens Sicherheitsbehörden

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem schwedischen Dienst SAEPO hat es laut Bundesregierung seit dem 4. November 2011 eine zweistellige Anzahl von schriftlichen Kontakten gegeben, die den rechtsextremistischen Phänomenbereich betrafen. Zusätzlich fanden auch multilaterale Treffen und bilaterale Gespräche zu unterschiedlichen Themen statt, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2432) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2348) weiter ausführt. Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem danach erkundigt, ob deutsche Ermittlungsbehörden oder das BfV nach Kenntnis der Bundesregierung im Wege der Amtshilfe nach dem 4. November 2011 und der Selbstenttarnung des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) Kontakt zu schwedischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden hatten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter schreibt, steht das Bundeskriminalamt als Zentralstelle für den internationalen polizeilichen Dienstverkehr im regelmäßigen Austausch mit den schwedischen Sicherheitsbehörden.

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3. Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat am 27. August den "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde" beschlossen. Darauf verweist die Regierung in ihrer Antwort (18/2430) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2350). Zu den Einzelheiten nehme sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Stellung, "um den Beratungen über die Gesetzesvorlage nicht vorzugreifen", heißt es in der Antwort weiter. Die Abgeordneten hatten in der Kleinen Anfrage geschrieben, dass die Bundesregierung laut Medienberichten plane, "die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BDI), Andrea Voßhoff, samt Mitarbeiterstab vom bisher übergeordneten Bundesministerium des Innern (BMI) abzukoppeln und zu einer eigenständigen Bundesbehörde zu erheben".

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4. Studie zu Linksextremismus

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um einen Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) vom Juni dieses Jahres geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/2431) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2340). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, ob nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zutreffen, wonach im Juni 2014 im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) "beschlossen wurde, eine Studie zum Thema 'Linksextremismus' in Auftrag zu geben". Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort schreibt, ist der angesprochene Beschluss der IMK, an der der Bundesinnenminister als Gast teilnimmt, nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Die IMK habe sich die Verfügungsgewalt über die von ihr erstellten Unterlagen vorbehalten. Die von der Bundesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage beantragte Freigabe sei von der IMK nicht erteilt worden. Daher sei die Bundesregierung nicht befugt, sich näher zu den Inhalten sowie zum Zustandekommen des Beschlusses zu äußern.

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5. Markteinführung der 1.000-Dollar-Pille

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Markteinführung eines neuen Wirkstoffs gegen Hepatitis C setzt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/2501) auseinander. Die Firma Gilead habe im Februar 2014 das Mittel gegen HCV auf den Markt gebracht, das wegen seines hohen Preises in den USA den Beinamen "1.000-Dollar-Pille" bekommen habe. Zwischen dem Hersteller des Arzneimittels Sovaldi mit dem Wirkstoff Sofosbuvir und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) liefen derzeit die Preisverhandlungen.

In Deutschland koste eine Pille Sovaldi derzeit rund 700 Euro, eine Packung des Medikaments für eine zwölfwöchige Therapie schlage mit 60.000 Euro zu Buche bei geschätzten Herstellungskosten in Höhe von rund 100 Euro. Laut G-BA habe das Mittel die Forschungskosten schon eingespielt, bis die Verhandlungen über den späteren Preis abgeschlossen seien. So habe Gilead im ersten Halbjahr 2014 allein mit Sovaldi 5,8 Milliarden Dollar eingenommen.

Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Menschen in Deutschland für eine Behandlung mit dem Medikament infrage kommen und was eine solche Therapie kosten wird.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 452 - 16. September 2014 - 13.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2014