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BUNDESTAG/4633: Heute im Bundestag Nr. 498 - 08.10.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 498
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 08. Oktober 2014, Redaktionsschluss: 15.00 Uhr

1. Gröhe sichert Hilfe für Ebola-Patienten zu
2. Grüne: Mehr für Asylbewerber



1. Gröhe sichert Hilfe für Ebola-Patienten zu

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Die deutsche Hilfe für die Ebola-Krisenstaaten in Westafrika wird nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit Hochdruck vorangetrieben. Für konkrete Hilfen in den hauptsächlich betroffenen Staaten Guinea, Liberia und Sierra Leone sowie Vorkehrungen in Deutschland sei ein umfassendes Paket geschnürt worden, sagte Gröhe am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Gröhe wies zugleich Vorhaltungen zurück, die Bundesregierung könne ihre Zusicherung nicht einhalten, erkrankte freiwillige Helfer im Ernstfall wieder aus Afrika auszufliegen. Der CDU-Politiker betonte, wer krank und transportfähig sei, werde auch zurückgeholt: "Diese Zusage gilt. Punkt." Allerdings könne das Militär die Aufgabe derzeit nicht übernehmen. Keine Armee der Erde verfüge über die nötigen Kapazitäten für solche Fälle. Daher werde "ein privater amerikanischer Dienstleister" genutzt, der dies im Ernstfall übernehme.

Deutschland habe sich im Übrigen angesichts der vielen potenziellen Helfer dazu entschieden, eine eigene Rettungskette in deutscher Verantwortung aufzubauen. So werde eine Isolierzelle, die in einem Flugzeug transportiert werden könne, in gut einer Woche zur Verfügung stehen, noch bevor ein größerer Helfereinsatz anstehe. Eine weitere Möglichkeit zur Intensivbehandlung während des Fluges werde in den nächsten acht bis zehn Wochen geschaffen. Manche Patienten seien allerdings gar nicht transportfähig. Die Zusage zur Rückholung stehe daher nicht im Widerspruch dazu, Patienten gegebenenfalls auch vor Ort zu behandeln.

Die Ärzte würden derweil mit ständig aktualisierten Informationen versorgt. In Marburg und Hamburg sei eine telefonische Bereitschaft eingerichtet worden, um rund um die Uhr Fragen zum Thema zu beantworten. Vier Flughäfen hierzulande seien auf Anflüge mit Ebola-Patienten oder Verdachtsfällen vorbereitet. Dort könnten Isolierstationen genutzt werden.

Der Minister zeigte sich "beeindruckt" von der Vielzahl an Freiwilligen, die sich für einen Einsatz im Krisengebiet gemeldet haben. Der öffentliche Appell, sich an der Hilfe zu beteiligen und die anschließend gezielte Auswahl der Helfer seien folgerichtig, sagte Gröhe mit Blick auf Berichte, wonach sich Helfer gemeldet hätten, die für einen solchen Einsatz gar nicht infrage kämen.

So verfüge etwa das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hier über das nötige Fachwissen, auch was Versicherungsfragen, Freistellungsverträge und die Gehaltsabsicherung sowie die psychologische Betreuung betreffe. Die Bundesregierung unterstütze die humanitäre Hilfe und sichere die Aktionen finanziell im Volumen von derzeit bis zu 20 Millionen Euro ab.

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2. Grüne: Mehr für Asylbewerber

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). In einem von den Grünen vorgelegten Gesetzentwurf (18/2736) heißt es, die bislang vom AsylbLG erfassten Personengruppen sollten in die Leistungssysteme des Zweiten, Fünften und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB V und SGB XII) eingegliedert werden.

Zur Begründung führen die Abgeordneten ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2012 an, in dem die Richter die Höhe der Geldleistungen nach dem AsylbLG als unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt hatten. Das Gericht verlangte deshalb, die Leistungssätze neu zu bemessen. Die Bundesregierung hat dazu bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt (18/2592), der morgen vom Bundestag in erster Lesung beraten wird. Aus Sicht der Grünen reicht dies jedoch nicht, denn sie schreiben in ihrem Gesetzentwurf nun, dass "ohne den positiven Nachweis, dass die bislang vom AsylbLG erfassten Personengruppen einer gesonderten Regelung der Feststellung des Existenzminimums bedürfen" es nicht gerechtfertigt sei, diese aus den sozialen Sicherungssystemen des SGB II, SGB V und SGB XII auszugliedern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 498 - 8. Oktober 2014 - 15.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2014