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BUNDESTAG/4641: Heute im Bundestag Nr. 506 - 10.10.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 506
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 10. Oktober 2014, Redaktionsschluss: 10.40 Uhr

1. Experten für mehr Schutz von Kindern
2. VIG erleichtert Zugang zu Informationen



1. Experten für mehr Schutz von Kindern

Kinderkommission/Ausschuss Digitale Agenda

Berlin: (hib/ABB) Kinder müssen vor unzumutbaren Inhalten im Internet geschützt werden. In dieser Einschätzung waren sich die Mitglieder der Kinderkommission, des Ausschusses Digitale Agenda und die geladenen Experten einig. Die gemeinsame Sitzung am Mittwoch, initiiert vom Vorsitzenden der Kinderkommission Eckhard Pols (CDU), sollte die derzeitige Sachlage im Jugendmedienschutz aufzeigen. Mit den Experten sollten Ideen und neue Impulse zum Schutz der Kinder in den neuen Medien erörtert werden. "Elektronische Medien sind nicht mehr wegzudenken", sagte Pols. "Wir müssen die negativen Auswirkungen im Auge behalten wie die Preisgabe persönlicher Daten oder einen extremen Konsum des Internets."

Die Experten aus Wissenschaft, Forschung und IT waren sich einig, dass Prävention und Vermittlung von Medienkompetenzen den Missbrauch und verantwortungsbewussten Umgang mit den elektronischen Medien eindämmen und verbessern kann. "Kinder müssen den Umgang mit der eigenen Privatheit und der anderer lernen und verantwortungsvoll damit umgehen können", so Miriam Rassenhöfer, Diplom-Psychologin an der Universitätsklinikum Ulm. Diese Kompetenzen könnten nur durch Erziehung und Bildung vermittelt werden. Auf die Frage, wer denn wann verantwortlich sei, gaben die Experten gleichlautende Antworten: "Eltern sind oft überfordert mit den neuen Medien, da sie damit nicht aufgewachsen sind. Sie müssen ein gewisses Handwerkszeug erlernen und vermitteln können", sagte etwa Thomas-Gabriel Rüdiger, Kriminologe an der Fachhochschule der Polizei Brandenburg. Die Eltern als kompetente Ansprechpartner könnten den Kindern einen vertrauensvollen Umgang mit den Medien vermitteln. Man könne und solle sich davor nicht verschließen - zum Schutz der Kinder. Denn "die digitale Volljährigkeit beginnt schon mit zehn Jahren", erklärte Professor Murad Erdemir von der hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien: "Es muss daher ein Paradigmenwechsel stattfinden, der jedermann betrifft - Eltern, Pädagogen und auch die Anbieter. Internet ist ein zu dynamischer Bereich, als dass wir uns zum Nachdenken so viel Zeit lassen können." Vor sexueller Gewalt im Internet könne man Kinder nicht einfach schützen, "als würde man ihnen wie im Straßenverkehr einen Helm aufsetzen", sagte Rüdiger. Er hob hervor, dass 56 Prozent der Sechs- bis Siebenjährigen nicht mit Social Media starten, sondern frei zugänglichen Onlinespielen. Innerhalb dieser Spielsphäre könnten die Spieler miteinander in einem Chat kommunizieren. Diese Chats seien Nährböden für sexuelle Gewalt gegen Kinder oder für die Vermittlung von extremistischen Inhalten. "Es müssten Altersbeschränkungen eingeführt und beim Anmelden oder Kauf kontrolliert werden", meinte der Diplom-Kommunikationsdesigner Alvar C.H. Freude. Es sei besonders die Aufgabe der Anbieter solche Schutzmechanismen beispielsweise durch Filterfunktionen einzuführen: "Kinder haben ein Recht auf Schutz."

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2. VIG erleichtert Zugang zu Informationen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat den Zugang der Öffentlichkeit zu behördlichen Informationen durch Verzicht auf schriftliche Antragstellung, effizientere Ausgestaltung der Regelungen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Straffung des Anhörungsverfahrens vereinfacht. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2691) auf eine Kleine Anfrage (18/2527) der Fraktion Die Linke. Die Antwort bezieht sich unter anderem auf den vierten Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (18/1200) vom 6. Mai 2014. Daraus gehe hervor, dass die Novellierung des VIG sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu Verbesserungen geführt habe. Demnach würden einfachere Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro und alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro bundesweit einheitlich kostenfrei beantwortet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 506 - 10. Oktober 2014 - 10.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2014