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BUNDESTAG/4687: Heute im Bundestag Nr. 552 - 05.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 552
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 05. November 2014, Redaktionsschluss: 09.40 Uhr

1. Abschaffung der Sommerzeit
2. Seltene Umgehung der Arzneimittelbewertung
3. Linke fragt nach neuer Gesundheitskarte



1. Abschaffung der Sommerzeit

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionssauschuss zeigt Verständnis für Forderungen nach Aufhebung der zweimaligen Zeitumstellungen in Sommer- und Winterzeit. Zugleich verweist er jedoch darauf, dass eine Änderung nur im europäischen Rahmen möglich sei. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher einstimmig, dahingehende Petitionen sowohl den Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu überweisen als auch dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Die Petenten führen zur Begründung ihrer Forderung nach Aufhebung der Zeitumstellung auf, dass die ursprünglich verfolgten energiepolitischen Ziele, insbesondere die erwarteten Energieeinsparungen, nicht erreicht worden seien. Vielmehr erzeuge die Umstellung höhere Kosten für Staat und Wirtschaft und sei mit zahlreichen Nachteilen für Mensch und Tier verbunden. So führe die zweimalige Zeitumstellung zu erheblichen biorhythmischen Störungen für den Menschen. Konzentrationsschwächen, Schlafstörungen und eine Häufung von Verkehrsunfällen nach der Zeitumstellung seien die Folge. Ebenso würde der tierische Organismus unter der Umstellung leiden.

Wie aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, wurde die Sommerzeit in Deutschland 1980 zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit im Sommer eingeführt. Mit einer EU-Richtlinie seien die Regelungen zur Sommerzeit ab 2002 "dauerhaft, EU-weit und für alle Mitgliedstaaten verbindlich" eingeführt worden. Die Harmonisierung der Sommerzeit, so heißt es weiter, habe insbesondere ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sicherstellen sollen. Ausdrücklich hervorzuheben sei, dass die Richtlinie den Staaten kein Wahlrecht lasse.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass eine Initiative zur Änderung der Rechtslage "nur im Wege einer Initiative auf europäischer Ebene zielführend ist". Zwar habe die Europäische Kommission in ihrem letzten Bericht vom 23. November 2007 zu den Auswirkungen der Zeitumstellung, die positive Wirkung der aktuellen Regelung bestätigt. Zudem hätte seinerzeit keiner der Mitgliedstaaten eine Änderung der geltenden Regelung gefordert. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, eine europäische Bürgerinitiative mit dem Ziel einzuleiten, die Zeitumstellung abzuschaffen, heißt es in der Vorlage.

In diesem Zusammenhang macht der Petitionsausschuss auch darauf aufmerksam, dass vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ein TAB-Forschungsprojekt "Bilanz der Sommerzeit" beschlossen worden sei. Hintergrund dessen sei, dass sich viele Rahmenbedingungen für die Bewertung der Zeitumstellung seit dem Bericht der EU-Kommission 2007 zum Teil verändert hätten. Zentrale Fragestellung des Projektes sei, "ob gegenüber der Einschätzung der EU-Kommission von 2007 eine substanzielle Neubewertung der Auswirkungen der Sommerzeit angezeigt ist".

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2. Seltene Umgehung der Arzneimittelbewertung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will notfalls mit einer gesetzlichen Änderung verhindern, dass vermehrt neue Arzneimittel mit einem unklaren Nutzen auf den Markt kommen. Eine bestimmte Entwicklung in dieser Frage sei derzeit zwar noch nicht zu erkennen, die mögliche Problematik werde aber aufmerksam verfolgt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/2964) auf eine Kleine Anfrage (18/2733) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten befürchten eine Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel.

Anfang 2011 war das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) in Kraft getreten, um die steigenden Arzneimittelpreise zu deckeln. Dem Gesetz zufolge bestimmt nun der Zusatznutzen eines Medikaments den Abgabepreis. Zuvor konnten Hersteller für neue Präparate hohe Preise verlangen, auch wenn ein zusätzlicher Nutzen nicht belegt war. Nun müssen die Hersteller bei der Marktzulassung ein Dossier vorlegen mit Nachweisen für einen Zusatznutzen gegenüber der herkömmlichen Therapie.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet dann, ob der Zusatznutzen gegeben ist. Auf dieser Grundlage führen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und der Hersteller die Preisverhandlungen. Hat das neue Medikament keinen Zusatznutzen, wird es einer Gruppe ähnlicher Präparate mit einem Festbetrag zugeordnet.

Legt der Hersteller den Nachweis nicht rechtzeitig oder vollständig vor, gilt der Zusatznutzen als nicht belegt. Hersteller können jedoch darauf verzichten, ein Dossier einzureichen und auf einen Erstattungsbetrag in der Größenordnung der Vergleichstherapie setzen. In dem Fall bleibt der Zusatznutzen unklar. Problematisch wäre dies, wenn das neue Präparat schlechter wäre als die Vergleichstherapie.

Nach Angaben der Regierung liegt die Beweislast für den Zusatznutzen eines Präparates beim Hersteller. Falls kein Dossier eingereicht werde, könne weder ein Zusatznutzen noch ein womöglich geringer Nutzen festgestellt werden. In der Regel strebten die pharmazeutischen Hersteller aber den Nachweis eines Zusatznutzens ihres Präparates an. Nur in zehn Fällen, die unter das AMNOG fallen, hätten Hersteller keine Unterlagen eingereicht, darunter seien vier Präparate bestehenden Festbetragsgruppen zugeordnet worden.

Für Arzneimittel ohne Dossier habe die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) seit 2011 rund 23 Millionen Euro ausgegeben. Auf Arzneimittel, die einer Festbetragsgruppe zugeordnet wurden, entfielen davon rund zehn Millionen Euro. Dem G-BA wurden den Angaben zufolge bislang außerdem in 39 Fällen unvollständige Unterlagen zu neuen Medikamenten übermittelt, in 31 Fällen sei das Dossier noch vervollständigt worden.

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3. Linke fragt nach neuer Gesundheitskarte

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit möglichen Datenschutzproblemen und technischen Unsicherheiten bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3016). Trotz vieler Bedenken sei das Projekt in den Jahren immer weiter forciert worden.

Ab dem 1. Januar 2015 sollen nun die alten Krankenversicherungskarten nicht mehr gültig sein. Obwohl bislang keine Anwendung mit medizinischem Mehrwert eingeführt sei oder sich auch nur in der näheren Planung befinde, habe das Projekt schon rund eine Milliarde Euro verschlungen, schreiben die Abgeordneten, die sich nach dem konkreten Umsetzungsstand und dem weiteren Zeitplan erkundigen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 552 - 5. November 2014 - 09.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2014