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BUNDESTAG/4773: Heute im Bundestag Nr. 638 - 10.12.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 638
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 10. Dezember 2014, Redaktionsschluss: 11.45 Uhr

1. Fahrzeug-Bestand der Bundespolizei
2. Null-Toleranz-Politik gegenüber Doping
3. Beschaffung von Rohstoffen
4. Großer Aufwand durch Mindestlohngesetz
5. EEG-Verordnung wird neu gefasst



1. Fahrzeug-Bestand der Bundespolizei

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Bestand der Bundespolizei haben sich laut Bundesregierung Mitte November dieses Jahres 99 Sonderfahrzeuge befunden. Davon waren 20 Wasserwerfer, 16 Löschfahrzeuge, fünf Mastfahrzeuge und 58 geschützte Sonderwagen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3366) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3149) mitteilt. Danach waren 67 Sonderfahrzeuge einsatzbereit, während sich 32 "in Wartungen/Instandsetzungen oder im altersbedingten Aussonderungsverfahren" befanden. Für 65 Sonderfahrzeuge seien Ersatzteile herstellerseitig nicht mehr lieferbar.

Ferner befanden sich den Angaben zufolge am 14. November im Bestand der Bundespolizei 5.401 Einsatz- und Streifenfahrzeuge, nämlich 103 Krafträder, 1.533 Pkw, 3.373 Kraftwagen bis 3.500 Kilo Fahrzeugmasse, 326 Lastkraftwagen und 66 Kraftomnibusse. 5.145 Einsatz- und Streifenfahrzeuge seien einsatzbereit gewesen. Wie es in der Antwort weiter heißt, sind für alle bei der Bundespolizei eingesetzten Fahrzeugmodelle Ersatzteile lieferbar.

Zudem verfügte die Bundespolizei laut Vorlage Mitte November über 13 Schiffe und Boote ab zehn Meter Länge sowie mit Stand vom 10. Oktober über 69 Hubschrauber. Einsatzbereit waren der Regierung zufolge elf Schiffe und 52 Hubschrauber, während sich zwei Schiffe in planmäßigen Werftliegezeiten befanden und 17 Hubschrauber "in der geplanten Wartung/Instandhaltung".

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2. Null-Toleranz-Politik gegenüber Doping

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung verfolgt nach eigenen Angaben eine "Null-Toleranz-Politik gegenüber Doping". Eine uneingeschränkte aktive Dopingbekämpfung sei Voraussetzung für jegliche Bundesförderung, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/3370) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3171).

"In Fortentwicklung dieser Strategie ist auch das Bekenntnis der Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien von 2013 zu sehen, die die Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) postuliert", heißt es in der Vorlage weiter. Hierzu habe die Bundesregierung auch entsprechende Vorsorge im Haushaltsentwurf 2015 getroffen. Ein weiterer wesentlicher Meilenstein sei der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport, den das Bundesinnenministerium sowie die Bundesministerien für Justiz und für Gesundheit am 12. November 2014 vorgelegt haben.

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3. Beschaffung von Rohstoffen

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3391). Die Bundesregierung soll angeben, welche Konsequenzen sie aus einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission ziehen will. In der Kleinen Anfrage wird auch nach Definitionen von Konflikt- und Hochrisikogebieten gefragt sowie nach menschenrechtlichen Implikationen.

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4. Großer Aufwand durch Mindestlohngesetz

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft durch gesetzgeberische Maßnahmen hat sich stark erhöht. "Der rapide Anstieg des Erfüllungsaufwands ist fast ausschließlich auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz zurückzuführen, das zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 9,7 Milliarden Euro hauptsächlich auf Seiten der Wirtschaft verursacht", heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/3212) vorgelegten Jahresbericht 2014 des Nationalen Normenkontrollrates, der den Titel trägt "Folgekosten ernst nehmen - Chancen nutzen". Zum Vergleich der Auswirkungen des Mindestlohngesetzes schreibt der Rat: Die zusätzliche Belastung im Berichtszeitraum von gut neun Milliarden Euro beträgt etwa das Dreifache des Erfüllungsaufwands, der seit Mitte 2011 insgesamt entstanden ist. Damit stehen Bundesregierung und Parlament wieder weitgehend dort, wo die Bemühungen um Bürokratieabbau und Kostensenkungen begonnen haben."

Bei den weiteren belastenden Vorhaben der Regierung handelt es sich um vergleichsweise kleine Fälle im unteren zweistelligen Millionenbereich. Der Normenkontrollrat nennt die "Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung", das FACTA-USA-Umsetzungsgesetz, die KfW-Verordnung und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Zu den entlastenden Vorhaben wird das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (659 Millionen Euro) gerechnet.

Der Normenkontrollrat ruft dazu auf, Transparenz über Folgekosten in Deutschland durch EU-Maßnahmen herzustellen. Mehr als die Hälfte aller durch die Gesetzgebung verursachten Kosten habe ihren Ursprung in Brüssel. Deshalb sei es von größter Bedeutung, dass die Bundesregierung möglichst früh ihren Einfluss für kostensparende Regelungen geltend mache. "Das ist bis heute nicht ausreichend der Fall", kritisiert der Normenkontrollrat.

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5. EEG-Verordnung wird neu gefasst

Wirtschaft und Energie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Die Transparenzvorschriften für die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen verbessert werden. Regelungen dazu enthält die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen (18/3416). Darin werden unter anderem die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, weitere Angaben bei der Festsetzung der EEG-Umlage zu veröffentlichen.

Änderungen gibt es auch bei der Erhebung der EEG-Umlage, was Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber ist. Die auf selbst erzeugten und eigenverbrauchten Strom zu erhebende EEG-Umlage wird in Zukunft von den Netzbetreibern ermittelt. Die Übertragungsnetzbetreiber hätten die erforderlichen Daten selbst erst bei den Netzbetreibern anfordern müssen, heißt es zur Begründung. Als Ausgleich für den Mehraufwand können die Netzbetreiber fünf Prozent der von ihnen erhobenen EEG-Umlage für sich vereinnahmen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 638 - 10. Dezember 2014 - 11.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2014