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BUNDESTAG/4838: Heute im Bundestag Nr. 039 - 26.01.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 039
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 26. Januar 2015, Redaktionsschluss: 10.05 Uhr

1. Sicherheitsüberprüfung des Bundes
2. Kooperationsabkommen von Frontex
3. Internationale Polizeimissionen
4. Einsatz verdeckter Ermittlerin
5. Rente: Mutterschutz ist keine Beitragszeit
6. Klimaschutzbeitrag der Energiewirtschaft



1. Sicherheitsüberprüfung des Bundes

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Den Anwendungsbereich des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3772) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3645). Danach kommt das SÜG in den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes zur Anwendung, in denen "Verschlusssachen der Geheimhaltungsgrade VS-Vertraulich und höher hergestellt, bearbeitet und/oder verwaltet werden". Darüber hinaus werde das SÜG von allen öffentlichen Einrichtungen angewendet, die "als lebenswichtig festgestellt sind", sowie im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums in Bezug auf besonders sicherheitsempfindliche Stellen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, findet das Gesetz "ebenfalls Anwendung auf eine Vielzahl von nichtöffentlichen Stellen". Diese Stellen wirkten bei den Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben mit.

Zahlreiche dieser nichtöffentlichen Stellen seien sowohl aus Gründen des Sabotageschutzes als auch aus Gründen des Geheimschutzes dazu verpflichtet.

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2. Kooperationsabkommen von Frontex

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Kooperationsabkommen zwischen der EU-Grenzschutzagentur Frontex und Drittstaaten sind ein Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (18/3766) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3619). Wie daraus hervorgeht, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationsabkommen zwischen Frontex und 18 Nicht-EU-Staaten. Dabei handelt es sich den Angaben zufolge um Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Burundi, Kanada, Kap Verde, Georgien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Nigeria, Russland, Serbien sowie die Türkei, die Ukraine und die USA.

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3. Internationale Polizeimissionen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Teilnahme an internationalen Polizeimissionen ist Thema der Antwort der Bundesregierung (18/3768) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3623). Wie die Regierung darin schreibt, will sie sich "künftig weiterhin intensiv" an Polizeimissionen beteiligen und sich schwerpunktmäßig im osteuropäischen und nordafrikanischen Bereich mit Polizisten engagieren. Ziel des Einsatzes deutscher Polizeibeamter in internationalen und bilateralen Polizeimissionen sei es, "die Behörden und Bediensteten von Polizeiorganisationen des jeweiligen Gastlandes bei der Errichtung demokratisch-rechtstaatlicher, nachhaltiger und selbsttragender Polizeistrukturen zu unterstützen, die auf der Beachtung der Menschenrechte beruhen".

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4. Einsatz verdeckter Ermittlerin

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um verdeckte Ermittlungen geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3754) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3389). Wie die Regierung darin schreibt, war das Bundeskriminalamt vom Generalbundesanwalt (GBA) im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit "polizeilichen Ermittlungen beauftragt, bei denen ein Verdeckter Ermittler des Landeskriminalamtes Hamburg eingesetzt wurde". Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein sei vom GBA im Zeitraum von 2004 bis 2006 mit polizeilichen Ermittlungen beauftragt gewesen, bei denen ebenfalls verdeckt ermittelt wurde. "Dem Einsatz des Verdeckten Ermittlers lag ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (...) zugrunde", STO-in-An-Hamburg-18 3754 heißt es in der Antwort weiter.

Wie die Fraktion in der Kleinen Anfrage ausführte, wurde Anfang November vergangenen Jahres bekannt, "dass in den Jahren 2000 bis 2006 eine Beamtin des Landeskriminalamtes Hamburg als verdeckte Ermittlerin namens 'Iris Schneider' in unterschiedlichen Zusammenhängen der außerparlamentarischen Linken eingesetzt wurde". Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, ob es aus Sicht der Bundesregierung rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist, "dass eine verdeckte Ermittlerin intime Beziehungen zu den Objekten ihrer Ausforschung unterhält". Der Antwort zufolge ist die Bundesregierung "unter anderem im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Unantastbarkeit der Intimsphäre" der Auffassung, "dass das Eingehen derartiger Beziehungen aus ermittlungstaktischen Gründen in aller Regel unzulässig ist".

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5. Rente: Mutterschutz ist keine Beitragszeit

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt die Nicht-Anrechnung von Mutterschutzzeiten bei der abschlagsfreien Rente ab 63. Das geht aus ihrer Antwort (18/3700) auf eine Kleine Anfrage (18/3609) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Darin schreibt die Regierung, es widerspräche dem Ziel der Rente ab 63, beitragsfreie Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit anzurechnen. Allerdings werde derzeit geprüft, "ob wegen des engen Zusammenhangs von Kindererziehung und Mutterschutz eine Änderung des geltenden Rechts angezeigt ist". In der Antwort heißt es weiter, dass die Bundesregierung bei der sogenannten Mütterrente nicht von höheren Kosten ausgeht als bisher geplant. Auch bei der Rente ab 63 rechnet die Regierung offenbar nicht damit, dass 2015 mehr als die vorausgesagten 240.000 Menschen diese abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen werden.

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6. Klimaschutzbeitrag der Energiewirtschaft

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Treibhausgas-Emissionen der Energiewirtschaft sollen aufgrund der bis Oktober 2012 umgesetzten und weiter wirksamen Maßnahmen bis 2020 auf rund 306 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2)-Äquivalente zurückgehen. Davon geht die Bundesregierung in ihrem Projektionsbericht aus dem Jahr 2013 aus, wie sie in einer Antwort (18/3704) auf eine Kleine Anfrage (18/3517) der Fraktion Die Linke schreibt. Im Jahr 2012 hätten die Emissionen 377 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente betragen. Für das Jahr 2013 könnten noch keine entsprechenden Angaben gemacht werden.

Die Regierung weist darauf hin, dass hinsichtlich der Interpretation der gemachten Mengenangaben der Bereich Energiewirtschaft nicht mit der Stromerzeugung gleichzusetzen sei. Einerseits seien hierin auch die mit der Wärmeversorgung verbundenen Emissionen enthalten, andererseits sei die Stromerzeugung der Industriekraftwerke nicht erfasst. Anders als im Projektionsbericht der Bundesregierung würden im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 zudem die flüchtigen Emissionen der Gasversorgung zugerechnet.

Weil die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschriebenen Maßnahmen häufig auch sektorenübergreifend wirkten, schreibt die Bundesregierung weiter, ließen sich zudem keine exakten Angaben für einzelne Sektoren ableiten. So wirkten insbesondere in den Bereich der Energiewirtschaft viele Maßnahmen anderer Sektoren hinein.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 039 - 26. Januar 2015 - 10.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2015


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