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BUNDESTAG/4858: Heute im Bundestag Nr. 059 - 03.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 059
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 03. Februar 2015, Redaktionsschluss: 10.40 Uhr

1. Mehr Soldaten für EUTM Mali
2. Gesundheitsdaten besonders schutzwürdig
3. Regierung bekräftigt Moldaus EU-Annäherung
4. Linke thematisiert Absturz von Flug MH17
5. Linke thematisiert Lage im Nigerdelta



1. Mehr Soldaten für EUTM Mali

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Der Bundeswehreinsatz im Rahmen der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali (European Union Training Mission Mali) soll fortgesetzt werden. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Ausbildung malischer Soldaten, sanitätsdienstliche Unterstützung, die Beratung des malischen Verteidigungsministeriums sowie die Sicherung von Personal, Material, Infrastruktur und Ausbildungsvorhaben der Mission, schreibt die Bundesregierung in einem Antrag (18/3836), der am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Erstmals soll Deutschland ab August dieses Jahres die Führung bei EUTM Mali übernehmen. Insgesamt bis zu 350 Soldaten sollen entsendet werden können, das sind 100 mehr als im noch laufenden Mandatszeitraum.

Eine Begleitung der malischen Streitkräfte in Kampfeinsätzen oder eine direkte Unterstützung der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen (MINUSMA), an der Deutschland ebenfalls beteiligt ist, sei nicht vorgesehen. Der Einsatz erfolge auf Ersuchen der malischen Regierung sowie auf Grundlage entsprechender Beschlüsse des Rates der Europäischen Union in Verbindung mit vier Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Das Mandat der Mission ist befristet bis Ende Mai 2016. Die Kosten beziffert die Bundesregierung auf 24 Millionen Euro.

Mali bildet laut Antrag einen Schwerpunkt des deutschen sicherheitspolitischen Engagements in Afrika. "Deutschland verfügt über jahrelange Erfahrung in Mali und die malischen Behörden sind sehr interessiert an der Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft", schreibt die Bundesregierung. Deutschland habe ein erhebliches Interesse daran, Terrorismus, Kriminalität und Verarmung, die mittelfristig starke Auswirkungen auch auf Europa haben können, gemeinsam mit seinen europäischen und internationalen Partnern entgegenzutreten. Zielsetzung der EU im Rahmen von EUTM Mali sei weiterhin, die malische Regierung bei der Stabilisierung der Lage im Land effektiv zu unterstützen. Das demokratisch geführte malische Militär soll dazu befähigt werden, Stabilität und Sicherheit in Mali selbst zu gewährleisten. Seit Beginn habe die Mission maßgeblich zur Stärkung der malischen Streitkräfte beigetragen. Bis Ende 2014 hätten fünf Gefechtsverbände der malischen Streitkräfte die Ausbildung durch EUTM Mali durchlaufen, bis zum Ende des Mandatszeitraumes im Mai 2016 sollen insgesamt bis zu acht Gefechtsverbände ausgebildet werden. In einem weiteren Schritt sollen dann die malischen Streitkräfte in Eigenverantwortung die Ausbildung zum weiteren Aufbau der Streitkräfte übernehmen, derzeit würden hierfür bereits die Grundlagen durch Ausbildung von malischen Ausbildern gelegt.

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2. Gesundheitsdaten besonders schutzwürdig

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsdaten sind nach Aussage der Bundesregierung besonders schutzwürdig und sollten daher nicht leichtfertig weitergegeben werden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/3849) auf eine Kleine Anfrage (18/3633) der Fraktion Die Linke schreibt, ist davon auszugehen, "dass Versicherte sich der besonderen Bedeutung ihrer Daten bewusst sind und daher sorgsam und zurückhaltend mit der Weitergabe entsprechender Informationen umgehen".

Die Anfrage bezieht sich auf Datensammlungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV). So habe die Versicherungsgruppe Generali angekündigt, dass Kunden, die selbst Gesundheitsdaten über sich sammeln und an die Versicherung weiterreichen, eine Gratifikation (Bonus) erhalten sollen, schreibt die Linke. Mit den Daten könnten Rückschlüsse über den Gesundheitszustand der Versicherten gezogen werden, etwa hinsichtlich der Blutzuckerwerte, Einnahme von Medikamenten, Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen, Zyklus und Schwangerschaften, aber auch sportlichen Aktivitäten, Essgewohnheiten oder Schlafphasen. Andere Versicherungen planten ähnliche Angebote.

Die Bundesregierung weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass in einem solchen Fall die Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten sind. Versicherungen, die derartige Tarife anbieten wollten, müssten darüber hinaus sorgfältig und verantwortlich mit den Informationen umgehen. Die Gefahr einer "Individualisierung des Gesundheitsrisikos" in der PKV werde derzeit nicht gesehen. Allerdings werde die Regierung die Entwicklung sorgfältig beobachten, was im Übrigen auch für die Chancen der digitalen Anwendungen gelte.

Grundsätzlich ist nach Angaben der Bundesregierung die kontinuierliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher personenbezogenen Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten zulässig. Die Einwilligung sei auch nur dann wirksam, wenn sie auf einer freien Entscheidung beruhe und nach einer vollständigen und verständlichen Information getroffen werde. Eine solche Einwilligung müsse schriftlich niedergelegt werden.

Eine Vertragsgestaltung, die dem Versicherten erlaube, seine Beitragszahlung zu reduzieren, sei nicht grundsätzlich unzulässig. Es liege jedoch im eigenen Interesse der Versicherten, "sorgfältig mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen sowie Vor- und Nachteile ihrer Bereitschaft zur Datenoffenlegung sorgfältig und bewusst abzuwägen."

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3. Regierung bekräftigt Moldaus EU-Annäherung

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Republik Moldau hat nach dem Sieg des proeuropäischen Lagers bei den Wahlen im November 2014 aus Sicht der Bundesregierung die Chance, die notwendigen Reformbemühungen fortzusetzen - zur Verwirklichung der im Assoziierungsabkommen mit der EU gemeinsam festgelegten Ziele. "Die Bundesregierung ist überzeugt, dass dies der beste Weg hin zu stabiler Demokratie und prosperierender Wirtschaft in der Republik Moldau ist", heißt es in einer Antwort (18/3790) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3624). "Einzelne kritische Einschätzungen" von internationalen Wahlbeobachtern - etwa ein Mangel an Transparenz für die Kriterien bei der Einrichtung von Wahllokalen im Ausland - bieten aus Sicht der Bundesregierung "Anlass zu einer gewissen Sorge". Gleichwohl hätte die OSZE in ihrer vorläufigen Bewertung die Abstimmung als "gut organisiert und friedlich" charakterisiert. Der abschließende Bericht der Internationalen Wahlbeobachtermission liege noch nicht vor.

Drohungen Russlands im Zusammenhang mit der EU-Annährung Moldaus - unter anderem mit beschränkten Handelsembargos - hält die Bundesregierung für "nicht akzeptabel". Sie würden "erhebliche Zweifel" an der Relevanz der von russischer Seite angeführten Sachgründe zum Einfuhrstopp für bestimmte moldauische Produkte wecken. Russland habe "im engen zeitlichen Zusammenhang" zur Ratifikation des EU-Freihandelsabkommens ein Einfuhrverbot für Obst aus Moldau erlassen. Offiziell sei das Verbot mit angeblich festgestelltem Schädlingsbefall begründet worden.

Darüber hinaus sieht nach Auskunft der Bundesregierung das Assoziierungsabkommen zwischen EU und Moldau unter anderem "eine Intensivierung von Dialog und Zusammenarbeit insbesondere zu Fragen der Konfliktprävention und Krisenbewältigung, regionaler Stabilität, Abrüstung, Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Waffenausfuhrkontrolle vor". Mit der Zusammenarbeit sollen "Konvergenz und Wirksamkeit der Politik unter Nutzung bilateraler, internationaler und regionaler Foren" verstärkt werden. Eine darüber hinausgehende "Koordinierung der militärischen Politik" sehe das Abkommen nicht vor, schreibt die Bundesregierung.

Die Nato-Außenminister hätten sich auf eine Reihe praktischer Maßnahmen zur Unterstützung der Republik Moldau "innerhalb des Rahmens der bestehenden Partnerschaft zwischen der Nato und der Republik Moldau" verständigt. Dazu gehöre die Schaffung eines Nato-Verbindungsbüros, soweit von der Regierung Moldau gewünscht. Bislang sei die moldauische Regierung auf dieses Angebot nicht eingegangen. Die Bundesregierung betont, dass eine EU-Beitrittsperspektive im Rahmen der Östlichen Partnerschaft "weiterhin nicht vorgesehen" ist.

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4. Linke thematisiert Absturz von Flug MH17

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach "neuen Erkenntnissen zum Absturz von Flug MH17" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3818). Ein Zwischenbericht des für Flugunfalluntersuchung zuständigen niederländischen "Untersuchungsrates für Sicherheit" (OVV), der ein internationales Ermittlerteam koordiniere, sehe die Ursache für den Absturz von Malaysia Airlines Flug 17 im Juli 2014 im Osten der Ukraine im "Einschlag von Objekten mit hoher Geschwindigkeit", mache aber keine Angaben zu den Verursachern. "Die Auffassungen darüber, wer für den Abschuss des Fluges MH17 verantwortlich sein könnte und mit welchen Waffensystemen - Flugabwehrrakete oder Kampfjet - der Absturz verursacht wurde, differieren", schreiben die Abgeordneten. Die ostukrainischen Rebellen würden von einem Abschuss des Flugzeugs durch ukrainische Kräfte ausgehen, die ukrainische Regierung hingegen von einem Abschuss durch ostukrainische Rebellen. Kiew sehe, ebenso wie unter anderem Vertreter der NATO und einiger westlicher Staaten auch die russische Regierung in der Verantwortung.

Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem danach, welche Zwischenergebnisse der Bundesregierung zum Zeitpunkt des OVV-Zwischenberichts in Hinsicht auf die Analyse des Bildmaterials vom Absturzort vorlagen und ob die Bundesregierung Hinweise darauf habe, ob sich am Tag des Absturzes ein oder mehrere Militärflugzeuge über der Absturzstelle befunden hätten. Zudem soll sie angeben, ob sie Erkenntnisse dazu habe, "ob ukrainische Militärflugzeuge im Radarschatten ziviler Maschinen fliegen oder zu irgendeinem Zeitpunkt geflogen sind". Weitere Fragen zielen auf die von AWACS-Aufklärungsflugzeugen erfassten Daten und auf US-amerikanische Satellitenbilder mit Blick auf den möglichen Einsatz von Flugabwehrraketen. Wissen wollen die Abgeordneten zudem, welche Erkenntnisse die Bunderegierung und nachgeordneten Stellen, insbesondere Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst, zu Abschüssen ukrainischer Kampfhubschrauber und Militärflugzeuge in der ersten Julihälfte 2014 haben und warum "nicht spätestens nach den Abschüssen vom 12., 14., und 16. Juli ein Warnhinweis an deutsche Fluggesellschaften" ergangen sei. Schließlich fragt die Fraktion, inwiefern sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung "aktuell beweisen" lasse, dass Flug MH17 am 17. Juli 2014 von ostukrainischen Rebellen mit Systemen aus russischen oder aus ukrainischen Militärbeständen und nicht vom ukrainischen Militär abgeschossen wurde.

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5. Linke thematisiert Lage im Nigerdelta

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die "Unterstützung von ziviler Krisenprävention und Konfliktbearbeitung im Nigerdelta" steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3827). Die Abgeordneten schreiben von "vielfältigen Konflikten, im Spannungsfeld von sozialer Rebellion, ethnischer Differenz und Kriminalität im Nigerdelta", wo der größte Teil der Rohölförderung Nigerias stattfinde und die dadurch verursachten Umweltschädigungen "immens" seien.

Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Nigeria zwischen 2005 und 2015 sowie zu Projekten und Programmen der zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention insbesondere im Nigerdelta geben. Wissen wollen die Abgeordneten zudem, inwiefern diese Aspekte im Kontext der 2008 vereinbarten deutsch-nigerianischen Energiepartnerschaft ein Rolle spielen, aus welchem Erdgasfördergebiet Deutschland im Rahmen Energiepartnerschaft nigerianisches Erdgas beziehen wird und wie die Bundesregierung die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards in der Förderung des für den Export nach Deutschland bestimmten Erdgases absichern will. Weitere Fragen zielen auf die "aktuelle Zunahme an Piraterie vor der nigerianischen Küste", auf eine etwaige "militärische, paramilitärische oder sonstige Sicherheitszusammenarbeit" zwischen Deutschland und Nigeria sowie die Maßnahmen der dortigen Regierung im Vorfeld der Wahlen Mitte Februar, "eine erneute Eskalation der Krise im Nigerdelta abzuwenden".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 059 - 3. Februar 2015 - 10.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2015


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