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BUNDESTAG/5045: Heute im Bundestag Nr. 246 - 12.05.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 246
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 12. Mai 2015, Redaktionsschluss: 09.55 Uhr

1. Reform der Scoring-Verfahren
2. Suche nach Eichmann wohl nicht sabotiert
3. Psychologische Hilfe für Flüchtlinge
4. Förderung der Mütter- und Kindergesundheit
5. Experten von URENCO bei Atomverhandlungen


1. Reform der Scoring-Verfahren

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will sogenannte Scoring-Verfahren verbraucherfreundlicher gestalten. Unter anderem sieht der Gesetzentwurf der Fraktion (18/4864) vor, mehr Transparenz für die Betroffenen herzustellen. Mit dem sogenannten Scoring wird von Auskunfteien, wie zum Beispiel der Schufa, oder anderen Unternehmen die Kreditwürdigkeit einer Person ermittelt.

In der Begründung des Gesetzentwurfes schreiben die Grünen-Abgeordneten, dass die bisherigen Informations- und Auskunftsansprüche für Verbraucher im Bundesdatenschutzgesetz nicht ausreichten. Die betroffenen Unternehmen nutzten den "weiten Spielraum" aus und gäben Daten heraus, die sich für den Auskunftsersuchenden nicht ohne weitere Informationen erschlössen. Zudem kritisieren die Grünen, dass auch die Daten, die gespeichert und für das Scoring verwendet werden dürfen, kaum Eingrenzungen unterlägen.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Verbrauchern weitere Auskunftsansprüche einzuräumen. So sollen die Unternehmen auch die "Gewichtung der verwendeten Daten" und die "verwendeten Vergleichsgruppen" offenlegen. Einen Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder das sogenannte Geo-Scoring - hierbei werden Wohnortdaten herangezogen - sollen verboten werden. Auch die Kontrolle der Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden soll nach den Plänen der Grünen verstärkt werden.

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2. Suche nach Eichmann wohl nicht sabotiert

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat keine Hinweise darauf, dass Ende der 1950er Jahre die Suche deutscher Behörden nach dem geflüchteten früheren SS-Führer Adolf Eichmann sabotiert oder halbherzig geführt worden ist. Es gebe auch keine Hinweise darauf, warum die Suche letztlich erfolglos blieb, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/4783) auf eine Kleine Anfrage (18/4628) der Fraktion Die Linke.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den Angaben zufolge dem Auswärtigen Amt erstmals "mit Schreiben vom 11. April 1958 Hinweise auf den Verbleib von Adolf Eichmann übermittelt". Aus den im Bundesnachrichtendienst (BND) verbliebenen Altunterlagen ergebe sich, dass der Auslandsgeheimdienst dem Landesamt für Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz am 8. September 1959 mitgeteilt habe, dass man den Aufenthaltsort des Altnazis nicht kenne. In dem Fernschreiben habe es geheißen, Eichmann solle sich "nach Karteinotierungen von 1952 in Ägypten und später in Argentinien aufgehalten haben. Wo sich sein derzeitiger Wohnsitz befindet, ist hier nicht bekannt."

Dem BND hätten damals unterschiedliche Informationen zu Eichmann und seinem möglichen Aufenthaltsort vorgelegen. Aus den im BND verbliebenen Unterlagen ergebe sich auch nicht, ob andere Behörden vom BND vor 1959 über den möglichen Aufenthaltsort Eichmanns informiert worden seien. Gründe, warum dies möglicherweise nicht geschah, seien den Unterlagen ebenfalls nicht zu entnehmen. Auch aus den im BfV gesichteten Akten ergäben sich "keine Hinweise auf eine dortige frühere Kenntnis von dem Aufenthaltsort Adolf Eichmanns".

Eichmann war der Hauptorganisator der Deportationen von Juden in die Konzentrations- und Vernichtungslager der Nationalsozialisten. Nach Ende des Krieges entkam er 1946 aus US-Gefangenschaft und lebte mit gefälschten Papieren weiter in Deutschland, bevor er sich über Italien nach Argentinien absetzte. In Buenos Aires lebte er unter dem Namen Ricardo Klement. 1960 wurde Eichmann vom israelischen Geheimdienst nach Israel entführt, in einem Prozess 1961 zum Tode verurteilt und 1962 hingerichtet.

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3. Psychologische Hilfe für Flüchtlinge

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Flüchtlinge können in Deutschland auch Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung geltend machen. So seien mit dem zum 1. März 2015 geänderten Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzliche Verbesserungen verbunden, heißt es in der Antwort (18/4622) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4579) zur psychosozialen Betreuung und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen.

In der Gesundheitsversorgung der Asylbewerber seien die Grundleistungen nach der Reform auf 15 Monate beschränkt, während es zuvor 48 Monate waren. In diesen ersten 15 Monaten bekämen Flüchtlinge nur eine Akut- und Schmerzversorgung. Anschließend hätten die Berechtigten Anspruch auf Gesundheitsleistungen auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Leistungsbezieher erhielten somit wie Versicherte der GKV "notwendige und angemessene psychotherapeutische und andere Leistungen zur Krankenbehandlung". Die Behandlung werde von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ein Dolmetscher für die Verständigung zwischen Therapeut und Patient sei hingegen "nicht vom Leistungsanspruch der GKV-Versicherten umfasst". Das Bundessozialgericht (BSG) habe darauf hingewiesen, "dass die Verständigung aller in der GKV Versicherten mit den an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Leistungserbringern auch in ihrer jeweiligen Muttersprache nicht zum Leistungsumfang einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung gehört". Allerdings gebe es zunehmend Ärzte und Psychotherapeuten, die auch eine Fremdsprache beherrschten. Berufsverbände und Kassenärztliche Vereinigungen böten zudem Suchportale an, die bei der Arztsuche nach Sprachkenntnissen differenzierten.

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4. Förderung der Mütter- und Kindergesundheit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Deutschland hat in den Jahren 2011 bis 2013 Mittel in Höhe von insgesamt knapp 1,31 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, die sich auf die Muskoka-Initiative zur Förderung der Mütter- und Kindergesundheit anrechnen lassen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/4618) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4510) hervor.

Die Bundesregierung hatte sich laut Fragestellern verpflichtet, für die 2010 im Rahmen der G8 gegründete Initiative zusätzliche Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro in den Jahren 2011 bis 2015 zur Verfügung zu stellen. Als Basiswert für die Muskoka-anrechenbaren Mittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit gibt die Bundesregierung laut Antwort für das Jahr 2008 Mittel in Höhe von 302,7 Millionen Euro an. Die Mittel im Rahmen der Initiative seien in den Jahren 2011 bis 2013 unter anderem an Organisationen wie den UN-Bevölkerungsfonds (UNFPA), die Weltbank, die Weltgesundheitsorganisation WHO, das UN-Kinderhilfswerk UNICEF und das UN-Welternährungsprogramm (WFP) geflossen.

Die Bundesregierung misst der Mütter- und Kindergesundheit im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit auch künftig hohe Bedeutung bei. Mit der Ausrichtung der Wiederauffüllungskonferenz der globalen Impfallianz GAVI im Januar 2015 und der Erhöhung des deutschen Beitrags auf 600 Millionen Euro sowie der Fortführung der Initiative Selbstbestimmte Familienplanung und Müttergesundheit in Höhe von 100 Millionen Euro pro Jahr "hat die Bundesregierung die Weichen gestellt, damit die Gesundheit von Kindern und Müttern (einschließlich Familienplanung) auch weiterhin hohe Priorität genießt und keine Finanzierungslücken nach dem Jahr 2015 entstehen". Man setze sich darüber hinaus dafür ein, "dass Mütter- und Kindergesundheit, inklusive der Verwirklichung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, als 'unfinished business' im Rahmen der Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung entsprechende Priorität eingeräumt wird".

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5. Experten von URENCO bei Atomverhandlungen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die durch einen Zeitungsbericht bekannt gewordene Beteiligung von Mitarbeitern des URENCO-Konzerns an den Atomverhandlungen mit Iran ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/4836) der Fraktion Die Linke. Das Konsortium betreibe Anlagen zur Urananreicherung in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und den USA.

Außerdem sei der Konzern gemeinsam mit der Firma AREVA an der Enrichment Technology Company (ETC) beteiligt, die für die Forschung, Entwicklung und den Bau von Urananreicherungstechnik und -anlagen zuständig sei. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, aus welchen Gründen die Anreichungsexperten von URENCO an den Atomverhandlungen beteiligt worden sind und über welche Spezialkenntnisse sie verfügen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 246 - 12. Mai 2015 - 09.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2015

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