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BUNDESTAG/5091: Heute im Bundestag Nr. 292 - 20.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 292
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 10. Juni 2015, Redaktionsschluss: 13.30 Uhr

1. Ausschuss billigt Versorgungsgesetz
2. Aufwertung von Sozialberufen
3. BER-Eröffnungstermin unter der Lupe


1. Ausschuss billigt Versorgungsgesetz

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages das sogenannte GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (18/4095) beschlossen. Bei der Abstimmung am Mittwoch votierte die Fraktion Die Linke mit Enthaltung, die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen die Vorlage, die in der parlamentarischen Beratung an zahlreichen Stellen noch verändert worden ist. So legten die Fraktionen von Union und SPD insgesamt 57 Änderungsanträge vor, die allesamt ebenfalls mehrheitlich beschlossen wurden.

Mit neuen Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten sollen unterversorgte ländliche Gebiete gestärkt und die teilweise Überversorgung in Ballungszentren und angrenzenden Regionen reduziert werden. So sollen künftig Arztpraxen in überversorgten Regionen nur dann nachbesetzt werden, wenn dies unter Versorgungsaspekten sinnvoll erscheint. Hier setzte der Ausschuss allerdings eine entschärfte Regelung durch, die auch für Psychotherapeuten gilt.

Um die hausärztliche Versorgung zu verbessern, wird die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 erhöht. Auch bei der ärztlichen Vergütung soll der Versorgungsaspekt künftig eine stärkere Rolle spielen. Weitere 1.000 Weiterbildungsstellen soll es nach dem Willen der Koalitionsfraktionen für bestimmte Fachärzte geben, etwa für Kinder-, Frauen- und Augenärzte.

Die Terminservicestellen, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet werden müssen, sollen sicherstellen, dass Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten. Mit einer überarbeiteten Psychotherapie-Richtlinie soll zudem die Versorgung auf diesem Gebiet verbessert werden. Vereinfacht wird die Bildung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), in denen zumeist Ärzte unterschiedlicher Fachrichtung zusammen arbeiten. Die Kommunen werden mit der möglichen Gründung solcher Zentren aktiv in die verbesserte Versorgung einbezogen werden.

Vor bestimmten Operationen, die besonders häufig empfohlen werden, dürfen Patienten künftig eine ärztliche Zweitmeinung einholen. So sollen teure und unnötige Eingriffe besser verhindert werden. Krankenhäuser werden außerdem stärker in die ambulante Betreuung der Patienten einbezogen.

Schließlich wird beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Fonds zur Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen geschaffen. Für den Fonds sollen zwischen 2016 und 2019 jährlich jeweils 300 Millionen Euro von den Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden.

Union und SPD sehen in dem Gesetz viele Verbesserungen zugunsten der Versicherten. Mit den zahlreichen Änderungsanträgen sei dem Gesetzentwurf "der letzte Schliff" gegeben worden, hieß es. So werde auch die Bedarfsplanung weiterentwickelt. Die Opposition hält Teile des Gesetzes für sinnvoll, monierte jedoch, die Vorlage werde angesichts des demografischen Wandels den zentralen Herausforderungen nicht gerecht. So sei die Bedarfsplanung unzureichend, zudem fehlten innovative Versorgungsformen. Mit der in das Gesetz eingearbeiteten Beschränkung der Regressforderungen der Kranken- und Pflegekassen an freiberufliche Hebammen sei überdies das Kostenproblem der Geburtshelferinnen nicht zu lösen.

Der Ausschuss lehnte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mehrere Anträge der Opposition mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab. So verlangte Die Linke (18/4187) eine erneuerte Bedarfsplanung in der medizinischen Versorgung. Ein weiterer Antrag der Linken (18/4099) mit dem Ziel, die Private Krankenversicherung (PKV) als Vollversicherung abzuschaffen, fand ebenfalls keine Mehrheit.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte in einem Antrag (18/4153) den Kommunen und Regionen eine stärkere Rolle bei der Planung, Steuerung und Gestaltung der gesundheitlichen Versorgung ermöglichen sowie Anreize für sektorenübergreifende Versorgungsmodelle schaffen. In einem weiteren Antrag der Grünen (18/1462) ging es um eine verbesserte Transparenz der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

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2. Aufwertung von Sozialberufen

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Antrag (18/4418) der Fraktion Die Linke zur Aufwertung von Sozial- und Erziehungsberufen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Darin forderte die Fraktion unter anderem gleichen Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit, die Eindämmung unfreiwilliger Teilzeitarbeit und die Abschaffung sachgrundloser Befristungen.

Die Linke argumentierte, es gebe zu viele Teilzeitbeschäftigte in dieser Branche, die einen zweiten oder gar dritten Job annehmen müssten und verwies auf den Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU, der die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe als Ziel der Regierung definiert habe. Es sei an der Zeit anzuerkennen, welch hochqualifizierte Arbeit dort geleistet werde, so die Fraktion.

Dem stimmten auch alle anderen Fraktionen grundsätzlich zu. Sie SPD-Fraktion kritisierte jedoch, der Antrag reihe allgemeine Forderungen aneinander. So spiele zum Beispiel die Leiharbeit in der Branche kaum eine Rolle. Um das Lohnniveau anzuheben, müssten in erster Linie die Sozialpartner und nicht der Bundestag angesprochen werden. Außerdem kritisierten die Sozialdemokraten, dass der Antrag das Thema Entgeltgleichheit, also die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen für die gleiche Arbeit, außen vor lasse.

Die Unionsfraktion betonte, zur Aufwertung der sozialen Berufe sei ein Bündel an Maßnahmen nötig. Um auszuloten, welche das sein könnten, habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits eine Arbeitsgruppe einberufen, deren Ergebnisse aber noch nicht vorlägen. Dies sollte man zunächst abwarten. Die Fraktion betonte, dass es bei der Teilzeitarbeit nicht um eine Schikane der Arbeitgeber gehe. Sie entspräche vielmehr dem Wunsch vieler Arbeitnehmer. Es sei aber sinnvoll, über flexiblere Modell zu diskutieren, um die Arbeitszeiten besser an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer anzupassen, hieß es von Seiten der CDU/CSU.

Bündnis 90/Die Grünen, die dem Antrag zustimmten, betonten, es sei natürlich Sache der Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Der Bundestag könne aber dennoch Rahmenbedingungen setzen. So habe zum Beispiel die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung fatale Auswirkungen auf die Bezahlung und die Weiterbildungsmöglichkeiten der Beschäftigten. Sie müsste deshalb endlich abgeschafft werden, forderten die Grünen. Sie unterstützten ebenfalls Forderungen nach einer Anti-Stress-Verordnung und einer Qualitätsoffensive in den Kitas.

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3. BER-Eröffnungstermin unter der Lupe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Fertigstellung des Berliner-Brandenburger Flughafenprojekts BER will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/5044) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, für wie sicher sie den Eröffnungstermin Herbst 2017 hält und welche Risiken diesen Termin gefährden könnten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 292 - 10. Juni 2015 - 13.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2015

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