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BUNDESTAG/5105: Heute im Bundestag Nr. 306 - 15.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 306
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 15. Juni 2015, Redaktionsschluss: 15.40 Uhr

1. Kinderbeauftragter des Bundestages
2. Bessere Versorgung für sterbende Menschen
3. Digitale Bildung gesellschaftlich nötig
4. Politisch motivierte Straftaten
5. Mehr Personal beim Luftfahrt-Bundesamt
6. Versuche an transgenen Mäusen und Fischen


1. Kinderbeauftragter des Bundestages

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Bei den Fraktionen gibt es derzeit keine Einigkeit über die Einrichtung eines Kinderbeauftragten des Bundestages. Das wurde während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich, bei der über die dahingehende Petition des Generalsekretärs der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Manfred Gahr, beraten wurde. Nach den Vorstellungen des DAKJ-Generalsekretärs soll der (oder die) Kinderbeauftragte "unabhängig und nicht weisungsgebunden sein". Er solle Gesetze und Entscheidungen der Exekutive daraufhin überprüfen, "ob sie den Rechten unserer Kinder und Jugendlichen entsprechen" und zugleich Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für Kinderrechtsvertreter sein. Schließlich solle der Kinderbeauftragte auf eigene Initiative hin tätig werden, "wenn Kinderrechte verletzt sein könnten", heißt es in der Petition. Der Kinderbeauftragte solle zudem dem Bundestag jährlich einen Bericht erstatten, was die Kinderrechte stärker in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit rücken würde.

Während Vertreter der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einsetzung eines Kinderbeauftragten ebenso befürworteten wie die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung hieß es von Seiten der Unionsfraktion, die dahingehenden Überlegungen innerhalb der Fraktion seien noch nicht abgeschlossen. In der SPD-Fraktion diskutiere man noch über die Ausgestaltung der Position des Kinderbeauftragten, sagte deren Vertreterin. Auch die Kinderkommission des Bundestages habe noch kein abschließendes Votum erarbeitet, sagte die Vorsitzende Susanne Rüthrich (SPD). Gleichzeitig war sie sich mit den Vertretern der Fraktionen einig, dass die Kinderrechte in Deutschland gestärkt werden müssten.

Nicht zuletzt die breite Unterstützung für die Petition zeige, dass die Anliegen der Kinder derzeit "noch nicht gut genug im Parlament vertreten werden", sagte Christina Schwarzer (CDU). Die Grundaussage der Petition sei richtig. "Kinder brauchen eine größere, eine bessere Stimme, weil sie oftmals gar keine haben", sagte die Unionsabgeordnete. Auf Nachfrage räumte Schwarzer ein, es gebe derzeit keinen expliziten Zeitplan für die Erarbeitung einer gemeinsamen Position der Unionsfraktion zu dem Thema. Sie kündigte jedoch an, die Familienpolitiker der Union würden Druck machen, damit dies im Herbst der Fall sei. Die SPD-Fraktion unterstütze das Anliegen der Schaffung eines Kinderbeauftragten, sagt Ulrike Bahr (SPD). Über die Frage der Ausgestaltung der Position sei aber der Diskussionsprozess innerhalb der Fraktion noch nicht abgeschlossen, fügte sie hinzu. Zugleich verwies sie darauf, dass die SPD-Fraktion sich schon länger für die Aufnahme von Kinderechten ins Grundgesetz ausgesprochen habe.

Die Einrichtung des Kinderbeauftragten müsse an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft werden, "damit es kein Papiertiger wird", forderte Cornelia Möhring (Die Linke). Dazu benötige es einen Dreiklang aus der Stärkung der Kinderrechte - etwa durch die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung - aus der gesetzlichen Verankerung der Funktion des Kinderbeauftragten und aus einer entsprechenden Ausfinanzierung des Amtes.

Gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass Deutschland die UN-Kinderechtskonvention von 1992 noch immer nicht vollständig umgesetzt habe, sei die Petition sehr wichtig, sagte Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen). Nach Ansicht ihrer Fraktion müsse das Amt des Kinderbeauftragten eine unabhängige Beschwerde- und Ansprechstelle sei, da es eine solche Position heute noch nicht gebe. Zugleich müsse ein Kinderbeauftragter darauf achten, dass "bei allen Entscheidungen von Regierung und Bundestag die Angelegenheiten der Kinder vorrangig berücksichtigt werden". Genauso, wie es in der UN-Kinderrechtskonvention formuliert sei, betonte Dörner.

Die Kinderkommission könne die Rolle des Kinderbeauftragten nicht übernehmen, machte die Vorsitzende Rüthrich deutlich. Derzeit sei die Kommission noch nicht soweit, zu sagen, wie eine eventuelle Zusammenarbeit mit dem Kinderbeauftragten aussehen könnte. Gerade vor dem Hintergrund, dass aktuell eine unabhängige Ombudsfunktion fehle, könne sie sich aber gut vorstellen, dass ein Kinderbeauftragter diese Leerstelle füllen kann, sagte die SPD-Abgeordnete.

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2. Bessere Versorgung für sterbende Menschen

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Schwer kranke Menschen sollen in Deutschland künftig intensiver versorgt und in der letzten Lebensphase individueller betreut werden. Das sieht im Kern der Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz der Bundesregierung vor (18/5170), das zur Beratung in den Bundestag eingebracht worden ist. Zwar habe es in den vergangenen Jahren schon Fortschritte in der Versorgung gegeben. Gerade in den ländlichen Regionen fehlten jedoch noch ausreichende Angebote. Nun sollen gezielt Anreize gesetzt werden zum Aus- und Aufbau der Hospiz- und Palliativversorgung.

Im Gesetzentwurf vorgesehen ist konkret eine bessere finanzielle Ausstattung der stationären Hospize für Kinder und Erwachsene. So wird der Mindestzuschuss der Krankenkassen für diese Einrichtungen erhöht. Die Tagessätze für Hospize werden pro Patient um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro angehoben. Zudem tragen die Krankenkassen künftig 95 statt 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die restlichen fünf Prozent erwirtschaften die Hospize weiter selbst. Damit soll die vornehmlich durch Spenden und Ehrenämter getragene Hospizbewegung erhalten bleiben. Dies sei von den Einrichtungen auch so gewünscht, hieß es.

Bei den ambulanten Hospizdiensten werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten bezuschusst, also etwa Fahrtkosten für ehrenamtliche Mitarbeiter. Die sogenannte Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll flächendeckend verbreitet werden. Ferner wird der Aufwand der Hospizarbeit in Pflegeheimen stärker berücksichtigt. Die Krankenhäuser bekommen die Möglichkeit, Hospizdienste mit Sterbebegleitung in ihren Einrichtungen zu beauftragen.

Die Sterbebegleitung soll auch Bestandteil des Versorgungsauftrages der gesetzlichen Pflegeversicherung werden. Pflegeheime sollen gezielt Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten abschließen. Außerdem sollen Pflegeheime und Einrichtungen für Behinderte ihren Bewohnern eine Planung zur individuellen medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren können, bezahlt von der Krankenkasse.

Die Palliativversorgung wird zudem ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, die Patienten bei der Auswahl von Angeboten der Palliativ- und Hospizversorgung individuell zu beraten. Ärzte und Krankenkassen sollen zusätzliche Vergütungen vereinbaren, um die Palliativversorgung und auch die Ausbildung der Mediziner auf diesem Gebiet zu verbessern.

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3. Digitale Bildung gesellschaftlich nötig

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die digitale Gesellschaft ist technische und soziale Realität. Aus der zwangsläufigen und notwendigen Alltagspraxis erwächst aber nicht automatisch die Fähigkeit zum selbstbestimmten Umgang oder die Kreativität zur eigenständigen Nutzung oder gar Weiterentwicklung der ökonomischen, sozialen und politischen Möglichkeiten, die sich aus der digitalen Revolution ergeben, schreiben Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (18/5105). Digitale Bildung sei deshalb nicht nur als individueller, sondern auch als ökonomischer und sozialer Entwicklungsprozess zu verstehen, der ohne die erfolgreiche Vermittlung von Medienkompetenz zum Scheitern verurteilt sein muss.

Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, umgehend Vorschläge vorzulegen, wie die umfassenden Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" für alle Fragen digitaler Bildung umgesetzt werden können.

Die Grünen erwarten, dass auf der Basis des neu gefassten Art. 91b Abs. 1 GG Vorschläge vorgelegt werden, wie der Bund die Länder und Kommunen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" unterstützen kann.

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4. Politisch motivierte Straftaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im April dieses Jahres sind in Deutschland 84 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5078) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/4984) hervor.

Bis zum 28. Mai sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für April 2015 insgesamt 1.415 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 107 Gewalttaten und 638 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 691 Tatverdächtige ermittelt werden. 39 von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurden vier Haftbefehle erlassen.

Von den 1.415 Straftaten entfielen laut Antwort 890 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 43 angegeben und die der Verletzten mit 42.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 372, von denen 58 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung 31 Verletzte registriert.

39 Straftaten, darunter drei Gewalttaten, wurden laut Vorlage der politisch motivierten Ausländerkriminalität zugeordnet; in diesem Bereich wurden drei verletzte Personen verzeichnet.

Die Zahl der sonstigen politisch motivierten Straftaten lag bei 114, von denen drei Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilt. Hier wird die Zahl der Verletzten mit acht angegeben.

Die aufgeführten Zahlen können sich der Vorlage zufolge "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern".

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5. Mehr Personal beim Luftfahrt-Bundesamt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sind zurzeit knapp 50 Stellen nicht besetzt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5075) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4767) hervor. Bis Ende des Jahres sollen diese freien Stellen "sukzessive" besetzt werden, heißt es weiter.

In den vergangenen fünf Jahren seien insgesamt 203 Vollzeitkräfte mehr eingestellt worden. "Dies zeigt einen Personalaufwuchs beim LBA in einem bislang nicht gekannten Maße", heißt es in der Antwort.

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6. Versuche an transgenen Mäusen und Fischen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Mäuse und Fische werden am häufigsten bei wissenschaftlichen Versuchen mit gentechnisch veränderten Tieren verwendet. Das geht aus einer Antwort (18/5077) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/4992) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Beide Tierarten verzeichnen im Vergleich zu anderen seit 2004 bis 2013 den höchsten Anstieg bei der Anzahl transgener Tiere, die im Rahmen von Tierversuchen verwendet wurden, heißt es in der Antwort. Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung wurden im Jahr 2004 rund 300.000 Mäuse eingesetzt. Im Jahr 2013 seien Versuche an fast 900.000 Mäusen vorgenommen worden. Im Gegensatz dazu habe sich die Anzahl eingesetzter transgener Ratten von über 13.000 im Jahr 2004 auf rund 7.000 im Jahr 2013 verringert.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 306 - 15. Juni 2015 - 15.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2015

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