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BUNDESTAG/5127: Heute im Bundestag Nr. 328 - 22.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 328
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 22. Juni 2015, Redaktionsschluss: 15.10 Uhr

1. Datenschutzbericht vorgelegt
2. Hausarztkonzept offenbar erfolgreich
3. Teilnahme an Integrationskursen
4. Institutioneller Rassismus


1. Datenschutzbericht vorgelegt

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, appelliert an den Gesetzgeber, ihre Behörde personell zu verstärken, "insbesondere auch bei der beabsichtigten Ausgestaltung meines Hauses als oberste Bundesbehörde". Nur dann sei eine effiziente Aufsicht im Sinne der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: 1 BvR 1215/07) zu gewährleisten, argumentiert Voßhoff in ihrem als Unterrichtung (18/5300) vorliegenden Tätigkeitsbericht 2013 und 2014.

Zugleich regt sie darin an, ihre regelmäßigen Berichte auch im Plenum des Bundestages vorstellen zu dürfen. Dadurch könnte das Parlament die Bedeutung des Datenschutzes in der digitalen Welt besonders zum Ausdruck bringen. Ihre Stellungnahmen könnten - ähnlich wie bereits beim Nationalen Normenkontrollrat - den Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung beigefügt werden, wenn diese in die parlamentarische Beratung eingebracht werden.

Eine weitere Empfehlung lautet, Konzeption und Finanzierung der Stiftung Datenschutz neu zu überdenken. Es sei unumgänglich, dass die wissenschaftliche Begleitung der gesellschaftlichen Veränderungen durch die Digitalisierung und deren Auswirkungen auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen koordiniert werden müssten. "Die Stiftung Datenschutz könnte hier einen zentralen Platz einnehmen", schreibt Voßhoff. Sie schlägt ferner vor, die Datenschutzbehörden bei der Umsetzung der digitalen Agenda der Bundesregierung hin zu einer "datenschutzgerechten digitalen Gesellschaft" einzubinden.

In dem Bericht empfiehlt Voßhoff dem Gesetzgeber zudem eine "klarstellende gesetzliche Regelung" zur Ausgestaltung der Kontrollstruktur im Bereich der Nachrichtendienste, um Kontrolllücken zu vermeiden. Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden sollten regelmäßig auf Effektivität, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Für die Aufzeichnung von Telefongesprächen, die beim Bundeskriminalamt eingehen, wird eine "bereichsspezifische gesetzliche Regelung" empfohlen.

An das Justizministerium richtet sich die Empfehlung, namensgleichen, aber nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragenen Betroffenen das Recht zuzusprechen, auf eine mögliche Verwechslung mit dem eingetragenen Schuldner hinzuweisen und entsprechende Warnhinweise in das Schuldnerverzeichnis aufnehmen zu lassen. Bei der Veröffentlichung von Insolvenzbekanntmachungen auf dem Justizportal www.insolvenzbekanntmachung.de sollten der fehlende Kopierschutz, die Speicherfristen und die unbeschränkte Suche innerhalb der ersten zwei Wochen überprüft werden.

Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber laut Vorlage beim Verfahren, Bankkonten durch dazu befugte Behörden abrufen zu lassen (Kontenabrufverfahren), die Rechtslage und die tatsächliche Praxis in Einklang bringen und die "Kontenabrufersuchen auf das Notwendige begrenzen". Das Bundesfinanzministerium wird aufgerufen, die Öffentlichkeit nochmals über den veränderten Verwaltungsvollzug bei der Kraftfahrzeugsteuer und über das Widerrufsrecht der Lastschrifteinzugsermächtigung zu informieren.

Für die "Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz" empfiehlt Voßhoff eine Überarbeitung. Darin sollten "datenschutzgerechte Regelungen zu Aktenaufbewahrungs- und Löschungsfristen" aufgenommen werden.

Bei der Identifizierung von Kunden nach dem Geldwäschegesetz rät Voßhoff dazu, auf die Möglichkeiten einer Videoidentifizierung zu verzichten. Ihre Behörde wünscht sich zudem "stärkere Sanktionsmöglichkeiten" gegenüber Telekommunikations- und Postdienstunternehmen. Auch hätte sie gerne die Zuständigkeit für Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

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2. Hausarztkonzept offenbar erfolgreich

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das im Jahr 2004 eingeführte Konzept der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) hat sich nach Ansicht der Bundesregierung bewährt. Das Ziel habe darin bestanden, die Qualität der hausärztlichen Versorgung zu steigern, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/5164) auf eine Kleine Anfrage (18/5021) der Fraktion Die Linke. Hausärzte sollten als Lotsen für eine besser vernetzte Versorgung sorgen.

Die Teilnahme der Versicherten an der hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig. Mit ihrer Teilnahme an der HzV verpflichten sich Versicherte, für ein Jahr nur einen selbst gewählten Hausarzt in Anspruch zu nehmen, der ebenfalls am Programm teilnimmt. Der Hausarzt sorgt dann bei Bedarf für eine Überweisung an einen Facharzt. Mit diesem System sollen unnötige Doppeluntersuchungen und Einweisungen in ein Krankenhaus vermieden werden. Das Konzept wurde in den Jahren bis 2014 mehrfach verändert.

Wie die Regierung unter Berufung auf den Deutschen Hausärzteverband weiter schreibt, gibt es derzeit 55 HvZ-Verbundverträge sowie rund 580 Einzelverträge zwischen Landesverbänden des Hausärzteverbandes mit Krankenkassen der jeweiligen Region. Die Zahl der HzV-Verträge steige seit 2009/2010 kontinuierlich an, was positiv zu sehen sei. Momentan nehmen den Angaben zufolge rund 3,7 Millionen Versicherte an der HzV teil.

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3. Teilnahme an Integrationskursen

Inneres//Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte von der Bundesregierung wissen, wie viele Personen in den Jahren 2005 bis 2014 eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs erhalten und wie viele in diesem Zeitraum tatsächlich einen Integrationskurs begonnen haben. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/5209) danach, wie viele Teilnahmeberechtigungen seit dem Jahr 2005 letztlich verfallen sind. Auch fragt sie unter anderem danach, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über die Gründe hat, aus denen Teilnahmeberechtigungen nicht wahrgenommen wurden.

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4. Institutioneller Rassismus

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Institutioneller Rassismus ist ein Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5199). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob es nach Auffassung der Bundesregierung in Deutschland institutionellen Rassismus gibt und wie er gegebenenfalls in Erscheinung tritt. Ferner fragen die Abgeordneten unter anderem danach, was nach Einschätzung der Bundesregierung die möglichen Gründe dafür sind, "dass sich Betroffene von rassistischem Behördenhandeln nicht an gegebene Beschwerdestellen wenden oder Anzeige erstatten".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 328 - 22. Juni 2015 - 15.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2015

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