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BUNDESTAG/5297: Heute im Bundestag Nr. 497 - 01.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 497
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 01. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 16.04 Uhr

1. 1,1 Millionen Euro für Sorbenstiftung
2. Ausforschung von Asylbewerbern
3. Regierung führt Bergerzeugnis ein
4. Regierung passt Marktorganisation an
5. Opposition will Milchmarkt stabilisieren
6. Bundesrat will Pflegereform ändern


1. 1,1 Millionen Euro für Sorbenstiftung

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/MIK) Der Zuschuss des Bundes an die "Stiftung für das Sorbische Volk" soll um 1,1 Millionen Euro auf 9,32 Millionen Euro erhöht werden. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am Donnerstag einstimmig bei den Beratungen über den Regierungsentwurf des Etats 2016 des Bundesinnenministeriums. Auch der Verband "Special Olympics Deutschland", der Menschen mit geistiger Behinderung einen Zugang zum Sport verschafft, soll im kommenden Jahr 200.000 Euro mehr erhalten. Somit sollen dort 280.000 Euro zur Verfügung stehen.

Noch nicht beraten hat der Ausschuss Maßnahmen im Etat des Bundesinnenministeriums, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber stehen. Dies soll in der so genannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 12. November geschehen, bei der auch ein entsprechendes Gesamtkonzept vorliegen soll

Darüber hinaus legten die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen insgesamt 18 Änderungsanträge vor, die die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit ihrer Mehrheit ablehnten. So forderte die Linke unter anderem für das Programm "Zusammenhalt durch Teilhabe", in dem demokratische Teilhabe in strukturschwachen Regionen bundesweit gefördert wird, eine Aufstockung um vier Millionen Euro auf insgesamt zehn Millionen Euro. Daneben forderten die Abgeordneten erstmalig 50 Millionen Euro für die Errichtung und Sanierung von bundesweiten Sportstätten für den Breitensport und zehn Millionen Euro mehr für den Erwerb von Fahrzeugen für den Katastrophenschutz. Dagegen solle der Zuschuss an das Bundesamt für Verfassungsschutz nach Antrag der Linken um 45 Millionen Euro auf 205,36 Millionen Euro gekürzt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderten erfolglos vier Millionen Euro zur Bekämpfung des Rechtsextremismus im Sport und 4,6 Millionen Euro mehr für die Förderung von Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern und Spätaussiedlern. Außerdem sollte eine unabhängige Beschwerdestelle für BKA und Bundespolizei mit 300.000 Euro ausgestattet werden.

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2. Ausforschung von Asylbewerbern

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) ) Bis zum vergangenen Jahr hat der Bundesnachrichtendienst (BND) gemeinsam mit amerikanischen Partnern Asylbewerber in Deutschland nach verwertbaren Informationen aus ihren Herkunftsländern ausgeforscht. Vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) berichtete am Donnerstag die letzte zuständige Referatsleiterin über dieses Programm. Die Zeugin K. war Chefin der "Hauptstelle für das Befragungswesen" von 2008 bis zur Auflösung der Behörde am 30. Juni 2014. Die studierte Juristin ist seit 1986 beim BND beschäftigt und leitete vor ihrer Tätigkeit im Befragungswesen Referate unter anderem für Vergaberecht und Partnerbeziehungen.

Die "Hauptstelle für das Befragungswesen" habe zu ihrer Zeit über vier Außenstellen und etwa 100 Mitarbeiter verfügt, unter ihnen rund 50 Befrager, berichtete die Zeugin. Überdies seien der Behörde bis zu zehn Mitarbeiter der amerikanischen National Security Agency (NSA) ständig zugeteilt gewesen. Sie hätten jährlich rund 300 Flüchtlinge vernommen. In Zeiten des Kalten Krieges zählten auch Spätaussiedler zur Zielgruppe. Die Asylbewerber seien um Auskünfte gebeten worden, die für die "Sicherheit der Bundesrepublik" von Interesse seien. Sie seien ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die Teilnahme am Programm freiwillig sei und keinerlei Einfluss auf den Ausgang ihrer Asylverfahren habe.

Die Regel sei gewesen, dass die amerikanischen Partner nur gemeinsam mit ihren BND-Kollegen Flüchtlinge hätten befragen dürfen. In Einzelfällen sei es aber auch vorgekommen, dass ein NSA-Mitarbeiter allein am Verhörtisch gesessen habe, wenn auf deutscher Seite Personalknappheit herrschte. Die Erkenntnisse hätten beide Dienste aber immer gemeinsam ausgewertet. In einer Außenstelle hätten 2012 Praktikanten und Bürosachbearbeiter einspringen müssen, weil sonst aus Mangel an hauptamtlichen BND-Befragern kein gemischtes Team zustande gekommen wäre, und die Amerikaner sich beschwerten, dass sie deswegen untätig herumsaßen. In Fällen von besonderem nationalen Interesse habe der BND gelegentlich aber auch entschieden, die amerikanischen Partner außen vor zu lassen.

"Es war grundsätzlich die Ausnahme, dass die Amerikaner allein reingegangen sind", sagte die Zeugin. Im November 2013 freilich erließ das Kanzleramt eine strikte Weisung, dass auch solche Ausnahmefälle nicht mehr vorkommen durften. Einige Monate zuvor hatte der frühere NSA-Mitarbeiter Edward Snowden die Schnüffelpraktiken von US-Diensten in Deutschland und Europa offengelegt. Auf die Frage, wie und aus welchem Grund die Anweisung des Kanzleramts zustande gekommen sei, erkläre die Zeugin, das wisse sie nicht.

Im November 2013 hatten Süddeutsche Zeitung und NDR berichtet, dass Erkenntnisse aus den Befragungen von Asylbewerbern in Deutschland, insbesondere Telekommunikationsdaten verdächtiger Personen, im US-Drohnenkrieg gegen radikalislamische Freischärler Verwendung fanden. Die Zeugin K. konnte dem Ausschuss dafür freilich keine Anhaltspunkte liefern. Auf die Frage, ob es in den Vernehmungen etwa auch um Handynummern gegangen sei, erwiderte sie: "Das war kein zentraler Punkt." Der BND habe sich nie für Telekommunikationsnetze und Kontaktdaten interessiert, auch für die Amerikaner sei das kein Thema gewesen. In den Vernehmungen sei vor allem die Versorgungslage in den Herkunftsländern zur Sprache gekommen, etwa der Brotpreis. Sie habe allerdings nie an einer Befragung teilgenommen, erklärte die Zeugin. Über Details könne sie daher nichts sagen.

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3. Regierung führt Bergerzeugnis ein

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Der neue Qualitätsbegriff "Bergerzeugnis" soll eingeführt werden. Dafür legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes (18/6164) vor, um das bestehende nationale Recht an das novellierte EU-Recht anzupassen. Im Zuge der Novellierung der Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel durch das EU-Parlament und den Rat im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 wird zudem das Recht der traditionellen Spezialitäten neu gefasst. Demzufolge sei auch die Umsetzung und Durchführung auf EU-Ebene durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission vom 18. Dezember 2013 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission vom 13. Juni 2014 überarbeitet worden.

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4. Regierung passt Marktorganisation an

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) EU-Hilfsmaßnahmen zur Stützung in Deutschland bei Marktstörungen aufgrund von Tierseuchen und dem Vertrauensverlust der Verbraucher infolge von Risiken für die Gesundheit erfordern Anpassungen im nationalen Recht. Aus diesem Grund legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (18/6160) vor. Der Entwurf soll Vorschriften des Marktorganisationsgesetzes, des Agrarmarktstrukturgesetzes, des Milch- und Margarinegesetzes und des Weingesetzes an die neue gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) anpassen. Die GMO gilt seit dem 1. Januar 2014 im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013.

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5. Opposition will Milchmarkt stabilisieren

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern ein aktives Milchmarkt-Krisenmanagement, um nach dem Wegfall der Milchquote die Rohstoffpreis zu stabilisieren. In einem gemeinsamen Antrag (18/6206) wird die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, auf EU-Ebene im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Milchviehbetriebe zu unterstützen. Betriebe, die ihre Milcherzeugung um bis zu 20 Prozent drosseln, sollen demnach für einen befristeten Zeitraum mit Bonuszahlungen entschädigt werden, um kurzfristig die Angebotsmenge auf dem Markt zu reduzieren. Dafür sollen Betriebe, die ihrer Produktionsmenge um fünf Prozent oder höher erhöhen, für einen befristeten Zeitraum eine Abgabe entrichten. Auf nationaler Ebene soll ein Unterstützungsprogramm für die grünlandgebundene Milchviehhaltung in einer Höhe von 50 Millionen Euro bereitgestellt werden. Davon profitieren sollen kleine und mittlere Milchviehbetriebe, denn die Fördermittel sollen bei einer maximalen Besatzdichte von zwei Großvieheinheiten pro Hektar Grünland und Sommerweidehaltung gekoppelt werden.

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6. Bundesrat will Pflegereform ändern

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat begrüßt das von der Regierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz (18/5926), verlangt aber eine Anpassung an das Sozialhilfegesetz. Mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der Pflegeversicherung sei "die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen" (SGB XII) verbunden. Hier gehe es insbesondere um die Schnittstellen zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf, wie aus einer Unterrichtung (18/6182) der Regierung an den Bundestag hervorgeht.

Die Länder hätten immer darauf hingewiesen, dass vor allem in Bezug auf die rechtlichen und finanziellen Folgen die Wechselwirkungen der Systeme SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) genau analysiert und bewertet werden müssten. Der Gesetzentwurf enthalte zudem einseitig Berechnungen zur Entlastung der Sozialhilfe, die nicht nachvollzogen werden könnten und einer validen Datengrundlage entbehrten, heißt es weiter.

Es wäre dringend geboten gewesen, bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeversicherungsrecht auch die Übertragung auf das Sozialhilferecht umzusetzen. Der Bundesrat bedauere, dass die Bundesregierung dies nicht getan habe.

In der Erwiderung der Bundesregierung heißt es, hinsichtlich der erforderlichen Anpassungen im SGB XII werde zeitnah ein separater Gesetzentwurf in Form eines Artikelgesetzes vorgelegt, dessen Regelungen zum 1. Januar 2017 zeitgleich mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft treten sollen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 497 - 1. Oktober 2015 - 16.04 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2015

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