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BUNDESTAG/5318: Heute im Bundestag Nr. 518 - 14.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 518
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 14. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 10.03 Uhr

1. Änderung bei Berechnung des Mietspiegels
2. Regierung: Weniger illegales Holz
3. Verringerung von Schienenlärm
4. Kostensteigerungen beim Straßenbau
5. Bundesrat will Bundesbeteiligung
6. Vereinfachtes Verfahren auch im Ausland


1. Änderung bei Berechnung des Mietspiegels

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen in Richtung einer Änderung der Berechnung der im Mietspiegel wiedergegebenen ortsüblichen Vergleichsmiete. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wir gefordert, dass zur Erhebung des qualifizierten Mietspiegels alle Wohnungen erfasst werden, unabhängig davon, ob sich der Mietzins verändert hat. Derzeit, so bemängeln die Petenten, würden gleichbleibende Mieten, die im Mietspiegel dämpfend wirken würden, nicht berücksichtigt. Der Durchschnitt werde aus Wohnungen berechnet, bei denen die Miete im Zeitraum der zurückliegenden vier Jahre gestiegen ist, oder für die ein neuer Mietvertrag geschlossen wurde. "Dadurch werden alteingesessene Mieter benachteiligt, die sich die steigenden Mieten nicht mehr leisten können", heißt es in der Eingabe.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird unter Bezugnahme von Auskünften des zuständigen Bauausschusses sowie der Bundesregierung auf verschiedene gesetzliche Maßnahmen hingewiesen, die das Ziel gehabt hätten, den Mietanstieg insbesondere in Ballungsräumen einzudämmen. So sei schon in dem im Mai 2013 in Kraft getretenen Mietrechtsänderungsgesetz eine Regelung eingeführt worden, um flexibel auf Mietsteigerungen reagieren zu können. Danach können die einzelnen Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 Prozent auf 15 Prozent absenken.

Das jüngst in Kraft getretene Mietrechtsnovellierungsgesetz wiederum regle, dass zum einen die Kosten der vom Vermieter eingeschalteten Makler nicht mehr auf die Wohnungssuchenden umgewälzt werden können. Außerdem dürfe bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent steigen.

Wie aus der Vorlage hervorgeht, sind auch weitere Maßnahmen zum Schutz der Mieter geplant. So hätten die Koalitionsfraktionen unter anderem vereinbart, dass im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete "auf eine breitere Basis gestellt und realitätsnäher dargestellt werden soll". Die Bundesregierung, so heißt es weiter, habe angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten. Der Petitionsausschuss hält in diesem Zusammenhang die vorliegende Petition für geeignet, "um auf die bestehende Problematik aufmerksam zu machen".

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2. Regierung: Weniger illegales Holz

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Der Anteil an illegalem Holz auf dem deutschen Markt verringert sich. Davon geht die Bundesregierung in einer Antwort (18/6249) auf eine Kleine Anfrage (18/5830) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus. Die Feststellung basiere auf Indizien seit Inkrafttreten der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) im März 2013, die in Deutschland durch Verabschiedung des Holzsicherungsgesetzes umgesetzt wurde. In der Antwort wird eingeschränkt, dass sich die Abnahme nicht konkret beziffern lasse. Allerdings habe die Anzahl der vom Holzhandel beim "Thünen Kompetenzzentrum für Holzherkünfte" zu Prüfzwecken eingesandten Proben zugenommen. Dabei sei wiederum festgestellt worden, dass die Anzahl der aufgedeckten Falschdeklarationen, die mögliche Hinweise auf illegale Holznutzung liefern, seit Inkrafttreten der EUTR abnehme. Für Sperrhölzer gelte dies jedoch nicht.

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3. Verringerung von Schienenlärm

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Aktivitäten des Bundes zur Verringerung von Schienenlärm sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6260). Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben, an welchen Stellen des deutschen Bahnnetzes sich Dauermessstellen für Schienenlärm befinden und ob die Bundesregierung bestätigen kann, dass sich die Lärmemissionen von Güterwagen durch Schadstellen an den Rädern erhöhen.

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4. Kostensteigerungen beim Straßenbau

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über Kostensteigerungen von Straßenbauprojekten will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6258) mit insgesamt 34 Fragen zu verschiedenen Verkehrsprojekten informieren.

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5. Bundesrat will Bundesbeteiligung

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat erwartet bei der wachsenden Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland eine substanzielle Finanzierungsbeteiligung des Bundes, die das bislang für das Jahr 2015 in Aussicht gestellte Niveau "deutlich" überschreitet. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Regierung für den Bundeshaushalt 2016 (18/5500) hervor, die die Bundesregierung als Unterrichtung (18/5502) vorgelegt hat. Der Bundesrat erinnert dabei an die Zusage der Bundesregierung, sich ab dem Jahr 2016 strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen, zu beteiligen. Diese Zusage sei jetzt "zügig" zu konkretisieren, heißt es weiter.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Gegenäußerung auf das beschlossene Maßnahmenpaket zur Erleichterung und Beschleunigung der Verfahren, das weitere erhebliche finanzielle Entlastungen der Länder und Kommunen durch den Bund vorsehe. So werde die Hilfe für 2015 auf zwei Milliarden Euro verdoppelt und ab dem 1. Januar 2016 trage der Bund einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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6. Vereinfachtes Verfahren auch im Ausland

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Das im Kinderunterhaltsrecht vorgesehene vereinfachte Verfahren soll auch weiterhin dann Anwendung finden, wenn der Unterhaltspflichtige seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland hat. Von einer in ihrem eigenen Gesetzentwurf (18/5918) zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts vorgesehenen Regelung, die diese Möglichkeit gestrichen hätte, nimmt die Bundesregierung inzwischen Abstand. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/6287) über die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzesvorhaben hervor.

Die Länderkammer hatte sich nachdrücklich für die Beibehaltung des vereinfachten Verfahrens ausgesprochen. Sie argumentierte, dass das vereinfachte Verfahren in der Praxis der Jugendämter bei Auslandsfällen eine "herausragende Bedeutung" habe. Der in der Gesetzesbegründung für die Streichung angeführten Grund, dass Auslandszustellungen vorzunehmen und Sprachbarrieren zu überwinden seien, gelte auch für andere Verfahrensarten, insbesondere für die dann wohl als Ersatz zum Einsatz kommende einstweilige Anordnung. Die geplanten Neuregelungen des vereinfachten Verfahrens sind nach Ansicht des Bundesrates auch für Auslandsfälle sinnvoll: Da der Entwurf vorsehe, den Formularzwang im vereinfachten Verfahren aufzuheben, würde künftig zum Beispiel keine amtliche Übersetzung mehr notwendig.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 518 - 14. Oktober 2015 - 10.03 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2015

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