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BUNDESTAG/5353: Heute im Bundestag Nr. 553 - 28.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 553
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 12.52 Uhr

1. Unterbringung von Flüchtlingen
2. Lieferengpässe bei Medikamenten
3. Meldestelle für Internetinhalte
4. Zulassungsverfahren hat sich bewährt


1. Unterbringung von Flüchtlingen l

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Zum Stichtag 2. Oktober 2015 sind zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in 242 Fällen Verträge über Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) geschlossen worden beziehungsweise "endverhandelt". Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/6440) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5988) hervor.

Wie die Regierung darin ausführt, ist die BImA als Eigentümerin der Bundesliegenschaften zentrale Ansprechpartnerin für die "liegenschaftsbezogene Unterstützung der betroffenen Länder und Kommunen durch den Bund bei der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen". Sie biete den Ländern, Landkreisen und Kommunen im Wege der direkten Ansprache sämtliche freien und verfügbaren Gebäude sowie Freiflächen ihres Liegenschaftsbestands mietzinsfrei zur Unterbringung von Flüchtlingen an, soweit kein vorrangiger Bundesbedarf besteht und ein eventueller Verwertungsprozess sich noch nicht in der Schlussphase befindet.

Auch weiterhin unterstütze die BImA die staatlichen und kommunalen Bedarfsträger "nach Kräften bei der Identifizierung von Objekten, die zeitweise oder länger für Zwecke der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen herangezogen werden können", heißt es in der Vorlage weiter. "Dabei werden noch intensiver als bisher auch alle Möglichkeiten von vorzeitigen Teil-/Rückgaben von dienstlich in absehbarer Zeit nicht mehr benötigten Liegenschaftsteilen bei Bundesbehörden oder den Gaststreitkräften beziehungsweise von gemeinsamen Nutzungen einer Liegenschaft von Bundesbehörden und Bedarfsträger ("Mitbenutzungen") sondiert und soweit möglich ausgeschöpft", schreibt die Bundesregierung.

Anstehende Verkaufsvorgänge bei der BImA über Objekte mit nennenswerten möglichen Unterbringungskapazitäten werden den Angaben seit einiger Zeit solange nicht vollzogen beziehungsweise eingeleitet, bis die Prüfung für die Geeignetheit zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen durch die Bedarfsträger - Länder und Kommunen - abgeschlossen ist. Durch die vorgesehene Übernahme der Herrichtungskosten durch die BImA sei davon auszugehen, dass eine nennenswerte Anzahl der von den Bedarfsträgern bisher noch abgelehnten Liegenschaften für Unterbringungszwecke in Betracht gezogen werden können und hierdurch zusätzliche Unterbringungsplätze entstehen.

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2. Lieferengpässe bei Medikamenten

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Lieferengpässe bei Medikamenten und Impfstoffen geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6444) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6245). Wie die Regierung darin ausführt, sind Lieferengpässe nicht zwangsläufig mit medizinischen Versorgungsengpässen gleichzusetzen. Zwar führten Lieferengpässe zu einem erhöhten Aufwand auf Seiten der Behandler und Gesundheitsdienstleister, insbesondere in Krankenhäusern und Apotheken. Allerdings stünden häufig alternative Arzneimittel zur Verfügung. Nur in einigen Fällen sei es "zu ernsthaften Einschränkungen in der Versorgung gekommen (Bereich Onkologie)".

Unabhängig davon nehme sie das Thema Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln sehr ernst, schreibt die Bundesregierung. Dieses Thema werde deshalb auch im "Pharmadialog" der Bundesregierung mit Wissenschaft, Wirtschaft sowie Zulassungsbehörden intensiv diskutiert. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Pharmadialogs werde sie prüfen und entscheiden, ob und welche gesetzlichen oder auch nicht-gesetzlichen Maßnahmen getroffen werden sollten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. Dabei werde auch zu berücksichtigen sein, dass nicht alle Lieferengpässe zu einem Versorgungsengpass führen und die Ursachen für Lieferengpässe sehr heterogen sein können.

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, sind biologische Arzneimittel, wie Impfstoffe, aufgrund ihres langwierigen und aufwendigen Herstellungsprozesses häufiger von Lieferengpässen betroffen. Hinzu komme, dass der Bedarf an Impfstoffen weltweit steigt. Derartige Lieferengpässe bei einem Präparat müssten nicht in jedem Fall zu Versorgungsengpässen führen, da nicht selten "der Ausfall nur eine bestimmte Packungsgröße/Darreichungsform betrifft oder das Ziel der Impfung mit anderen Impfstoffen erreicht werden kann". Informationen zu Impfstoffen und Impfungen finden sich den Angaben zufolgen auf den Webseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts.

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3. Meldestelle für Internetinhalte

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Rechtsgrundlage der Meldestelle für Internetinhalte bei Europol" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6442). Wie die Fraktion darin schreibt, sollen die EU-Staaten "noch mehr Geld und Personal für die Entwicklung der Meldestelle für Internetinhalte" (EU IRU) aufbringen. So schildere es der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove in einem Strategiepapier,

Die "Meldestelle" verfolgt den Angaben zufolge in ihrer Pilotphase zwei Ziele: Zum einen könnten die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten Internetpostings melden, deren Entfernung Europol dann bei den großen Providern Twitter, Google Drive, Facebook und Youtube verlangt. Zum anderen führe Europol ein Register, mit dem jede einzelne Meldung abgeglichen wird. So könnten Polizeidienststellen erfahren, ob gegen bestimmte Webseiten bereits Maßnahmen ergriffen wurden oder ob der fragliche Content auch auf anderen Internetplattformen festgestellt wurde.

Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welche Haltung die Bundesregierung zu der Frage vertritt, "inwiefern die Einrichtung und der Betrieb der EU IRU durch die gegenwärtige Europol-Verordnung gedeckt ist oder ob es hierzu einer ausdrücklichen Regelung bedarf".

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4. Zulassungsverfahren hat sich bewährt

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Das Zulassungsverfahren für private Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen hat sich bewährt. Dieses Fazit zieht die Bundesregierung in einem als Unterrichtung vorgelegten Erfahrungsbericht über das Verfahren zur Zulassung privater Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (18/6443). Darin heißt es, das Zulassungsverfahren habe das Ziel erreicht, zum Schutz der Besatzungen vor Piratenangriffen beizutragen und den Reedern und Bewachungsunternehmen Rechtssicherheit zu bieten. Unter Berufung auf Angaben des Verbands Deutscher Reeder heißt es, es stehe eine ausreichende Zahl von Bewachungsunternehmen zur Verfügung, um insbesondere den Schutz der Schiffe unter deutscher Flagge zu gewährleisten. Zwölf maritime Bewachungsunternehmen seien zugelassen, darunter fünf ausländische. Eine Verlängerung der bisherigen Zulassungsdauer für diese Unternehmen von zwei auf drei Jahre wird von der Bundesregierung abgelehnt, weil damit die Möglichkeiten zur Kontrolle dieser Unternehmen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erheblich aufgeweicht würden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 553 - 28. Oktober 2015 - 00.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Oktober 2015

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