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BUNDESTAG/5356: Heute im Bundestag Nr. 556 - 29.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 556
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 29. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 13.54 Uhr

1. Regierung verteidigt Arbeitsverbot
2. Fast 30 Millionen Bausparverträge
3. Exportgenehmigungen mit Befristung
4. Neuorganisation der Betriebsrenten
5. Studien des Verkehrsministeriums
6. Mehr Genehmigungen für Rüstungsexporte


1. Regierung verteidigt Arbeitsverbot

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung lehnt es ab, das für Asylbewerber bestehende Arbeitsverbot von drei Monaten abzuschaffen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/6267) auf eine Kleine Anfrage (18/5945) der Fraktion Die Linke. Asylbewerber müssten in der ersten Zeit ihres Aufenthalts den zuständigen Behörden uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Außerdem würde damit ein weiter Anreiz für Menschen geschaffen, die in einem Asylverfahren keine Aussicht auf Anerkennung eines Schutzstatus erwarten können, begründet die Bundesregierung ihre Position. Sie verteidigt in der Antwort ebenfalls das Beschäftigungsverbot für Flüchtlinge, wenn diese die Behörden über ihre Identität oder ihre Staatsangehörigkeit täuschen.

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2. Fast 30 Millionen Bausparverträge

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die 21 deutschen Bausparkassen verwalten zusammen 29,364 Millionen Bausparverträge. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6441) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6243) mitteilt, beträgt die durchschnittliche Bausparsumme für das Jahr 2014 rund 29.164 Euro. Zur Lage der Bausparkassen schreibt die Regierung, bedingt durch die Niedrigzinsphase stünden hohen Aufwendungen für die Bauspareinlagen sinkende Erträge aus Bauspardarlehen und aus der Anlage der Einlagen gegenüber. Mit der Novellierung des Bausparkassengesetzes will die Regierung dazu beitragen, dass die Bausparkassen besser auf diese Situation reagieren können. Neue risikoreiche Geschäftsfelder würden den Bausparkassen nicht erlaubt.

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3. Exportgenehmigungen mit Befristung

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die rechtliche Gültigkeit von Endverbleibserklärungen für Rüstungsgüter geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6463). Die Bundesregierung soll angeben, welche rechtliche Gültigkeit Endverbleibserklärungen mit zeitlicher Befristung haben und ob ein Empfängerland nach dem Ablaufen der Befristung die Rüstungsgüter weiter exportieren kann. Speziell gefragt wird, ob für die Firma Heckler & Koch erteilte Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Mexiko auf Endverbleibserklärungen mit zeitlicher Befristung beruhen würden.

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4. Neuorganisation der Betriebsrenten

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen interessiert sich für das Betriebsrentenmodell des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und hat dazu eine Kleine Anfrage (18/6263) gestellt. Darin wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wer an der Ausarbeitung des Modells beteiligt gewesen ist. Ferner fragen sie nach inhaltlichen Aspekten wie nach der Entwicklung der Teilnahmequote an der beitragsfreien Entgeltumwandlung und nach der Rechtssicherheit , wenn in Arbeitsverträgen standardmäßig eine Entgeltumwandlung aufgenommen werden soll.

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5. Studien des Verkehrsministeriums

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welche externen Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben und sonstigen Beratungsleistungen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit Beginn der 18. Legislaturperiode in Auftrag gegeben hat, will die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/6434) erfahren. Außerdem wird nach entsprechenden Aufträgen durch nachgeordnete Behörden gefragt. Zudem wollen die Abgeordneten wissen, welche externen Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben und sonstigen Beratungsleistungen in dieser Legislaturperiode noch in Auftrag gegeben werden sollen.

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6. Mehr Genehmigungen für Rüstungsexporte

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Im ersten Halbjahr 2015 sind Einzelgenehmigungen für Rüstungsexporte in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro und damit erheblich mehr als im Vorjahreszeitraum (rund 2,3 Milliarden Euro) erteilt worden. Dies teilte die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (18/6460) vorgelegten Bericht über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2015 mit. Etwas mehr als die Hälfte der Genehmigungen betrafen Exporte an EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Der hohe Anteil der EU-Staaten (1,5 Milliarden Euro) basiere auf Genehmigungen für vier Tankflugzeuge an das Vereinigte Königreich. Allein die Genehmigung für die vier Tankflugzeuge entspreche 34,8 Prozent der Einzelgenehmigungen, berichtet die Regierung. Und ein Viertel des Wertes der Ausfuhrgenehmigungen ergebe sich aus einer Genehmigung für ein U-Boot nach Israel, das bereits 2003 zugesagt worden sei. Auf Entwicklungsländer seien 183,7 Millionen Euro entfallen, was 5,2 Prozent des Wertes der Einzelausfuhrgenehmigungen entspreche. Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen habe 12,4 Millionen Euro betragen, was einem Rückgang um 8,9 Millionen Euro entspreche.

Wie es in dem Bericht weiter heißt, beträgt der Wert der 37 erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen, die bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich im Rahmen wehrtechnischer Kooperationen zwischen EU- und NATO-Partnern erteilt worden seien, 3,045 Milliarden Euro. Wichtigste Bestimmungsländer für deutsche Rüstungsexporte waren das Vereinigte Königreich, Israel, Saudi-Arabien, Algerien und die USA. 44 Anträge auf Rüstungsexporte seien im ersten Halbjahr 2015 abgelehnt worden, berichtet die Regierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 556 - 29. Oktober 2015 - 13.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2015

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