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BUNDESTAG/5361: Heute im Bundestag Nr. 561 - 02.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 561
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 02. November 2015, Redaktionsschluss: 13.26 Uhr

1. Chancen und Risiken der Wissenschaft
2. Neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz
3. Schutz von Heim- und Begleittieren
4. Schutz von Tieren in der Landwirtschaft


1. Chancen und Risiken der Wissenschaft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung

Berlin: (hib/ROL) "Wissenschaftliche Verantwortung" ist das Thema eines öffentlichen Fachgesprächs des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch, dem 4. November 2015, um 9:30 Uhr im Paul-Löbe-Haus - Sitzungssaal 4.300.

Vorlagen zum Fachgespräch sind ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung sicherstellen" (18/6191), ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Biosicherheit bei Hochrisikoforschung in den Lebenswissenschaften stärken" (18/6204), sowie die als Unterrichtung vorliegende Stellungnahme des Deutschen Ethikrates mit dem Titel "Biosicherheit - Freiheit und Verantwortung in der Wissenschaft" (18/1380).

Als Sachverständige sind geladen: Stephan Becker (Institut für Virologie, Philipps-Universität Marburg), Wolf-Michael Catenhusen (Deutscher Ethikrat) Jörg Hacker (Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften, Halle/Saale), Christian Kreiß, (Lehrstuhl für Finanzierung und Wirtschaftspolitik, Hochschule für Wirtschaft und Technik Aalen), Thomas C. Mettenleiter (Friedrich-Loeffler-Institut für Medizinische Mikrobiologie, Greifswald) sowie Lars Schaade (Robert-Koch-Institut), Jochen Taupitz (Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim).

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2. Neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/ROL) Wissenschaftliche Stellen an Universitäten und Forschungseinrichtungen sollen nicht mehr in so starkem Maß befristet werden wie bisher. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6489) vor. Eine im Jahr 2011 durchgeführte Evaluation zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) hatte "Hinweise" ergeben, "dass der Anteil von Befristungen - insbesondere über sehr kurze Zeiträume - ein Maß erreicht hat, das weder gewollt war, noch vertretbar erscheint", schreibt die Bundesregierung. Zudem hätten sich bei einzelnen Regelungen des Gesetzes in der Anwendung Auslegungsprobleme gezeigt.

Mit dem Änderungsgesetz soll - sei es durch Neuregelungen, sei es durch eine stärkere Konturierung bestehender Regelungen - Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis entgegengetreten werden, ohne die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen. Unsachgemäße Kurzbefristungen sollen im neuen Gesetz künftig unterbunden werden.

Bei der sachgrundlosen Qualifizierungsbefristung soll die Befristungsdauer so bemessen werden, dass sie der angestrebten Qualifizierung, wie zum Beispiel dem Erwerb eines Doktortitels, angemessen ist. Bei der Befristung wegen Drittmittelfinanzierung soll sich die Laufzeit an der Dauer der Mittelbewilligung orientieren. Möglich sind Verträge bis zu sechs Jahren, in Ausnahmen bis zu neun Jahren. Unsachgemäße Kurzbefristungen sollen im WissZeitVG dadurch in Zukunft unterbunden werden, dass die individuellen Vertragslaufzeiten durch grundsätzliche "Orientierungspunkte" zur Vertragsdauer ergänzt werden.

Kürzere Verträge bleiben dennoch als Ausnahme im Einzelfall möglich, wenn es gute Gründe gibt. Als Beispiel führt die Bundesregierung verschiedene Fälle an. Kurze Befristungen seien auch weiterhin sinnvoll, wenn jemand nach einem Drei-Jahresvertrag mit seiner Publikation, seiner Doktorarbeit oder seinem Projekt fast fertig sei oder eine Überbrückung zu einer Anschlussbeschäftigung brauche. Denn grundsätzlich ermögliche das WissZeitVG mit seinen Fluktuationen beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal einen laufenden Zustrom neuer Ideen an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Zentrales Ziel sei es, zu Gunsten des wissenschaftlichen Nachwuchses planbare und verlässliche Karrierewege zu schaffen und Deutschland so für den wissenschaftlichen Nachwuchs attraktiver zu machen.

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3. Schutz von Heim- und Begleittieren

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellt die aktuelle Situation des Tierschutzes in Deutschland und den Stand der im September 2014 gestarteten Tierwohl-Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage zu Tierschutzankündigungen im Bereich der Heim- und Begleittiere (18/6457). Darin fordern die Grünen die Bundesregierung auf, Auskunft über die Bekämpfung des illegalen Welpenhandels und den Umgang mit Pferden beim Sport zu geben.

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4. Schutz von Tieren in der Landwirtschaft

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den Einsatz der Bundesregierung im Bereich des Tierschutzes in der Landwirtschaft auf den Prüfstand. In einer Kleinen Anfrage zur Umsetzung von Tierschutzankündigungen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung (18/6458) erkundigen sich die Abgeordneten, welche Verbesserungen innerhalb des vergangenen Jahres aufgrund welcher neu eingeführten Maßnahmen erreicht worden sind. Des Weiteren interessiert die Grünen, welche legislativen Vorschläge noch in dieser Wahlperiode geplant sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 561 - 2. November 2015 - 13.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2015

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