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BUNDESTAG/5388: Heute im Bundestag Nr. 588 - 11.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 588
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 11. November 2015, Redaktionsschluss: 11.56 Uhr

1. Aktienrecht wird novelliert
2. Rolle der Bima in der Flüchtlingspolitik


1. Aktienrecht wird novelliert

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/PST) Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Aktienrechts (18/4349) in etwas veränderter Fassung gebilligt. Die Novelle soll es Firmen ermöglichen, ihr Eigenkapital zu stärken und damit krisenfester zu werden. Stimmrechtslose Vorzugsaktien sollen danach zum Kernkapital zählen können, und Gesellschaften sollen Wandelschuldverschreibungen in Grundkapital umwandeln dürfen. Außerdem soll unter anderem die Transparenz über die Eigentümer nichtbörsennotierter Aktiengesellschaften erhöht werden.

Der "Vorzug" bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien wird bisher "als zwingend nachzahlbare Vorabdividende verstanden, und das verhindert die Anerkennung als Kernkapital", wie die Bundesregierung in der Begründung zur Aktienrechtsnovelle schreibt. Künftig sollen Gesellschaften die Möglichkeit erhalten, stimmrechtslose Vorzugsaktien herauszugeben, bei denen der Vorzug nicht nachzahlbar ist. Stattdessen kann der Vorzug in einer Mehrdividende bestehen. Die aktienrechtlichen Bestimmungen zu Wandelschuldverschreibungen geben bisher nur deren Inhaber, also dem Gläubiger, das Recht zum Umtausch in Unternehmensanteile. Mit der Novelle soll auch das Unternehmen, also der Schuldner, die Möglichkeit zu einem solchen Umtausch erhalten. Das soll Gesellschaften helfen, "eine Unternehmenskrise zu bewältigen oder zu vermeiden", schreibt die Bundesregierung.

Eine verbesserte Transparenz ist nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, weil nach geltendem Recht "Änderungen im Gesellschafterbestand, die sich unterhalb der Schwellen der Mitteilungspflichten (Paragrafen 20 und 21 des Aktiengesetzes) bewegen, verborgen bleiben". Es habe deshalb auf internationaler Ebene Kritik gegeben, schreibt die Bundesregierung. Dieser Kritik will sie unter anderem mit entsprechenden Beurkundungspflichten bei Inhaberaktien Rechnung tragen. Diese Punkte sollen nach dem Willen des federführenden Rechtsausschusses so vom Bundestag beschlossen werden. Keine Mehrheit fanden dagegen im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene Bestimmungen, die einen Missbrauch des Klagerechts durch Aktionäre verhindern sollten. Einem Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD, diesen Passus im Regierungsentwurf zu streichen und die Klagemöglichkeiten nicht einzuschränken, stimmte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Dagegen enthielt sich die Fraktion Die Linke bei der Abstimmung über diesen Antrag, der noch eine Reihe weiterer kleinerer Änderungen am Gesetzentwurf vorsieht.

Mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurden Anträge der beiden Oppositionsfraktionen, Regelungen zur Begrenzung von Vorstandsgehältern sowie zu einer Obergrenze für die Absetzbarkeit von Vorstandsgehältern und Abfindungen als Betriebsausgaben in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Bereits Ende der letzten Wahlperiode hatte der Bundestag eine ansonsten weitgehend identische Aktienrechtsnovelle beschlossen, die Regelungen zu Vorstandsvergütungen enthalten, deswegen aber keine Mehrheit im Bundesrat gefunden hatte. Wegen der unmittelbar danach stattfindenden Bundestagswahl konnte der von der Länderkammer angerufene Vermittlungsausschuss nicht mehr tagen und das Gesetz fiel der Diskontinuität anheim.

Den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung beschloss der Rechtsausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. In einem Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD, dem alle Fraktionen zustimmten, wird die Bundesregierung aufgefordert, auf die Einführung einer europaweit einheitlichen Stichtagsregelung für den Nachweis der Aktionärsstellung hinzuwirken. Dabei geht es um den Stichtag (Record Date), der darüber entscheidet, welche Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und dort ihr Stimmrecht ausüben können. Die Europäische Kommission wird in dem Entschließungsantrag gebeten, einen Gesetzgebungsvorschlag für einen europaweit einheitlichen Stichtag vorzulegen. Der Gesetzentwurf in der Ausschussfassung und der Entschließungsantrag werden am Donnerstag (12.11.) im Plenum zur Abstimmung gestellt.

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2. Rolle der Bima in der Flüchtlingspolitik

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Die Rolle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Asylberechtigten hat am Mittwochmorgen die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschäftigt. Ein Vertreter der Bima berichtete, dass auf Liegenschaften der Bima bereits zirka 120.000 Geflüchtete untergebracht worden seien, 30.000 davon auf noch genutzten militärischen Liegenschaften. Der Vertreter wies darauf hin, dass das Bima-Portfolio endlich sei. Es sei auch nicht jede Liegenschaft geeignet beziehungsweise wirtschaftlich vernünftig herzurichten.

In Hinblick auf die Unterstützung von Kommunen und Ländern sagte der Bima-Vertreter, dass die Immobilienanstalt inzwischen Verkäufe, die in der Regel zu Höchstpreisen in einem Bieterverfahren abgewickelt werden, zurückgestellt habe. Priorität habe die mietzinsfreie Überlassung an Kommunen und Länder. Außerdem übernehme die Bima inzwischen die Herrichtungskosten. Bei ehemaligen militärischen Liegenschaften hätten Kommunen zudem die Möglichkeit, wenn sie die Liegenschaft zur öffentlich-rechtlichen Zweckerfüllung nutzen wollten, von einem Erst-Zugriffsrecht Gebrauch zu machen und die Liegenschaft verbilligt zu kaufen. Die Verbilligungen seien zwar auf 100 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt, aktuell werde diese Möglichkeit aber ohnehin wenig in Anspruch genommen, sagte der Bima-Vertreter.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion lobte die Arbeit der Bima. Sie helfe den Kommunen "sehr kreativ" und "sehr offen". Er mahnte an, dass Kommunen beim Kauf von Liegenschaften eine "langfristige Perspektive" einnehmen müssten. Es seien städtebauliche Konzepte notwendig.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion ging auf die auf 100 Millionen Euro gedeckelte Verbilligungs-Möglichkeit ein. Da die Mittel nach Darstellung des Bima-Vertreters kaum genutzt würden, sei darüber nachzudenken, ob es intelligentere Instrumente gebe, in die sie fließen könnten.

Ein Vertreter der Fraktion Die Linke verwies darauf, dass viele der nun umgesetzten Maßnahmen Forderungen seiner Fraktion gewesen seien. Zudem erkundigte sich ein Vertreter der Fraktion nach der Länge der mietzinsfreien Überlassung. Der Bima-Vertreter verwies darauf, dass diese nur für das jeweilige Haushaltsjahr gelte. Eine längere Garantie könne die Bima nicht geben, die Entscheidung liege bei der Politik.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die grundlegende Verkaufspolitik der Bima. Vor dem Hintergrund des Flüchtlingsgipfel müsse die Bima nun zur Kenntnis nehmen, dass diese nicht mehr gewollt sei. Er sei froh, dass die auf reine Verwertung ausgerichtete Liegenschaftspolitik dem Ende zugehe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 588 - 11. November 2015 - 11.56 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2015

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