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BUNDESTAG/5400: Heute im Bundestag Nr. 600 - 13.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 600
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 13. November 2015, Redaktionsschluss: 09.41 Uhr

1. Auch 2016 keine neuen Schulden
2. NSA: Kontroverse im Kanzleramt
3. Gleichgeschlechtliche Ehe
4. Flächendeckendes Internet in Bayern
5. Arbeiten am Testverfahren unterstützt
6. Über tatsächliche Emission informieren


1. Auch 2016 keine neuen Schulden

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/MIK) Auch im kommenden Jahr will der Bund keine neuen Schulden machen. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am Freitag nach 16-stündigen Beratungen in der sogenannten Bereinigungssitzung. Auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5500) zum Haushalt 2016 waren keine neuen Kredite eingeplant. Damit soll erneut trotz der Mehrausgaben wegen der Flüchtlingskrise erneut die "schwarze Null" stehen.

Die Gesamtausgaben wurden für das kommende Jahr dabei auf 316,9 Milliarden Euro festgelegt. Das sind 4,9 Milliarden Euro mehr als von der Regierung vorgesehen. In diesem Jahr betragen die Ausgaben nach dem zweiten Nachtragsetat 306,9 Milliarden Euro. Für Investitionen stellt der Ausschuss 31,48 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 1,06 Milliarden Euro mehr als die Regierung eingeplant hatte. Die Einnahmen aus Steuern sollen im kommenden Jahr 288,08 Milliarden Euro betragen. Das sind 1,96 Milliarden Euro weniger als die Regierung vorgesehen hatte. Die Höhe der eingeplanten Steuereinnahmen beruht auf der jüngsten Steuerschätzung.

Bei den Beratungen erhöhte der Ausschuss die Rücklage zur Finanzierung der Flüchtlingskosten auf 6,1 Milliarden Euro. Bisher waren nach den Nachtragsetat dafür fünf Milliarden Euro vorgesehen.

Erhöht wurde auch der Etat des Bundesministeriums des Innern um 1,02 Milliarden Euro. Davon profitierten vor allem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Sicherheitsbehörden des Bundes und das Technische Hilfswerk (THW). Insgesamt sollen dem Innenministerium im kommenden Jahr somit 7,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Vor allem wegen den Flüchtlingen und Asylsuchenden erhöhte der Ausschuss auch die Ausgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales um 2,6 Milliarden Euro auf insgesamt 129,89 Milliarden Euro. Um 410,27 Millionen Euro wurde bei den parlamentarischen Beratungen der Ansatz des Auswärtigen Amtes auf 4,81 Milliarden Euro erhöht. Diese Mehrausgaben sind vor allem für humanitäre Hilfe und Krisenprävention vorgesehen.

Der Etat 2016 soll abschließend in der Woche vom 23. bis 27. November im Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden.

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2. NSA: Kontroverse im Kanzleramt

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Über die Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und der amerikanischen National Security Agency (NSA) in der Abhöranlage in Bad Aibling ist es im Sommer 2013 zu einer Kontroverse im Kanzleramt gekommen. Dabei sei es um die Frage gegangen, ob die BND-Außenstelle in Oberbayern dem deutschen Rechtsraum zuzurechnen sei, berichtete die damals im Kanzleramt zuständige Referatsleiterin Christina Polzin am späten Donnerstagabend dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA"). Die heute 42-jährige Juristin führte von Juli 2011 bis Dezember 2014 in der für die Kontrolle der Geheimdienste zuständigen Abteilung 6 das Referat 601, das sich unter anderem mit Rechtsfragen, Datenschutz sowie Personal und Organisation befasste.

Nach ihren Worten hatten Medienberichte über massenhaften Datenabfluss aus Bad Aibling in die USA, die auf Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden beruhten, für Unruhe in ihrer Dienststelle gesorgt. Sie habe sich daher an den BND mit der Frage gewandt, auf welcher Rechtsgrundlage dieser der NSA Informationen übermittle. Die Antwort sei ein "Kurzgutachten" gewesen, das von der Feststellung ausging, dass in Bad Aibling satellitengestützte Datenverkehre in Krisenregionen des Mittleren Ostens überwacht werden. Da die Satelliten im Weltraum außerhalb der Reichweite deutschen Rechts unterwegs seien, beruhe Erfassung und Weiterleitung der Daten auf dem gesetzlichen Auftrag des BND, Erkenntnisse außerhalb Deutschlands zu sammeln. In einem zweiten Teil des Gutachtens fand sich der Hinweis, dass abgesehen davon das BND-Gesetz den Geheimdienst ohnehin zum Informationsaustausch mit ausländischen Partnern ermächtige.

Die "Weltraumtheorie", sagte Polzin, habe sie nicht überzeugt. Für sie sei klar gewesen, dass Daten an der Stelle erfasst werden, wo sie tatsächlich verfügbar sind, im konkreten Fall also nicht im Weltraum, sondern in Bad Aibling. Sie sei dennoch nicht der Meinung gewesen, dass der BND dort rechtswidrig agiert habe. Nach geltender Gesetzeslage dürfe der Geheimdienst "personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen" übermitteln, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sei. Sie habe ihrem Vorgesetzten, Geheimdienstkoordinator Günter Heiß, ihre "starken Bedenken" deutlich gemacht und auf einer Vorlage für den damaligen Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) notiert: "Rechtsmeinung wird von Referat 601 nicht mitgetragen."

Es sei zu Gesprächen mit Heiß sowie BND-Präsident Gerhard Schindler gekommen, die die Zeugin als "positiv" in Erinnerung hat. Am Ende habe Heiß dennoch im Sinne der "Weltraumtheorie" entschieden: "Ich bin bei meiner Rechtsmeinung geblieben, aber ich kann damit leben, dass meine Rechtsauffassung auch nicht geteilt wird." Auf die Frage, warum Heiß ihrer Ansicht nicht gefolgt sei, vermutete die Zeugin, er habe wohl die im geltenden Gesetz vorgeschriebene Dokumentationspflicht beim Informationsaustausch gescheut. "Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen", heißt es ausdrücklich. Der Gesetzgeber habe "Einzelübermittlungen" vor Augen gehabt, nicht massenhafte Datenabflüsse. Sie habe dieses Hindernis aber für überwindbar gehalten. Sie finde nach wie vor, "dass ich die besseren Argumente hatte".

Die Zeugin betonte gleichwohl, ihrer Ansicht nach habe der BND "keineswegs versucht, eine abenteuerliche Rechtsauffassung durchzudrücken". Sie finde auch die Zusammenarbeit mit der NSA "völlig selbstverständlich" Es handele sich um eine "normale und notwendige Kooperation mit einem ausländischen Dienst, der für uns sehr wichtig ist". Insofern sei auch die Übermittlung personenbezogener Daten "richtig und notwendig" gewesen.

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3. Gleichgeschlechtliche Ehe

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Personen gleichen Geschlechts sollen das Recht auf Eheschließung bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (18/6665) vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet hat. Die bisherige Verwehrung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts stelle "eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität" dar, schreibt der Bundesrat. Zudem seien Paare in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch soll es dem Gesetzentwurf zufolge künftig heißen: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare soll nach dem Willen des Bundesrates die Neueintragung der Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich sein. Die schon eingetragen Lebenspartnerschaften sollen hingegen bestehen bleiben, können aber in eine Ehe umgewandelt werden.

In ihrer dem Bundestagspräsidenten zugesandten Stellungnahme geht die Bundesregierung nicht inhaltlich auf den Gesetzentwurf des Bundesrates ein. Sie verweist lediglich auf die bisher vorgenommenen Schritte zur Angleichung des Rechts für Eingetragene Partnerschaften auf das Recht von Eheleuten und bekennt sich zum Ziel, "bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beenden". Die Stellungnahme schließt mit der Feststellung, die Bundesregierung werde "die weitere rechtspolitische Diskussion aufmerksam verfolgen".

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4. Flächendeckendes Internet in Bayern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) In Bayern haben 99,7 Prozent aller Haushalte einen Internetanschluss mit mindestens ein Megabit pro Sekunde. 67 Prozent aller Haushalte haben einen Anschluss mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/6593) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6405) hervor.

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5. Arbeiten am Testverfahren unterstützt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Arbeiten zum "real-driving emissions"-Verfahren (RDE) begannen 2011. Deutschland hat die RDE-Arbeiten von Beginn an unterstützt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6592) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6399) zu "Schadstoffmessungen und Typengenehmigungen bei Pkw".

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6. Über tatsächliche Emission informieren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die tatsächliche Reduktion der CO2-Emissionswerte bei Pkw will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6598) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, für wie aussagekräftig sie die Angaben hält, wonach die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer Fahrzeugmodelle in Deutschland von 174,9 auf 136,1 Gramm CO2 je Kilometer zurückgegangen sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 600 - 13. November 2015 - 09.41 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2015

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