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BUNDESTAG/5432: Heute im Bundestag Nr. 632 - 02.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 632
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 02. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 10.06 Uhr

1. Verbot von E-Zigaretten für Jugendliche
2. Klimaschutzbericht 2015 vorgelegt
3. Klimaschutz 2020 im Fokus
4. Regierung will Innovation vorantreiben
5. Havariekosten noch nicht bekannt
6. Brief des Personalrats beim BAMF
7. Politisch motivierte Straftaten erfragt


1. Verbot von E-Zigaretten für Jugendliche

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Die Abgabe und der Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas an und durch Jugendliche sollen verboten werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6858) vor, mit dem die Abgabe- und Konsumverbote für Tabakwaren im Jugendschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz auf elektronische Zigaretten und Shishas ausgeweitet werden sollen.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Gesetzesbegründung auf die Gesundheitsrisiken des Sucht- und Nervengiftes Nikotin, das auch beim Konsum von elektrischen Zigaretten und Shishas mit Nikotinlösung eingeatmet werde. Auch der Konsum von nikotinfreien elektronischen Zigaretten und Shishas sei gesundheitsgefährdend, da beim Verdampfen der verwendeten Flüssigkeiten karzinogene Stoffe entstünden.

Laut einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2014 hat bereits jeder fünfte Minderjährige in der Altersgruppe zwischen zwölf und 17 Jahren schon einmal eine Shisha und jeder siebte eine elektronische Zigarette probiert.

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2. Klimaschutzbericht 2015 vorgelegt

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht sich bei der Umsetzung des "Aktionsprogrammes Klimaschutz 2020" auf einem guten Weg. Für "nahezu alle" darin aufgeführten Maßnahmen sei die Umsetzungsplanung bereits "weit fortgeschritten". Einige Maßnahmen seien bereits vollständig umgesetzt worden. Dies geht aus dem Klimaschutzbericht 2015 der Bundesregierung (18/6840) hervor. Der Bericht wird am Donnerstag zusammen mit einer Antwort (18/6763) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5489) im Plenum beraten.

Das Aktionsprogramm hatte die Bundesregierung vergangenes Jahr auf den Weg gebracht, um die nationalen Klimaschutzziele zu erfüllen. Demnach hätten die bisher auf den Weg gebrachten Anstrengungen nicht ausgereicht, um bis 2020 den CO2-Ausstoß um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Stattdessen sei von einer Lücke zwischen fünf und acht Prozentpunkten auszugehen gewesen.

In dieser Einschätzung sieht sich die Bundesregierung auch durch den von einem Forschungskonsortium erstellten Projektionsbericht 2015 bestätigt, auf dem im Klimaschutzbericht verwiesen wird. Dieser prognostiziere in einem Mit-Maßnahmen-Szenario, das alle wesentlichen klima- und energiepolitischen Vorhaben bis 31. August 2014 berücksichtigt, eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis 2020 um 33,3 Prozent. Die Energiewirtschaft, die laut Projektionsbericht im Jahr 2020 39 Prozent vom gesamten CO2-Ausstoß verantworten wird, wird demnach ihren Ausstoß um 33 Prozent im Vergleich zu 1990 verringert haben. Im Bereich-Verkehr (18 Prozent am Gesamtausstoß) werden es zwölf Prozent sein.

Die Maßnahmen des Aktionsprogrammes seien in dem Projektionsbericht nicht berücksichtigt, wird im Bericht betont. Aktualisierte Schätzung zu den tatsächlichen Minderungswirkungen der im Aktionsprogramm vorgesehenen Maßnahmen seien für den Klimaschutzbericht 2016 vorgesehen.

In Hinblick auf die Umsetzung verweist der Klimaschutzbericht auf zahlreiche Bereiche, in denen Maßnahme angestoßen beziehungsweise umgesetzt worden seien. Bezüglich internationaler Zusammenarbeit wird unter anderem auf die "Klimaerklärung" zwischen der Bundesrepublik und Brasilien verwiesen. Eine entscheidende Bedeutung misst die Bundesregierung auch dem Emissionshandel auf EU-Ebene bei. Dort sei mit der für 2019 geplanten Einführung der sogenannten Marktstabilisierungsreserve sowie damit zusammenhängender Maßnahmen ein "wichtiger Schritt" gegangen worden, auch wenn Deutschland sich für ein Inkrafttreten in 2017 eingesetzt habe.

Im Bereich der Energiewirtschaft setzt die Bundesregierung laut Klimaschutzbericht auf den "Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz" (Nape), der bis 2020 durch Reduzierung des Energieverbrauchs 25 bis 30 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent einsparen soll. Als Maßnahmen werden unter anderem bereits umgesetzte "verbesserte Förderungsbedingungen" beim Energieeffizienprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Einführung eines "Nationalen Effizienzlabels" für alte Heizungsanlagen zum 1. Januar 2016 angeführt. Zudem verweist die Bundesregierung in dem Bericht auf weitere, durch die Koalition angeschobene Vorhaben hin, die bis 2020 Einsparungen in Höhe von 22 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent erreichen sollen. Geplant sei etwa die schrittweise Stilllegung von Braunkohlekraftwerksblöcken, die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich.

Neben Umsetzungsplanungen zu Maßnahmen in Bereichen wie Verkehr und Landwirtschaft gibt der Bericht zudem Auskunft über die Einrichtung des "Aktionsbündnis Klimaschutz". Das mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppen besetzte Gremium solle als Begleitgremium die Umsetzung des Aktionsprogrammes unterstützen. Zudem habe bereits eine Auftaktkonferenz und eine erste Dialogrunde im Rahmen des im Aktionsprogrammes beschlossenen "Dialog- und Beteiligungsprozesses" für den Klimaschutzplan 2050 stattgefunden, heißt es in dem Bericht.

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3. Klimaschutz 2020 im Fokus

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Das "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" ist Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (18/6763) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5489). Die Fragesteller hatten sich nach der Umsetzung der im Programm vorgesehenen Maßnahmen erkundigt.

Laut Antwort der Bundesregierung sind die "Umsetzungsplanungen bereits weit fortgeschritten". Einige Maßnahmen seien bereits vollständig umgesetzt. Im Detail verweist die Bundesregierung auf den jüngst vorgelegten Klimaschutzbericht 2015 (18/6840), der den Stand der Umsetzungen ausführlich darstelle. Die Bundesregierung hatte das Aktionsprogramm mit der Notwendigkeit begründet, eine "Klimaschutzlücke" von fünf bis acht Prozentpunkten zu schließen, um das nationale Klimaziel zu erreichen. Deutschland soll im Jahr 2020 40 Prozent weniger CO2 ausstoßen als 1990.

Wesentliche CO2-Einsparungen sollen laut Antwort im Energiesektor erzielt werden. Hier sollen neben dem "Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz" auch weitere, von der Koalition Mitte dieses Jahres beschlossene Vorhaben greifen. 12,5 Millionen Tonnen CO2 sollen bis 2020 beispielsweise durch die schrittweise Stilllegung von Braunkohlekraftwerksblöcken eingespart werden. Welche Kraftwerksblöcke konkret bis dahin vom Netz gingen, könne allerdings nicht prognostiziert werden. Die Entscheidung darüber obliege im Strommarkt allein den Betreiberunternehmen, heißt es in der Antwort.

In Hinblick auf die Fragen der Grünen-Fraktion nach weiteren, noch nicht explizit genannten Maßnahmen und Instrumenten zur Erreichung des Klimaziels verweist die Bundesregierung darauf, dass die Umsetzung des Aktionsprogrammes kontinuierlich von ihr begleitet werde. So soll der Klimaschutzbericht 2016 auch eine aktualisierte Schätzung der Minderungswirkungen enthalten. Zudem sei unter Federführung des Bundesumweltministeriums ein "Nationales Aktionsbündnis Klimaschutz" eingerichtet worden. Dieses Gremium, in dem Vertreter aus allen gesellschaftlichen Gruppen säßen, solle die Regierung unter anderem bei der Umsetzung des Programms unterstützen, weiter Handlungsmöglichkeiten identifizieren und "die Aktivierung der Potenziale erleichtern, die derzeit als 'nicht quantifizierbar' eingestuft werden", heißt es in der Antwort.

Antwort und Klimaschutzbericht werden am Donnerstag im Plenum beraten.

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4. Regierung will Innovation vorantreiben

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Der weltweite Wandel vollzieht sich in rasanter Geschwindigkeit. Befördert wird dies durch die zunehmende Technisierung, insbesondere die Digitalisierung. Aber auch die Herausforderungen des demografischen Wandels sowie die zunehmende Verknappung der Energieressourcen und der Klimawandel führen zu großen Veränderungen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (18/6830)"Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation 2015". Gleichzeitig erlebe die Welt eine Wissensexplosion und eine enorme Weiterentwicklung technologischer Möglichkeiten. Der Schlüssel zur Bewältigung dieses komplexen Wandels liege national wie international in der Kraft, herausragende Ideen zu entwickeln und sie zeitnah zu marktfähigen Produkten und Dienstleistungen weiterzuentwickeln, ob in Form innovativer Medizin, ressourcenschonender Mobilität oder digitaler Lösungen wie Industrie 4.0.

Diese Innovationskraft sei die Basis für Wohlstand und Teilhabe jedes einzelnen Menschen, für eine nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsweise, für wirtschaftliche Entwicklung, Wachstum und Beschäftigung. Innovationskraft brauche ein attraktives Umfeld für kreative Forscher, exzellente Wissenschaftler und investitionsbereite Unternehmer. Dazu gehöre es, finanziell Prioritäten zu setzen und die Rahmenbedingungen für Innovation zu verbessern.

Niemals sei in Deutschland so viel Geld in Forschung und Entwicklung (FuE) investiert worden. Die Ausgaben des Bundes für FuE seien 2005 bis 2015 von 9 Milliarden Euro auf zuletzt 14,9 Milliarden Euro im Jahr 2015 (Soll), also um 65 Prozent gestiegen. Die Gesamtausgaben Deutschlands (Bund, Länder und Wirtschaft) für Forschung und Entwicklung seien zwischen 2005 und 2013 von 55,9 Milliarden Euro auf insgesamt 79,7 Milliarden Euro oder 43 Prozent gestiegen.

Diese Investitionen in Forschung und Entwicklung hätten Deutschlands gestiegene Innovationskraft in den vergangenen Jahren erst möglich gemacht. Die Bundesregierung verweist unter anderem darauf, dass im Außenhandel mit forschungs- und entwicklungsintensiven Waren Deutschland mit einem Anteil von rund 12 Prozent seine hervorragende globale Wettbewerbsposition hinter China und vor den USA ausbauen konnte.

Um den Innovationsvorsprung halten und ausbauen zu können, fordert die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) daher, die FuE-Investitionen bis zum Jahr 2020 auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts zu erhöhen, um sich an der weltweiten Spitzengruppe zu orientieren und zählen verbesserte und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen auf, wie der geänderte Artikel 91b GG, der dem Bund neue Gestaltungsspielräume hinsichtlich seines Engagements bei der Förderung von Hochschulen eröffne. Auch der Hochschulpakt, der Pakt für Forschung und Innovation, die Exzellenzinitiative sowie der Qualitätspakt Lehre habe in der Bildungs-, Wissens- und Innovationslandschaft in den vergangenen Jahren in Deutschland eine große Dynamik erzeugt. Die Experten mahnen aber zugleich, die Länder müssten den durch die Entlastung beim BAföG gewonnenen finanziellen Spielraum nutzen, um eine angemessene Grundfinanzierung der Hochschulen sicherzustellen.

Durch vielfältige Maßnahmen treibt die Bundesregierung den Aufbau von neuen Kompetenzen und zukunftsfähigen Lösungen in sechs Feldern voran. Dazu gehören die Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, nachhaltiges Wirtschaften und Energie, eine innovative Arbeitswelt, ein gesundes Leben, intelligente Mobilität und zivile Sicherheit.

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5. Havariekosten noch nicht bekannt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Das Havariekommando hat nach Beendigung der komplexen Schadenslage nach der Havarie des Frachter Purple Beach in der deutschen Nordsee die am Einsatz beteiligten Stellen aufgefordert, Kostenrechnungen zu erstellen. Diese sind bislang beim Havarie-Kommando noch nicht alle eingegangen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6759) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6613).

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6. Brief des Personalrats beim BAMF

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um einen Brief des Personalrates beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6825). Wie die Fraktion darin ausführt, haben der Gesamtpersonalrat und der Örtliche Personalrat beim BAMF an dessen Leiter Frank-Jürgen Weise am 11. November dieses Jahres einen Offenen Brief versandt. Hierin seien Mängel beklagt worden, "die mit rechtsstaatlichen Verfahren nicht vereinbar seien, insbesondere bei der Identitätsprüfung in Bezug auf bestimmte Asylsuchende und bei der Einarbeitung und Qualifikation zusätzlicher eingesetzter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter". Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie die Bundesregierung diesen Brief und die darin enthaltenden Kritikpunkte bewertet.

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7. Politisch motivierte Straftaten erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Politisch motivierte Straftaten in Deutschland im Oktober 2015" sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/6829). Darin erkundigen sich die Koalitionsfraktionen unter anderem danach, wie viele solcher Straftaten der Bundesregierung bislang für Oktober dieses Jahres bekannt geworden sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 632 - 2. Dezember 2015 - 10.06 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2015

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