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BUNDESTAG/5443: Heute im Bundestag Nr. 643 - 03.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 643
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 03. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 11.16 Uhr

1. Reform der KWK-Förderung beschlossen
2. Kein Pflichtverstoß bei VW-Prüfung
3. 4.499 PV-Anlagen verspätet gemeldet
4. Reform des Ehegattensplittings
5. Abschaltbare Lasten verlängert


1. Reform der KWK-Förderung beschlossen

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (18/6419, 18/6746) zugestimmt, mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD aber die Ausbauziele anders definiert. So wird das Ausbauziel jetzt in Terawattstunden und nicht mehr anteilig an der regelbaren Nettostromerzeugung definiert. Mit ihrem Änderungsbeschluss legten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD fest, dass der KWK-Anteil an der Nettostromerzeugung auf 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 "im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes" steigen soll. Im Regierungsentwurf war zunächst vorgesehen, den Anteil der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten in der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung zu. Während die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnte, enthielt sich die Fraktion Die Linke der Stimme.

Zu den weiteren wichtigen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf gehört die Änderung des Förderrahmens, der bis Ende des Jahres 2022 verlängert wird. Damit soll den Anlagenbetreibern ein höheres Maß an Planungssicherheit gegeben werden. Demnach wird die Förderung für Anlagen gewährt, die bis zum 31.12. 2022 den Dauerbetrieb aufgenommen haben. Weiterhin wird die Förderdauer für Kleinanlagen und Brennstoffzellen mit einer Leistung unter 50 Kilowatt auf 60.000 Stunden erhöht.

Keine Änderungen vorgenommen wurden an der Absicht der Bundesregierung, neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) mit Kohle als Brennstoff nicht mehr zu fördern. Das Ende dieser Brennstoffneutralität wurde in der Sitzung von einem Sprecher der CDU/CSU-Fraktion skeptisch beurteilt. Auch wurde von Nachteilen für die sehr effektiven KWK-Anlagen der Industrie gesprochen. Die SPD-Fraktion zeigte sich erfreut, dass eine Einigung über die KWK-Förderung erzielt werden konnte und hob besonders die Verbesserung für kleine KWK-Anlagen hervor. Das Verlassen der Brennstoffneutralität sei kein Automatismus, sondern es gebe Möglichkeiten auf dem Verordnungswege.

Die Fraktion Die Linke lobte KWK als sehr gute Technologie, warf der Regierung aber vor, mit der Änderung der Ausbauziele in Terawattstunden in Wirklichkeit eine Absenkung des KWK-Anteils zu betreiben. Nach wie vor gebe es auch keine Wärmeziele. Es fehle eine KWK-Strategie. Ähnlich argumentierte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wenn von Terawattstunden wieder auf den Anteil an der Nettostromerzeugung umgerechnet werde, dann würden nicht einmal 20 Prozent statt der ursprünglichen 25 Prozent erreicht. Den Verzicht auf die Förderung kohlebasierter KWK-Anlagen begrüßte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Da die Förderung der KWK "im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes" erfolge, wie es im Gesetzentwurf heiße, müsse auf die Förderung von Kohle verzichtet werden. Die Fraktion warnte davor, auf dem Verordnungsweg eine Hintertür für die Kohle zu öffnen.

Finanziert wird die Förderung durch eine KWK-Umlage auf den Strompreis, die in der Höhe derzeit auf maximal 750 Millionen Euro begrenzt ist. In diesem Jahr würden die Kosten der Umlage rund 630 Millionen Euro betragen, erläutert die Bundesregierung in dem Entwurf. Die gesamten Mehrkosten des Gesetzes, zu dem auch die Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern gehört, werden von der Regierung auf bis zu 850 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Der Kostendeckel für das für das Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Gesetz soll entsprechend auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr angehoben werden. Die KWK-Umlage, die über die Stromrechnung erhoben wird, soll geändert werden. Um die Kosten für einen durchschnittlichen Privathaushalt nicht stärker als von derzeit neun auf etwa 19 Euro im Jahr steigen zu lassen, soll der reduzierte Satz für stromintensive Unternehmen von 0,025 Cent auf 0,03 Cent pro Kilowattstunde leicht angehoben werden. "Die Kosten für die nicht privilegierten Endkunden steigen bei Ausschöpfung des Deckels von derzeit rund 0,25 Cent je Kilowattstunde auf bis zu 0,53 Cent je Kilowattstunde", erklärt die Bundesregierung zum Beitrag der privaten Haushalte.

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2. Kein Pflichtverstoß bei VW-Prüfung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Abschlussprüfer des VW-Konzerns hat im Rahmen der Abschlussprüfung 2014 offenbar nicht gegen seine Pflichten verstoßen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6779) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6510) zum Thema "Rolle und Kontrolle der Wirtschaftsprüfer im VW-Skandal" mit. Die Bundesregierung beruft sich auf Angaben der Wirtschaftsprüferkammer, die ebenso wie die Abschlussprüferaufsichtskommission den Sachverhalt geprüft habe. Vor diesem Hintergrund sei auch die Generalstaatsanwaltschaft nicht eingeschaltet worden.

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3. 4.499 PV-Anlagen verspätet gemeldet

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Von Januar bis September 2015 wurden 4.499 Photovoltaik-Anlagen verspätet bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6785) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6535) mitteilt, wurden diese Anlagen vor dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen. Die Betreiber müssen daher mit Rückforderungen der Einspeisevergütungen rechnen, die nach Angaben der Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage bei Landwirten zwischen 10.000 und bis zu 700.000 Euro pro Betreiber betragen können. Die Bundesregierung betont die Wichtigkeit rechtzeitiger Meldungen für die Berechnung der Förderung erneuerbarer Energien und rechtfertigt die Sanktionen: "Würden Anlagen in relevanter Anzahl beziehungsweise Größe nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, sind zu hoch berechnete Fördersätze die Folge und damit eine Kostenwirkung für die Allgemeinheit." Zu den Gründen für die verspäteten Meldungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Erkenntnisse eines in der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage zitierten Rechtsanwaltes, "dass die Meldungen vergessen, unterschätzt oder als Statistik abgetan wurden, könnten zutreffen", schreibt die Regierung.

Bei der Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3820.

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4. Reform des Ehegattensplittings

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach den finanziellen Auswirkungen von Veränderungen am Ehegattensplitting erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6828). So soll die Bundesregierung die Aufkommensveränderungen bei der Einkommensteuer und beim Solidaritätszuschlag nennen, falls die Zusammenveranlagung von Ehegatten aufgegeben werden und stattdessen ein Realsplitting wie bei Geschiedenen eingeführt werden sollte. Außerdem wird nach Berechnungen der Auswirkungen weiterer Modelle, zum Beispiel dem Familiensplitting, gefragt.

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5. Abschaltbare Lasten verlängert

Wirtschaft und Energie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten soll um sechs Monate verlängert werden. Wie die Bundesregierung in der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/6867) mitteilt, ist die im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes erlassene Verordnung bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Sie soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen novelliert werden. Daher soll die Geltungsdauer der Verordnung um sechs Monate bis zum 1. Juli 2016 verlängert werden. Abschaltbare Lasten sind Verbrauchseinrichtungen, die mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und die ihre Verbrauchsleistung aufgrund einer Vereinbarung mit den Übertragungsnetzbetreibern auf deren Anforderung reduzieren können. Als marktbezogene Maßnahme könnten sofort abschaltbare Lasten bei spezifischen Notfallsituationen das Stromnetz stabilisieren helfen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 643 - 3. Dezember 2015 - 11.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2015

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