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BUNDESTAG/5500: Heute im Bundestag Nr. 014 - 12.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 014 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 12. Januar 2016, Redaktionsschluss: 14.44 Uhr

1. Bessere Kontrolle der Finanzwirtschaft
2. Konsequenzen aus Fall Mansur gezogen
3. Zeitpunkt der Reaktorumrüstung unklar


1. Bessere Kontrolle der Finanzwirtschaft

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Neue EU-Bestimmungen zur Prüfung der Geschäftsabschlüsse insbesondere von Banken und Versicherungen sollen mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (18/7219), in nationales Recht umgesetzt werden. Dieses "Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG)" soll am 17. Juni 2016 in Kraft treten, an dem auch die genannten EU-Rechtsakte wirksam werden.

"Unternehmen von öffentlichem Interesse", für die die Neuregelung gelten soll, sind neben Banken und Versicherungen auch andere, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Der Stellungnahme des Normenkontrollrates zufolge fallen in Deutschland derzeit rund 3100 Unternehmen in diese Kategorie.

Grund für die Neuregelung war, wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, die Rolle der Abschlussprüfer in der Finanzkrise. Die Europäische Kommission habe dazu im Oktober 2010 das Grünbuch "Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise" vorgelegt, auf das die jetzt umzusetzenden EU-Rechtsakte zurückgingen. Ziel sei "insbesondere eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie eine Steigerung der Aussagekraft des Prüfungsergebnisses und damit letztlich eine Stärkung des Binnenmarktes". Daneben solle der von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dominierte Markt der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auch für kleinere Konkurrenten geöffnet werden.

Im europäischen Recht eingeräumte Mitgliedstaatenwahlrechte würden in weitem Umfang ausgeübt, schreibt die Bundesregierung. Das betreffe insbesondere Ausnahmen für Sparkassen und genossenschaftliche Finanzinstitute. Insgesamt blieben "die im deutschen Recht verankerten Grundprinzipien soweit wie möglich unverändert", schreibt die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei einer Vielzahl von Gesetzen vor, darunter dem Handelsgesetzbuch, dem Publizitätsgesetz, dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem Genossenschaftsgesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Einem Teil der nach EU-Recht erforderlichen Änderungen sei bereits in dem schon im Juli 2015 eingebrachten Entwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (18/6282) Genüge getan, schreibt die Bundesregierung.

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2. Konsequenzen aus Fall Mansur gezogen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (18/7132) auf eine Kleine Anfrage (18/6926) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fehlverhalten bei der Festnahme des prominenten ägyptischen Journalisten Ahmed Mansur am 20. Juni 2015 auf dem Flughafen Berlin-Tegel betritten. Für die Polizeibeamten, sei zu diesem Zeitpunkt "nicht erkennbar" gewesen, "dass es sich bei Ahmed Mansour um einen Journalisten handelt, der der Muslimbruderschaft nahesteht", schreibt die Regierung. Von Interpol geäußerte Bedenken hätte nur "Indizienwert" und seien nicht bindend.

Entgegen der Frage, wieso "laut Auswärtigem Amt keine Bedenken gegen seine Auslieferung" bestanden hätten, stellt die Regierung fest, sie habe "nach Prüfung der vollständigen Auslieferungsunterlagen unmittelbar Bedenken gegen eine Bewilligung des Auslieferungsersuchens signalisiert. Einen Zusammenhang zwischen der Festnahme und dem Besuch des ägyptischen Präsidenten Al Sisi bestreitet die Bundesregierung.

Als Konsequenz aus dem "Fall Mansur" habe das Justizministerium im September 2015 einen Workshop mit Vertretern der beteiligten Behörden veranstaltet und als Ergebnis dessen Maßnahmen ergriffen, um künftig in vergleichbaren Fällen "eine breitere Sachverhaltsbasis zu erlangen".

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3. Zeitpunkt der Reaktorumrüstung unklar

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der Zeitpunkt der Umrüstung eines Forschungsreaktors der Technischen Universität München auf Brennstoff mit abgesenktem Anreicherungsgrad ist weiterhin unklar. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6963) hervor.

Aktuell wird der Forschungsreaktor, die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II), mit hochangereichertem Uran betrieben. Laut Vorbemerkung der Fragesteller wurde bereits 2003 zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern vereinbart, auf Brennstoff mit einem Anreicherungsgrad von höchstens 50 Prozent Uran-235 umzurüsten. Ursprünglich sei geplant gewesen, die Umrüstung bis spätestens 31. Dezember 2010 zu vollziehen. Aktuell sei für die Umrüstung spätestens der 31. Dezember 2018 vereinbart. Hintergrund seien Verzögerungen in der Forschung zu hochdichten Brennstoffen.

Laut Bundesregierung kann auch aktuell noch keine Aussage darüber gemacht werden, wann diese hochdichten Brennstoffe einsatzbereit sind. Solche Brennstoffe seien notwendig, damit nach der Umrüstung die Neutronenflussdichte des FRM II für die Forschung erhalten bleibe. Zwei Entwicklungsvarianten, UMo/Al-Dispersionsbrennstoff beziehungsweise monolithischer UMo-Brennstoff, würden aktuell erforscht. Es müssten aber in beiden Fällen noch "einige Herausforderungen" bewältigt werden, heißt es in der Antwort. Mit Bezug auf eine Auskunft des Bayrischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst verweist die Bundesregierung auf eine geplante Analyse des Standes von Wissenschaft und Technik im Feld der hochdichten Brennstoffe im Laufe diesen Jahres. Auf dieser Grundlage solle dann der "frühestmögliche Zeitpunkt" für eine Umrüstung benannt werden. Die Bundesregierung verweist darauf, dass zwischen Bund und Freistaat vereinbart sei, sich bis zum 31. Dezember 2016 darüber "zu verständigen", ob eine Umrüstung bis zum 31. Dezember 2018 möglich erscheint.

Keine Verzögerungen sind der Bundesregierung in Hinblick auf den ersten Transport abgeklungener Brennelemente aus dem FRM II bekannt. Dieser sei für das Jahr 2018 vorgesehen. Weitere Transporte seien bisher nicht geplant. Nach Darlegung des Herstellers der entsprechenden Castoren-Behälter solle die Fertigung im dritten Quartal 2016 beginnen. Erste Bauartprüfungen sind laut Antwort im 3. und 4. Quartal 2016 vorgesehen. Der Abschluss der verkehrsrechtlichen Prüfung sei für das 2. Quartal 2018 geplant. Mit Bezug auf Angaben der Technischen Universität München gibt die Bundesregierung die Kosten für Entwicklung und Herstellung der Behälter mit 23,7 Millionen Euro an. Zwischengelagert werden sollen die Castoren in Ahaus. Insgesamt sei bei einer Betriebszeit von 40 Jahren mit rund 30 Behältern mit bestrahlten Brennelementen zu rechnen, heißt es in der Antwort.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 014 - 12. Januar 2016 - 14.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Januar 2016

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