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BUNDESTAG/5551: Heute im Bundestag Nr. 065 - 04.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 065
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 04. Februar 2016, Redaktionsschluss: 13.26 Uhr

1. Endlager-Zeitplan wird diskutiert
2. Ammoniak-Ausstoß deutlich zu hoch
3. Upstream-Emissionsreduktion im Fokus
4. Haftungsregeln bei belgischen AKW
5. Auskunft über Dezemberfieber
6. Fahrzeugrückrufe im Jahr 2015


1. Endlager-Zeitplan wird diskutiert

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Bei der kommenden Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) am Montag, 15. Februar 2016, stehen die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlager-Suche und die Zwischenlagerung im Fokus. Zudem wird sich das 32-köpfige Gremium unter anderem mit weiteren Teilen des Abschlussberichtes auseinandersetzen.

Bei der Zwischenlagerung soll laut Tagesordnung insbesondere der Aspekt der Zeitabläufe im Vordergrund stehen. Schon während der vergangenen Sitzungen hatten die Mitglieder intensiv darüber diskutiert, ob die avisierten Daten im Standortauswahlgesetz realistisch sind. In Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung soll erstmals der Berichtsentwurf der dafür zuständigen Arbeitsgruppe diskutiert werden.

Beginn der Sitzung im Sitzungssaal 4.900 (Europasaal) im Paul-Löbe-Haus ist um 11 Uhr. Gäste können sich unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum bis 12. Februar 2016 per E-Mail an kommission.endlagerung@bundestag.de oder per Telefon unter (030) 227 32978 anmelden. Sitzungsunterlagen und Berichtsentwürfe sind im Internet auf www.bundestag.de/endlager verfügbar.

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2. Ammoniak-Ausstoß deutlich zu hoch

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Deutschland hat 2014 in drei von vier Luftschadstoffskategorien die EU-rechtlich gebotene Emissionshöchstmenge unterschritten. Während der Ausstoß von Stickstoffoxiden, Schwefeldioxid und NMVOC (Flüchtige organische Verbindungen außer Methan) unterhalb der von der NEC-Richtlinie (2001/71/EG) vorgegebenen Grenze lag, wurde das Ziel für Ammoniak erneut deutlich verfehlt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7320) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7113) hervor. Die Emissionsdaten für 2014, die Ende 2015 an die Europäische Kommission übermittelt worden seien, seien vorläufiger Natur, betont die Bundesregierung.

Nach Darstellung der Bundesregierung lag der Wert für Ammoniak 2014 23 Prozent über der NEC-Höchstmenge. 2013 waren es 22 Prozent, 2010 noch 17 Prozent. Den angegebenen Werten für Ammoniak liegt ein noch in Planung befindliches, sogenanntes "Inventory Adjustment" zugrunde. Dabei würden "nicht vorhersehbare und nicht beeinflussbare Änderungen der Datengrundlagen unter streng-definierten Bedingungen von den Gesamtemissionen abgezogen", schreibt die Bundesregierung. Da für die Berichterstattung 2015 erstmals Gärreste aus Energiepflanzen hätten berücksichtigt werden müssen, die bei der Verabschiedung der NEC-Richtlinie nicht relevant gewesen seien, sei ein "Inventory Adjustment" auch für Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft erforderlich, schreibt die Bundesregierung.

Erstmals seit 2010 konnte laut Antwort die Emissions-Höchstmenge für Stickstoffoxide unterschritten werden. Der Ausstoß lag demnach drei Prozentpunkte darunter. 2012 und 2013 lag der Ausstoß jeweils einen Prozent über der Höchstmenge. 2010 waren es noch sieben Prozent gewesen. Auch in diesem Bereich greift, für Stickstoffoxid-Ausstoß im Straßenverkehr, ein "Inventory Adjustment".

In Hinblick auf eine mögliche Verringerung des Ammoniak-Ausstoßes verweist die Bundesregierung darauf, dass die "erhebliche Überschreitung" des Höchstwertes erst im Zuge der Berichterstattung für die Jahre 2014 und 2015 deutlich geworden sei. Im Zuge der Novellierung der Düngeverordnung würden Vorhaben geprüft, die unter anderem zur Verringerung des Ammoniak-Ausstoßes führten. Genauere Angaben zur Minderungswirkung seien noch nicht möglich. Zudem sollen laut Antwort weitere Maßnahmen im "Nationalen Luftreinhalteplan" enthalten seien, der im Kontext der kommenden NERC-Richtlinie (Richtlinie über nationale Reduktionsziele) erstellt werden soll.

In Bezug auf die NERC-Richtlinie, die die Höchstmengen der NEC-Richtlinie fortschreiben, aber auch Minderungsziele vorgeben soll, spricht sich die Bundesregierung gegen rechtlich verbindliche Zwischenziele für 2025 aus. Stattdessen unterstütze sie die Position des Rates vom Dezember 2015, in der dieses nicht vorgesehen sei, heißt es in der Antwort. In Hinblick auf ein mögliches Reduktionsziel für Methan in der NERC-Richtlinie verweist die Bundesregierung darauf, dass Methan bereits "einer impliziten Regulierung als Treibhausgas im Rahmen des Klimaschutzregimes" unterliege. Der Rat hatte Mitte Dezember 2015 in seiner allgemeinen Ausrichtung für die Verhandlungen mit dem EU-Parlament beschlossen, Feinstaub als neuen Schadstoff aufzunehmen, nicht aber Methan.

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3. Upstream-Emissionsreduktion im Fokus

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Umsetzung der 2015 beschlossenen Kraftstoffqualitätsrichtlinie (2015/652/EG) im Hinblick auf die Klimapolitik thematisiert eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7429). Die Fragesteller wollen insbesondere wissen, wie die Bundesregierung die sogenannte Upstream-Emissionsreduktion (UER) bewertet. UER setzt bei der Förderung von Erdöl an und sieht Effizienzgewinne beim Umgang mit bei der Förderung auftretenden Gasen als Möglichkeit zur Minderung von Treibhausgasemissionen an. Bisher konnten laut Vorbemerkung der Fragesteller Emissionsminderungen im Kraftstoffbereich nur durch den Einsatz von Biokraftstoffen erzielt werden. Die beschlossene Richtlinie lasse nun auch den Einsatz alternativer Methoden, neben der UER zum Beispiel strombasierte Kraftstoffe, zu.

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4. Haftungsregeln bei belgischen AKW

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Fragen der Entschädigung und Haftung nach einem möglichen Atomunfall in belgischen Atomkraftwerken sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7431). Hintergrund der Anfrage ist die anhaltende Kontroverse um zwei belgische Atomkraftwerke (AKW), Tihange und Doel, die "trotz gravierender Materialprobleme", wie die Fragesteller in der Vorbemerkung schreiben, aktuell in Betrieb sind. Die Grünen beziehen sich vor allem auf den Meiler in Tihange, der rund 60 Kilometer von Aachen entfernt liegt. Im Falle eines Super-GAU sei zum Beispiel die Stadt Aachen mit 250.000 Einwohnern "auf Dauer unbewohnbar", führen die Fragesteller aus. Von der Bundesregierung wollen sie einerseits Auskunft über europarechtliche Haftungsregelungen, andererseits spezifische Aussagen zu Haftungsregelungen für belgische AKW-Betreiber. Zudem interessieren sich die Grünen dafür, wer im Fall der Fälle Geschädigte und Betroffene in Deutschland entschädigen würde.

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5. Auskunft über Dezemberfieber

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Das sogenannte Dezemberfieber bei Verkehrsprojekten im Jahr 2015 ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7406). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, in welcher Höhe Mittel für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen vergangenes Jahr nicht ausgegeben werden konnten und in welcher Höhe die nicht verausgabten Restmittel aus Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen in andere Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen übertragen wurden.

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6. Fahrzeugrückrufe im Jahr 2015

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über Fahrzeugrückrufe im Jahr 2015 will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/7402) informieren. Die Abgeordneten interessiert, wie viele Autos nach Kenntnis der Bundesregierung vergangenes Jahr durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen Mängeln zurückgerufen wurden und welche Hersteller betroffen waren. Weiter soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, wie viele dieser Rückrufe auf Gründe der Verkehrssicherheit zurückzuführen sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 065 - 4. Februar 2016 - 13.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2016

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