Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5572: Heute im Bundestag Nr. 086 - 17.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 086
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Februar 2016, Redaktionsschluss: 09.26 Uhr

1. Fußgängerfreundliche Ampelschaltung
2. Neun Abgeordnete bei Konferenz
3. Grüne: Bessere Vergütung für Urheber


1. Fußgängerfreundliche Ampelschaltung

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich für weitere Modellprojekte und Untersuchungen aus, um zu einer "fußverkehrsfreundlichen Ampelschaltung" zu gelangen. Das wurde während der Sitzung des Ausschusses am Mittwochmorgen deutlich, bei der die Abgeordneten eine Petition mit der Forderung nach flächendeckender Einführung von Verkehrsampeln mit Count-Down-Funktion einstimmig "als Material" dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen haben. Zugleich stimmten sie dafür, die Vorlage den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben und den Länderparlamenten zuzuleiten.

Die Petenten begründen ihr Anliegen unter anderem mit der Einschätzung, dass eine Restrotanzeige besonders in Städten zu einer Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen führen könne, da die Verkehrsteilnehmer frühzeitig erkennen könnten, ob es noch möglich ist, die Ampel zu überqueren und im anderen Fall mit der Ausrollphase ihres Fahrzeuges beginnen könnten. Zudem könnten Besitzer älterer Fahrzeuge, die noch nicht über ein Start-Stopp-System verfügen und zumeist höhere Emissionswerte hätten, den Motor abstellen, wenn ihnen bekannt ist, wie lange die Rotphase noch andauert. Als weiteres Argument wird die Steigerung des Verkehrsflusses angegeben, da bei einer Count-Down-Ampel die Grünphase seltener infolge von Unaufmerksamkeit verpasst werde.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, wurden bei der Diskussion der Petition im Internet teilweise andere Lösungen vorgeschlagen, wie etwa das dreifache Blinken des Ampellichts vor Erlöschen oder sogenannte Sanduhr-Ampeln. Teilweise sei dem Petitum aber auch widersprochen worden - unter anderem mit dem Verweis auf teure Investitionen, eine Förderung von Geschwindigkeitsübertretungen zugunsten des Ausnutzens der ablaufenden Grünphase sowie den dadurch geschaffenen Anreizen für Autorennen aufgrund der Restrotanzeige.

Gerade die beiden letztgenannten Sorgen teilt auch der Petitionsausschuss, wie aus der Vorlage hervorgeht. Zugleich wird auf Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen hingewiesen, wonach der Emissionsausstoß komplexer betrachtet werden müsse. Eine kurzzeitige Motorabschaltung sei danach erst dann zweckmäßig, wenn Motor und Abgasnachbehandlungssysteme ihre Betriebstemperatur erreicht hätten.

Hingewiesen wird auch auf internationale Erfahrungen. Danach hätten sich Count-Down-Ampeln nicht durchgesetzt, schreibt der Ausschuss. Die Abgeordneten machen des Weiteren auf ein Berliner Modellprojekt aufmerksam, dessen Ergebnisse derzeit ausgewertet werden. Aus Sicht des Ausschusses ist es vor allem wichtig, belastbare Aussagen über die objektiven Auswirkungen der Signalisierungsformen auf die Verkehrssicherheit zu bekommen. Dazu reichten die Berliner Erkenntnisse nicht aus, urteilen die Abgeordneten und sprechen sich für weitere Untersuchungen in den Ländern aus.

*

2. Neun Abgeordnete bei Konferenz

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Zur Tagung der Interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union vom 9. und 10. November 2015 in Luxemburg hat die deutsche Delegation eine Unterrichtung (18/7400) vorgelegt. Danach hat sich die Interparlamentarische Konferenz gemäß Artikel 13 Fiskalvertrag auf ihrer fünften Tagung in Luxemburg eine Geschäftsordnung gegeben.

Die Delegation des Deutschen Bundestages umfasst in dieser Wahlperiode neun Abgeordnete, darunter angesichts der Querschnittsaufgaben der Konferenzmitglieder Abgeordnete des Haushaltsausschusses, des Finanzausschusses und des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, heißt es in der Unterrichtung.

*

3. Grüne: Bessere Vergütung für Urheber

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Verhandlungsposition von Urhebern stärken und somit eine bessere Vergütung kreativer Arbeit erreichen. In einem Antrag (18/7518) fordert sie die Bundesregierung auf, das Urhebervertragsrecht in diesem Sinne zu reformieren. Nach Ansicht der Grünen hat die Novellierung des Urhebergesetzes im Jahr 2002 zu keiner Verbesserung der Vertrags- und Vergütungssituation geführt. So betrage das Jahresdurchschnittseinkommen der in der Künstlersozialkasse Versicherten mit rund 15.400 Euro weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommen in Deutschland. Das 2002 eingeführte Verfahren zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln von Urhebervereinigungen und Inhabern der Nutzungsrechte sei zwar "sinnvoll", habe sich aber in der Praxis als "nicht ausreichend effektiv" erwiesen, heißt es in der Antragsbegründung. Bislang seien nur wenige Vergütungsregeln zustande gekommen, vor allem im Film- und Fernsehbereich.

Konkret wollen die Grünen das Schlichtungsverfahren bei Verhandlungen über Vergütungsvereinbarungen effizienter gestalten. Deshalb soll das jeweils zuständige Oberlandesgericht bei Nichteinigkeit zwischen den Verhandlungspartner in einem festzulegenden Zeitraum und auf Antrag über die paritätische Zusammensetzung der Schlichtungsstelle entscheiden. Der Schlichtungsstelle soll zudem das Recht eingeräumt werden, bei Uneinigkeit in einem angemessenen Zeitraum eine verbindliche Vergütungsvereinbarung festzulegen. Zudem soll den Urhebern eine kollektive Klagebefugnis eingeräumt werden, damit sie bei Abweichungen von den Vergütungsregeln ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen können. Darüber hinaus sollen die Inhaber von Nutzungsrechten verpflichtet werden, den vertraglich gebundenen Urhebern einmal im Jahr Auskunft über die Sende- und Veröffentlichungstitel der genutzten Werke zu erteilen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 086 - 17. Februar 2016 - 09.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang