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BUNDESTAG/5590: Heute im Bundestag Nr. 104 - 22.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 104
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 22. Februar 2016, Redaktionsschluss: 13.34 Uhr

1. Bildung in der Einwanderungsgesellschaft
2. Opposition will Auftrag zu NSA erweitern


1. Bildung in der Einwanderungsgesellschaft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung

Berlin: (hib/ROL) Im Jahr 2015 sind über eine Million Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Angesichts dieser großen Zahl wird das Thema Zuwanderung und Integration intensiv diskutiert. Doch auch unabhängig davon ist es ein Feld, das seit Jahrzehnten Thema ist und Staat und Gesellschaft vor große Herausforderung stellt, aber auch Chancen eröffnet. Wie Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration in der Schule, in der beruflichen Bildung und im akademischen Bereich geschaffen werden können, dazu findet am Mittwoch, dem 24. Februar 2016, um 9.30 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal (3.101), in Berlin ein Öffentliches Fachgespräch mit dem Thema "Bildung in der Einwanderungsgesellschaft" auf Einladung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung statt.

Vorlagen zum Fachgespräch sind die Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 (18/5200) und der Antrag der Faktion Die Linke "Gleicher Zugang zur Bildung auch für Geflüchtete" (18/6192) sowie der der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen "Mehr Bildungsgerechtigkeit für die Einwanderungsgesellschaft - Damit Herkunft nicht über Zukunft bestimmt" (18/7049).

Liste der Sachverständigen:

Dr. Volker Born, Abteilungsleiter Berufliche Bildung, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Berlin

Dr. Nora von Dewitz, Bund-Länder-Initiative "Bildung durch Sprache und Schrift", Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache, Universität zu Köln I Triforum, Köln

Thiemo Fojkar, Vorsitzender des Vorstandes Internationaler Bund (IB), Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V., Zentrale Geschäftsführung, Frankfurt a. M.

Dr. Dorothea Rüland, Generalsekretärin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes e.V. (DAAD), Berlin

Dr. Mark Speich, Geschäftsführer der Vodafone Stiftung Deutschland gGmbH, Berlin

Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Frankfurt a. M.

Professor Dr. Haci-Halil Uslucan, Professor für Moderne Türkeistudien und Integrationsforschung, Fakultät für Geisteswissenschaften, Universität Duisburg-Essen, Wissenschaftlicher Leiter des Zentrums für Türkeistudien und Integrationsforschung, Essen

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32861, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden.

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2. Opposition will Auftrag zu NSA erweitern

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Antrag

Berlin (hib/wid) Der 1. Untersuchungsausschuss (NSA) soll nach dem Willen der Oppositionsvertreter über seinen bisherigen Auftrag hinaus auch der Frage nachgehen, inwieweit der Bundesnachrichtendienst (BND) durch Ausspähung von Zielen in befreundeten EU- oder Nato-Staaten "Rechtsvorschriften verletzt oder deutsche Interessen gefährdet" hat. Dies sei zur "vollständigen Erfüllung" der gestellten Aufgaben "unabdingbar", begründen Linke und Grüne einen gemeinsamen Antrag (18/7565), die Zuständigkeit des Ausschusses entsprechend zu erweitern. Hilfsweise verlangen sie die Einsetzung eines neuen Untersuchungsausschusses.

Der NSA-Ausschuss war im März 2014 angetreten, um die Kooperation des BND mit Geheimdiensten der sogenannten "Five-Eyes-Staaten" (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland) zu untersuchen, insbesondere mit der amerikanischen National Security Agency (NSA). Damit reagierte der Bundestag auf die Enthüllungen des zeitweiligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden über Schnüffelaktivitäten seines früheren Arbeitgebers.

Im April 2015 erfuhr die Öffentlichkeit, dass die NSA in der gemeinsam mit dem BND betriebenen Abhöranlage in Bad Aibling annähernd 40.000 Suchmerkmale, sogenannte "Selektoren", eingespeist hatte, die zur Ausspähung europäischer Ziele geeignet waren. Dies sei im August 2013 bei einer Überprüfung der einschlägigen Datenbank aufgefallen. Die BND-Spitze ebenso wie das aufsichtführende Kanzleramt wollen indes erst im März 2015 davon erfahren haben. Durch weitere Medienberichte kam dann im Herbst vorigen Jahres ans Licht, dass auch der BND selbst rund 3000 Selektoren gesteuert hatte, die sich gegen Personen oder Institutionen in befreundeten und verbündeten Ländern richteten. Dies sei dem Kanzleramt, nicht aber dem zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr), bereits im Oktober 2013 mitgeteilt worden.

Die Bundesregierung machte geltend, dass politisch brisante BND-Selektoren den Ausschuss nichts angingen, weil dieser sich für den BND allein in Verbindung mit der NSA zu interessieren habe. Es gebe überdies keinerlei Zusammenhang zwischen beiden Selektoren-Beständen. Indes machten die Oppositionsvertreter deutlich, dass sie einen solchen Zusammenhang durchaus sahen. Die fragwürdigen Selektoren sowohl der NSA als auch des BND seien zur selben Zeit im Spätsommer 2013 entdeckt worden. Dabei seien in Pullach und Bad Aibling dieselben Personen beteiligt gewesen. Zudem gebe es Grund zu der Annahme, dass einige der angeblichen BND-Selektoren in Wahrheit von der NSA stammten, und der BND sie sich nur zu eigen gemacht habe.

Dem entsprechend verlangen Linke und Grüne in ihrem Antrag Auskunft darüber, "woher die Selektoren beziehungsweise Telekommunikations-Merkmale stammten", wer sie "generiert", über ihre Steuerung entschieden und ihre Vereinbarkeit "mit deutschen, europäischen und völkerrechtlichen Normen" kontrolliert habe. Zu klären sei auch, wann und warum die BND-eigenen Selektoren seit Juni 2013 überprüft wurden: "Wer hat die jeweiligen Prüfungen veranlasst? Wer war daran beteiligt? Welche Kriterien wurden dabei angelegt?" Welche Konsequenzen habe es gegeben? Schließlich gehe es um die Frage, wer in der Bundesregierung oder an anderer zuständiger Stelle zu welchem Zeitpunkt "Kenntnis erlangte oder hätte erlangen müssen", und ob Öffentlichkeit wie Parlament korrekt informiert worden seien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 104 - 22. Februar 2016 - 13.34 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Februar 2016

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