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BUNDESTAG/5614: Heute im Bundestag Nr. 128 - 01.03.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 128
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 01. März 2016, Redaktionsschluss: 12.34 Uhr

1. Grünen fordern Aus für AKW Cattenom
2. Jeder dritte Asylbewerber ist minderjährig
3. Ausweisungen im Jahr 2015
4. Grenzübertritte an EU-Außengrenze
5. Verbreitung des Wahhabismus
6. Ausweitungspläne bei Mittelmeermission


1. Grünen fordern Aus für AKW Cattenom

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/ABR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/7668) die sofortige Stilllegung des französischen Atomkraftwerks (AKW) Cattenom. Die Anlage, die elf Kilometer von der deutschen Grenze entfernt liegt, weist laut den Grünen erhebliche sicherheitstechnische Defizite auf. Unter anderem werden unzureichender Überflutungs- und Erdbebenschutz und mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen bei Flugzeugabstürzen bemängelt.

Zudem stützen sich die Grünen auf ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten. Dieses komme zu dem Schluss, dass das AKW Cattenom unverzüglich abgeschaltet werden müsse. Demnach entspräche die Anlage weder den europäischen Mindestanforderungen noch den französischen Regelungen. In Cattenom gebe es zudem "derart viele und gravierende Defizite", dass nach deutschen Maßstäben keine Störfallsicherheit gegeben sei. Stünde die Anlage in der Bundesrepublik, müsste sie umgehend stillgelegt werden. Die Anlage könnten auch nicht durch "noch so aufwändige Nachrüstungen" auf den Stand von Wissenschaft und Technik gebracht werden, heißt es in dem Antrag.

Die Grünen fordern die Bundesregierung dazu auf, Verhandlungen mit Frankreich über eine unverzügliche Stilllegung des AKW Cattenom aufzunehmen. Dabei sollen die "Abschalt-Forderungen" der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland sowie der luxemburgischen Regierung berücksichtigt und unterstützt werden, schreiben die Grünen.

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2. Jeder dritte Asylbewerber ist minderjährig

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Zahl minderjähriger Asylbewerber in Deutschland hat sich in den vergangenen drei Jahren mehr als verdreifacht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7621) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7470) hervor. Im Jahr 2015 hätten 137.479 Minderjährige einen Erstantrag auf Asyl gestellt. Dies entspricht einem Anteil von 31,1 Prozent an allen Erstanträgen auf Asyl (441.899). Rund zehn Prozent der minderjährigen Asylbewerber (14.439) seien ohne Begleitung nach Deutschland gekommen. 2013 hätten 38.790 Minderjährige (2.485 Unbegleitete) und im Jahr darauf 54.988 Minderjährige (4.399 Unbegleitete) erstmals einen Asylantrag gestellt. Die meisten der minderjährigen Asylbewerber im vergangenen Jahr stammen nach Regierungsangaben aus Syrien (42.097), Albanien (18.918), Afghanistan (13.772), dem Kosovo (12.174), dem Irak (9.247) und Serbien (8.377).

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3. Ausweisungen im Jahr 2015

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, wie viele Ausländer Ende vergangenen Jahres im Ausländerzentralregister gespeichert waren, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/7512) unter anderem danach, wie viele der Ausländer, gegen die in den Jahren 2014 oder 2015 eine Ausweisungsverfügung erging, bis Ende vergangenen Jahres freiwillig ausreisten, wie viele von ihnen abgeschoben wurden und wie viele von ihnen nach Kenntnis der Bundesregierung "aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen" nicht abgeschoben werden konnten.

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4. Grenzübertritte an EU-Außengrenze

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind an den EU-Außengrenzen zirka 1,8 Millionen unerlaubte Grenzübertritte festgestellt worden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7499) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7343). Danach sind die "auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten vorhandenen Strukturen den Herausforderungen eines solchen Zustroms nicht gewachsen".

In der Vorlage verweist die Regierung zugleich darauf, dass die Europäische Kommission am 15. Dezember 2015 einen Vorschlag für eine Verordnung über einen Europäischen Grenz- und Küstenschutz vorgelegt hat. Ziel des Verordnungsvorschlags sei die Einführung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes, der es ermögliche, "ein wirksames integriertes Grenzmanagement an den EU-Außengrenzen sicherzustellen und innerhalb der Union ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten".

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5. Verbreitung des Wahhabismus

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Eine weltweite Verbreitung des wahhabitischen Religionsverständnisses ist aus Sicht der Bundesregierung auch deshalb möglich, weil hierfür hohe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Maßstab für die Bewertung der Aktivitäten von Moscheen, Schulen und islamischen Kulturzentren in Deutschland seien in diesem Zusammenhang die Rahmenbedingungen, die das Grundgesetz vorgibt, heißt es einer Antwort (18/7471) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7153). "Danach können solche Einrichtungen - auch wenn sie der religiösen Vereinigungsfreiheit unterliegen - verboten werden, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten", heißt es in der Antwort weiter. Die Prüfung dieses Tatbestands und seiner Rechtsfolge werde am Einzelfall vorgenommen. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in den europäischen Ländern keine gesetzlichen Regelungen, die die Auslandsfinanzierung von Moscheevereinen untersage - mit der Ausnahme Österreichs. "Dort regelt das Islamgesetz 2015 (Neufassung des Islamgesetzes von 1912), dass die Aufbringung der Mittel der islamischen Religionsgesellschaften im Inland zu erfolgen hat."

Die Bundesregierung schreibt zudem, dass aus ihrer Sicht die weltweite Strömung des Salafismus, aus der sich auch der "Islamische Staat" speise, von der Doktrin beeinflusst sei, die dem saudi-arabischen Staatsislam zugrunde liege. Allerdings sei die "Verpflichtung der Bürger Saudi-Arabiens, dem König als religiös legitimiertem Herrscher strikten Gehorsam zu leisten, unvereinbar mit dem Anspruch des vom IS ausgerufenen Kalifatstaats".

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6. Ausweitungspläne bei Mittelmeermission

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die "neuerliche Ausweitung der Militärmission EUNAVFOR MED der Europäischen Union gegen irreguläre Migration im Mittelmeer" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7689). Seit Oktober 2015 gelte "Phase 2a" dieser Operation. Die eingesetzten Kriegsschiffe würden demnach der Fluchthilfe verdächtigte Boote und Schiffe anhalten, durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten können. "Schleusereiverdächtige" dürften laut Fragesteller an Bord genommen und an Strafverfolgungsbehörden eines EU-Mitgliedsstaats übergeben werden. "Geplant ist, in einer 'Phase 2b' in libyschen Gewässern und in 'Phase 3' auf libyschem Festland zu intervenieren", schreiben die Abgeordneten.

Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben, welche Nationen sich mit welchem militärischen oder zivilen Personal an EUNAVFOR MED beteiligen, wie der deutsche Beitrag aussieht, welche weitere Beteiligung Deutschlands derzeit geplant sei und wie sich diese durch einen Übergang auf "Phase 2b" verändern würde. Wissen wollen die Abgeordneten zudem, wie die Führung der Bundeswehr ihre Aufgabe im Rahmen der Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr zum Thema Migration definiert und worin ihr Beitrag zur Bekämpfung einer Bedrohung durch Migrationsbewegungen besteht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 128 - 1. März 2016 - 12.34 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2016

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