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BUNDESTAG/5645: Heute im Bundestag Nr. 159 - 16.03.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 159
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. März 2016, Redaktionsschluss: 11.07 Uhr

1. Fracking-Gesetz weiter in der Diskussion
2. Strengere Kriterien für Abschlussprüfung


1. Fracking-Gesetz weiter in der Diskussion

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Das Fracking-Gesetz der Bundesregierung wird weiterhin zwischen den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD diskutiert. Es fänden"sehr konstruktive Gespräche" statt, sagte ein Vertreter der SPD-Fraktion während der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwochmorgen. Gegenstand der Debatte waren unter anderem ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/4819) und ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7551), die beide das Ziel haben, die umstrittene Fracking-Technologie zu verbieten. Beide Vorhaben wurden im Ausschuss mit Koalitionsmehrheit bei Zustimmung der Opposition abgelehnt.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion betonte, dass Fracking durchaus einen wirtschaftlichen Nutze haben könne. Allerdings stehe der Schutz von Menschen und Umwelt im Zentrum der Überlegungen seiner Fraktion. Im Zweifel müsse Fracking eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden. Das Gesetz solle daher vor allem einen "Forschungscharakter" haben, sagte der SPD-Vertreter.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion sagte, dass es zwar Probleme mit der Technologie gebe. Diese seien aber nicht so groß wie von der Opposition behauptet. Ziel des von der Koalition diskutierten Entwurfes sei es, diese Gefahren zu minimieren und auszuschließen.

Die Oppositionsfraktionen sprachen sich für ein ausnahmsloses Verbot aus. Fracking berge "immense Gefahren für Mensch und Natur", sagte ein Linken-Vertreter. Die Technologie müsste im Bundesbergbaugesetz daher ausgeschlossen werden.

Ein Vertreter Grünen-Fraktion sah ein Fracking-Verbot auch in klimapolitischer Hinsicht als Geboten an. Im Sinne der Dekarbonisierung müssten fossile Energieträger unter der Erde bleiben.

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2. Strengere Kriterien für Abschlussprüfung

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/PST) Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/7219) und damit eine weitere Maßnahme zur Finanzmarktstabilisierung mit geringfügigen Änderungen angenommen. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die während der Finanzkrise zutage getretene Mängel beseitigen soll. Die Bilanzen mancher Banken und Versicherungen hatten sich damals als unzuverlässig erwiesen. Die Neuregelung stellt strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung solcher Unternehmen auf. Im Ausschuss stimmten die Grünen gegen den Gesetzentwurf, alle anderen Fraktionen dafür. Am Donnerstag steht das Abschlussprüfungsreformgesetz in der Plenarsitzung zur Verabschiedung an.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 159 - 16. März 2016 - 11.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2016

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