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BUNDESTAG/5666: Heute im Bundestag Nr. 180 - 24.03.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 180
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 24. März 2016, Redaktionsschluss: 13.58 Uhr

1. Beteiligungskonzept im Fokus
2. Missbildung durch Duogynon unbewiesen
3. Gewässerqualität in Bayern
4. Gewässerqualität in Brandenburg
5. Gewässerqualität im Saarland
6. Linke erfragen Sanierungsprojekte


1. Beteiligungskonzept im Fokus

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Das Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit steht im Fokus der kommenden beiden Sitzungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission). Das von einer Arbeitsgruppe des Gremiums ausgearbeitete Konzept wird am Montag, 4. April 2016, als gesonderter Tagesordnungspunkt beraten. Am Montag sowie am Dienstag, 5. April 2016, stehen zudem schwerpunktmäßig die fortgeführten Beratungen zu den Teilen des Abschlussberichtes auf der Tagesordnung.

Die Sitzung am Montag beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal 4.900 (Europasaal) des Paul-Löbe-Hauses. Am Dienstag startet die Endlager-Kommission am selben Ort bereits um 9.30 Uhr. Interessierte Gäste können sich bis 31. März 2016 unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum per E-Mail an kommission.endlagerung@bundestag.de oder telefonisch unter (030) 22732978 anmelden.

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2. Missbildung durch Duogynon unbewiesen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Zusammenhänge zwischen dem bis Ende der 1970er Jahre verfügbaren Arzneimittel Duogynon und Missbildungen bei Neugeborenen sind nach Auffassung der Bundesregierung nicht bewiesen. Die Regierung verweist dabei auf eine Studie der Charité von 2010/11. Demzufolge könne ein solcher Zusammenhang "weder klar belegt noch widerlegt werden". Etwaige Schadenersatzansprüche dürften in der Regel verjährt sein, heißt es in der Antwort (18/7927) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/7769) der Fraktion Die Linke weiter.

Das Präparat der Firma Schering (heute Bayer AG) wurde nach Angaben der Linksfraktion bis 1973 unter dem Markennamen Duogynon, bis 1980 unter der Bezeichnung Cumorit und in Großbritannien unter dem Namen Primodos als hormoneller Schwangerschaftstest und zur Behandlung von Menstruationsstörungen eingesetzt. Nach Angaben der Regierung verzichtete Schering im September 1980 auf die weitere Zulassung des Medikaments.

Das Arzneimittelrecht sei über die Jahre kontinuierlich verfeinert worden, heißt es in der Antwort. Weder das Arzneimittelgesetz (AMG) von 1961 noch das Anfang 1978 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts habe heutigen Regelungen entsprechende Pflichten der Pharmaindustrie, die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Arzneimittels nachzuweisen, enthalten. In dem 1978 in Kraft getretenen Gesetz sei auch noch keine Pflicht der Pharmafirmen zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen enthalten gewesen, die den heutigen Regelungen entspräche.

Nach Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe Schering schon in den 1960er Jahren von dem Verdacht eines Zusammenhangs zwischen dem Arzneimittel und den Missbildungen gewusst. Insbesondere in den 1970er Jahren habe es eine kontroverse wissenschaftliche Diskussion über solche Missbildungsrisiken gegeben. 1978 änderte Schering den Angaben zufolge die Packungsbeilage und ergänzte nach einer Vereinbarung mit dem Bundesgesundheitsamt (BGA) den Warnhinweis "Nicht bei Schwangerschaft oder Schwangerschaftsverdacht anzuwenden".

Laut BfArM wurden in Deutschland bis 2010 insgesamt 18 sogenannte unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) im Zusammenhang mit Duogynon/Cumorit registriert. Acht dieser Verdachtsfälle bezogen sich auf Missbildungen oder fötale Schädigungen. Ab 2010 bis August 2011 wurden im Rahmen der Studie der Charité 411 Verdachtsfallmeldungen überprüft, die dem BfArM nachträglich gemeldet worden waren.

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3. Gewässerqualität in Bayern

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) 22 von 69 Grundwasserkörpern in Bayern befinden sich in einem schlechten chemischen Zustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie. 13 davon weisen eine zu hohe Belastung durch Nitrat, acht durch Pestizide auf. In einem Fall liegt sowohl eine Nitrat- als auch Pestizide-Belastung vor. Dies geht aus eine Antwort der Bundesregierung (18/7803) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7626) hervor. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Daten von Ende 2009 und verweist im Übrigen darauf, dass die Umsetzung der Richtlinie eine Aufgabe der Länder sei.

Für alle 22 Fälle wurde eine Fristverlängerung für das Erreichen eines guten chemischen Zustands beantragt. Eigentlich hätte dieser gemäß der Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2015 im ersten Bewirtschaftungszyklus erreicht werden müssen. Im zweiten Bewirtschaftungszyklus (2016-2021) werde sich zwar die Belastung verringern, prognostiziert die Bundesregierung. Aufgrund der langen Fließzeiten sei aber davon auszugehen, dass nur in wenigen Fällen schon der gute Zustand erreicht werde.

Bei den 844 Oberflächenwasserkörpern wurde in 523 Fällen eine Fristverlängerung beantragt. Begründet wurden die Ausnahmen bei 517 Wasserkörpern aufgrund des ökologischen Zustandes, in sieben Fällen aufgrund des chemischen Zustands, heißt es in der Antwort.

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4. Gewässerqualität in Brandenburg

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der größte Teil der Oberflächenwasserkörper in Brandenburg erfüllt nicht die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Für 1419 von 1.551 Wasserkörpern wurde eine Ausnahme von der Auflage des Erreichens eines guten Gewässerzustandes beantragt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7868) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7745) hervor. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Daten von März 2010.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht eigentlich die Erreichung eines guten Wasserzustands bis Ende 2015 vor. Es ist aber möglich, Ausnahmen und Fristverlängerungen zu beantragen. Für Brandenburg sind laut Antwort in 1.411 Fällen Ausnahmen aufgrund des ökologischen Zustandes und in 52 Fällen (mit Überschneidungen) aufgrund des chemischen Zustandes beantragt worden. Die Bundesregierung führt allgemein aus, dass Oberflächengewässer in Deutschland meist aufgrund der Beeinträchtigung der in der WRRL festgeschriebenen biologischen Qualitätskomponenten in einem "mäßigen bis schlechten Zustand" seien. Bei Flüssen zählt dazu etwa der Zustand der Flussflora und -fauna.

Bei den 38 Grundwasserkörpern sind in 17 Fällen Ausnahmen beantragt worden. In allen Fällen aufgrund des chemischen Zustands, in drei zudem aufgrund des quantitativen Zustands des Wasserkörpers.

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5. Gewässerqualität im Saarland

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Grundwasserkörper im Saarland sind überwiegend in einem guten chemischen und quantitativen Zustand. Nur einer der 16 Grundwasserkörper befand sich im März 2010 in einem schlechten chemischen Zustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7869) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7744) hervor.

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6. Linke erfragen Sanierungsprojekte

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ABR) Das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7850). Die Abgeordneten erkundigen sich darin nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung. In dessen Rahmen sind 140 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Städte und Gemeinden konnten sich im vergangenen Jahr beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit Projekten bewerben. Die Linken wollen unter anderem von der Bundesregierung wissen, wie viele Kommunen Projektanträge gestellt haben, wie die regionale Verteilung der zu fördernden Projekte ist und wie hoch das damit beim Bund beantragte Fördervolumen ausfällt. Sie interessieren sich zudem dafür, wie viele Kommunen davon in Nothaushaltslage sind. Die Fraktion fragt daher auch, welche Bundesländer sich freiwillig an der Finanzierung beteiligen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 180 - 24. März 2016 - 13.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2016

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